Lackschaden gegen Gesundheitsschaden
2.400 EUR für einen kleinen Lackschaden, doch Patienten mit einer fehlerhaften Durom-Hüftprothese und lebenslangem Leiden werden mit EUR 25.000.- abgespeist.
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2.400 EUR für einen kleinen Lackschaden, doch Patienten mit einer fehlerhaften Durom-Hüftprothese und lebenslangem Leiden werden mit EUR 25.000.- abgespeist.
Metallprothesen stehen im Verdacht, gravierende Gesundheitsschäden zu verursachen. Der giftige Metallabrieb ist Folge fehlerhafter Prothesenmodelle.
Durom-Hüftprothesen verursachen giftigen Metallabrieb. Chrom, Kobalt sind krebserregende Metalle, die erhebliche Gesundheitsschäden verursachen können.
Nicht re-operierte Durom-Patienten sollen mit EUR 1.500.- abgespeist werden. Schon für eine falsche Dauerwelle bekommt man EUR 3.000.- Schmerzensgeld.
Gerichte urteilen willkürlich und ungerecht, wenn es um Schmerzensgeld bei Patienten geht, die ohne eigenes Verschulden von anderen geschädigt wurden.
Zimmer hat den ersten Patienten mit EUR 25.000.- plus ca. EUR 10.000.- Zinsen entschädigt. Zimmer weigert sich nun, alle Durom-Patienten zu entschädigen.
Der BGH hat festgestellt, dass die Klägerin kein mediznisches Studium absolvieren muss, um vor gericht ihre gesundheitlichen Probleme vorzutragen.
M6 Bandscheibenprothese hat verheerende Gesundheitsschäden zur Folge. Nun werden Patienten von M6 Ärzten als „anonyme Feiglinge“ beschimpft.
Metallabrieb wurde auch in Knochen von Patienten festgestellt. Der giftige und krebserregende Abrieb breitet sich im ganzen Körper aus.
Chrom- und Kobalt sind krebserregende Metalle. Sie entstehen bei Metall-auf-Metall Prothesen. Die Gesundheitsschäden werden von Ärzten immer noch unterschätzt.