Bundestagsanfrage zu Medizinprodukten
Bei Medizinprodukten liegt die Beweislast für den Produktfehler den daraus resultierenden Schaden beim Patienten. In einer Kleinen Anfrage wird das bemängelt.
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Bei Medizinprodukten liegt die Beweislast für den Produktfehler den daraus resultierenden Schaden beim Patienten. In einer Kleinen Anfrage wird das bemängelt.
Immer mehr Hüftprothesen werden in Deutschland jedes Jahr eingebaut. Ärzte und Kliniken bereichern sich dadurch auf Kosten der Patienten.
Medizinprodukte in Deutschland sind nicht sicher. Fehlerhafte Produkte kosten die Krankenkassen jedes Jahr Millionen. Patienten leiden an den Folgen lebenslang.
Manager sorgen für den wirtschaftlichen Erfolg von Medizinprodukten auf Kosten der Patienten. Kontrollen gibt es nicht. So werden straffrei Gesetze missachtet.
Medizinprodukte werden vor Markteinführung nicht auf Sicherheit geprüft. Die Benannten Stellen hängen vom Hersteller ab. Unabhängige Prüfungen müssen kommen.
Medizinprodukte werden je nach Risikopotenzial in verschiedene Risikogruppen eingeteilt. Hochrisikoprodukte wie Prothesen, Herzschrittmacher oder Brustimplantate sind Produkte mit dem höchsten Risiko für Patienten. Doch unabhängig von der Risikogruppe werden alle Medizinprodukte nach dem gleichen Verfahren zugelassen. Besondere Sicherheitsstandards für Hochrisikoprodukte gibt es nicht.
25.000 EUR Schmerzensgeld bringen Hersteller von Medizinprodukten nicht dazu, ihre Produkte sicherer zu machen. Das Risiko vor fehlerhaften Produkten bleibt.
Alle bisherigen Urteile der Gerichte stellen die Fehlerhaftigkeit der Durom-Prothese fest. Zimmer Biomet muss Schmerzensgeld zahlen. Doch Zimmer weigert sich.
Die M6 Bandscheibenprothese kam fehlerhaft auf den Markt. Orthofix wusste das. Doch scheute der Hersteller die Kosten der Überarbeitung.
Der BGH hat festgestellt, dass die Klägerin kein mediznisches Studium absolvieren muss, um vor gericht ihre gesundheitlichen Probleme vorzutragen.