EUR 25.000 von Zimmer Biomet erhalten
Wer wegen eines fehlerhaften Medizinprodukts Ansprüche anmelden möchte, muss die dreijährige Verjährungsfrist beachten. Wann die Frist beginnt, ist zu prüfen.
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Wer wegen eines fehlerhaften Medizinprodukts Ansprüche anmelden möchte, muss die dreijährige Verjährungsfrist beachten. Wann die Frist beginnt, ist zu prüfen.
Zimmer hat den ersten Patienten mit EUR 25.000.- plus ca. EUR 10.000.- Zinsen entschädigt. Zimmer weigert sich nun, alle Durom-Patienten zu entschädigen.
Zimmer mit Urteil vom 02.08.2019 erneut verurteilt. Gericht sagt, Durom-Prothese ist fehlerhaft, Zimmer wusste um die Gefahr und hätte Tests durchführen müssen.
Zimmer Biomet auch vom OLG Karlsruhe verurteilt. Versucht Zimmer, die Patienten zu zermürben, auf eine „biologische Lösung“ durch Tod des Patienten zu setzen?
Verhärtete Fronten im Durom-Hüftprothesen Skandal. Trotz zahlreicher Urteile weigert sich der Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.
RA Dirk Liebold berichtete über die Verfahren gegen Zimmer. Trotz positiver Urteile übernehme Zimmer nicht die Verantwortung für die fehlerhafte Durom-Prothese.
Stand der Verfahren am LG Freiburg vom 17. und 18. Mai 2018 und Bericht zum aktuellen Stand der Gerichtsverfahren gegen Zimmer wegen Durom-Hüftprothesen.
Bei Medizinprodukten liegt die Beweislast für den Produktfehler den daraus resultierenden Schaden beim Patienten. In einer Kleinen Anfrage wird das bemängelt.
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen betroffene Patienten, so Dr. Jürgen Malzahn vom AOK Bundesverband in seinem Vortrag bei der Durom-SHG.