Stand der Verfahren gegen Zimmer
RA Dirk Liebold berichtete über die Verfahren gegen Zimmer. Trotz positiver Urteile übernehme Zimmer nicht die Verantwortung für die fehlerhafte Durom-Prothese.
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RA Dirk Liebold berichtete über die Verfahren gegen Zimmer. Trotz positiver Urteile übernehme Zimmer nicht die Verantwortung für die fehlerhafte Durom-Prothese.
Stand der Verfahren am LG Freiburg vom 17. und 18. Mai 2018 und Bericht zum aktuellen Stand der Gerichtsverfahren gegen Zimmer wegen Durom-Hüftprothesen.
Die Befragungen der Zeugen Prof. Dr. Mittelmeier und Prof. Dr. med. habil. Dipl.-Ing. Rainer Bader machte deutlich, dass die Durom-Prothese fehlerhaft ist.
Schmerzensgeldbeträge zahlen Hersteller aus der Portokasse. Warum also sollten sie Geld in Hand nehmen, um ihre Produkte für Patienten sicherer zu machen?
Die Hürden für Patienten gegen die Verantwortlichen gerichtlich vorzugehen, sind hoch. Die Durom-SHG fordert deshalb eine Beweislastumkehr.
Nicht re-operierte Durom-Patienten sollen mit EUR 1.500.- abgespeist werden. Schon für eine falsche Dauerwelle bekommt man EUR 3.000.- Schmerzensgeld.
Die Durom-Prothese verursacht eine Chrom- und Kobaltvergiftung. Gezielte Ernährung stärkt die Ausscheidungsorgane und fördert so die Ausleitung der Gifte.
Die Durom-SHG fordert, alle PAtienten mit einer Durom-Hürtfprothese zu entschädigen. Die taktischen Spielchen der Zimmer Anwälte sind menschenverachtend .
Wer wegen eines fehlerhaften Medizinprodukts Ansprüche anmelden möchte, muss die dreijährige Verjährungsfrist beachten. Wann die Frist beginnt, ist zu prüfen.
Durom-Patienten können bis August 2025 noch EURO 25.000.- vom Hersteller verlangen. Deshalb unbedingt einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen!
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