Ungerechtes Schmerzensgeld
Gerichte urteilen willkürlich und ungerecht, wenn es um Schmerzensgeld bei Patienten geht, die ohne eigenes Verschulden von anderen geschädigt wurden.
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Gerichte urteilen willkürlich und ungerecht, wenn es um Schmerzensgeld bei Patienten geht, die ohne eigenes Verschulden von anderen geschädigt wurden.
25.000 EUR Schmerzensgeld bringen Hersteller von Medizinprodukten nicht dazu, ihre Produkte sicherer zu machen. Das Risiko vor fehlerhaften Produkten bleibt.
Zimmer mit Urteil vom 02.08.2019 erneut verurteilt. Gericht sagt, Durom-Prothese ist fehlerhaft, Zimmer wusste um die Gefahr und hätte Tests durchführen müssen.
Schmerzensgeld in Deutschland fällt viel zu gering aus. Für Hersteller kein Anreiz, möglichst keine fehlerhaften Medizinprodukte auf den Markt zu bringen.
Beim Schmerzensgeld orientieren sich die Gerichte orientieren an veralteten Tabellen. Deshalb verharren die Schmerzensgeldbeträge auf einem zu niedrigen Niveau.
Schmerzensgeldtabellen sammeln die Beträge, die Gerichte Geschädigten nach einem Unfall zusprechen. Doch fehlerhafte Medizinprodukte sind keine Unfälle.
Zimmer hat den ersten Patienten mit EUR 25.000.- plus ca. EUR 10.000.- Zinsen entschädigt. Zimmer weigert sich nun, alle Durom-Patienten zu entschädigen.
Der BGH als höchstes Gericht hat Zimmer verurteilt. Der Hersteller muss dem Kläger Schmerzensgeld bezahlen. Die Durom Prothese ist eine Fehlkonstruktion.
2010 veröffentlichte DePuy den Rückruf der fehlerhaften ASR Hüftprothese. So können Patienten ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller anmelden.
Die Hüft-Skandale haben die Menschen verunsichert. Sie kommen mit ihren Fragen zur Durom-SHG. Es gibt zu wenig Unabhängige Patienteninformation.