OLG verurteilt Zimmer wegen Durom-Prothese
Auch das OLG Karlsruhe verurteilt Zimmer Biomet wegen Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
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Auch das OLG Karlsruhe verurteilt Zimmer Biomet wegen Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Alle bisherigen Urteile der Gerichte stellen die Fehlerhaftigkeit der Durom-Prothese fest. Zimmer Biomet muss Schmerzensgeld zahlen. Doch Zimmer weigert sich.
Über die Fehlerhaftigkeit der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese berichtet Thomas Berthold vom SHG-Vorstand. Mit Bildern werden Zusammenhänge veranschaulicht.
Das RP Freiburg weigert sich, die Durom-Prothese vom Markt zu nehmen. Dem RP sind die wirtschaftliche Interessen von Zimmer wichtiger als der Patientenschutz.