Bundestagsanfrage zu Medizinprodukten
Bei Medizinprodukten liegt die Beweislast für den Produktfehler den daraus resultierenden Schaden beim Patienten. In einer Kleinen Anfrage wird das bemängelt.
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Bei Medizinprodukten liegt die Beweislast für den Produktfehler den daraus resultierenden Schaden beim Patienten. In einer Kleinen Anfrage wird das bemängelt.
Patienten als Versuchskaninchen? Die Zulassung neuer Medizinprodukte wie künstliche Knie- oder Hüftprothesen erfolgt in Europa durch die sogenannten Benannten Stellen. Dies sind privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, die im Auftrag des Herstellers das europaweit einheitliche Konformitätsverfahren durchführen. Am Ende des Verfahrens erhält der Hersteller für sein Medizinprodukt die CE-Kennzeichnung genauso wie jeder Toaster, jede Lampe oder jedes […]
Die M6 Bandscheibenprothese kam fehlerhaft auf den Markt. Orthofix wusste das. Doch scheute der Hersteller die Kosten der Überarbeitung.
Der Vorstand der Durom-SHG suchte das Gespräch mit Dr. Johannes Fechner, MdB, um Probleme der Patientensicherheit zu diskutieren.
Viskoelastische Prothesen aus Kunststoff und Titan wie die M6 Bandscheibenprothese zerbröseln und verursachen gravierende Schäden an der Wirbelsäule.
Die Zulassung von Medizinprodukten bietet keine Sicherheit. Auch die Marktüberwachung nach Einführung funktioniert nicht. Patienten werden allein gelassen.
Das EPRD gilt als Mogelpackung, die kein Mehr an Sicherheit bringt. DGOOC und DGOU sind Teil des EPORD-Systems Auf ihre Hilfe kann man nicht hoffen.
Medizinproduktehersteller bezahlen wegen fehlerhafter Medizinprodukten teure Imagekampagnen anstatt das Geld zur Entschädigung von Patienten zu verwenden.
Weiterhin keine Kontrollen bei Medizinprodukten! Fehlerhafte Medizinprodukte können auch mit der neuen MDR weiter in Patienten implantiert werden.
Medizinprodukte werden vor Markteinführung nicht auf Sicherheit geprüft. Die Benannten Stellen hängen vom Hersteller ab. Unabhängige Prüfungen müssen kommen.