Stand der Durom-Gerichtsverfahren
Stand 2021 wurde Zimmer in allen LG/OLG Freiburg Verfahren verurteilt. Doch Zimmer weigert sich, die Fehlerhaftigkeit der Durom-Prothese anzuerkennen.
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Stand 2021 wurde Zimmer in allen LG/OLG Freiburg Verfahren verurteilt. Doch Zimmer weigert sich, die Fehlerhaftigkeit der Durom-Prothese anzuerkennen.
Wer wegen eines fehlerhaften Medizinprodukts Ansprüche anmelden möchte, muss die dreijährige Verjährungsfrist beachten. Wann die Frist beginnt, ist zu prüfen.
Durom-Patienten können bis August 2025 noch EURO 25.000.- vom Hersteller verlangen. Deshalb unbedingt einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen!
Zimmer hat den ersten Patienten mit EUR 25.000.- plus ca. EUR 10.000.- Zinsen entschädigt. Zimmer weigert sich nun, alle Durom-Patienten zu entschädigen.
Immer mehr Hüftprothesen werden in Deutschland jedes Jahr eingebaut. Ärzte und Kliniken bereichern sich dadurch auf Kosten der Patienten.
Der BGH als höchstes Gericht hat Zimmer verurteilt. Der Hersteller muss dem Kläger Schmerzensgeld bezahlen. Die Durom Prothese ist eine Fehlkonstruktion.
25.000 EUR Schmerzensgeld bringen Hersteller von Medizinprodukten nicht dazu, ihre Produkte sicherer zu machen. Das Risiko vor fehlerhaften Produkten bleibt.
Zimmer Biomet muss zahlen! Der Patient war auch vor dem BGH erfolgreich. Nun ist es amtlich: die Durom-Metasul-LDH-Prothese von Zimmer Biomet ist fehlerhaft.
Der Vorstand der Durom-SHG suchte das Gespräch mit Dr. Johannes Fechner, MdB, um Probleme der Patientensicherheit zu diskutieren.
Bei der Mitgliederversammlung wurde Jürgen Thoma als Kassierer neu in den Vorstand gewählt. Manfred Mamber und Thomas Berthold wurden herzlich verabschiedet.