Verjährung von Forderungen
Immer zum 31.12. eines jeden Jahres die Verjährungsfrist gehemmt werden. Sonst verfallen alle Ansprüche gegen den Hersteller.
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Immer zum 31.12. eines jeden Jahres die Verjährungsfrist gehemmt werden. Sonst verfallen alle Ansprüche gegen den Hersteller.
Wer wegen eines fehlerhaften Medizinprodukts Ansprüche anmelden möchte, muss die dreijährige Verjährungsfrist beachten. Wann die Frist beginnt, ist zu prüfen.
Durom-Patienten können bis August 2025 noch EURO 25.000.- vom Hersteller verlangen. Deshalb unbedingt einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen!
Zimmer hat den ersten Patienten mit EUR 25.000.- plus ca. EUR 10.000.- Zinsen entschädigt. Zimmer weigert sich nun, alle Durom-Patienten zu entschädigen.
Zur Abklärung der Möglichkeiten einer Klage in den USA war RA Thier aus den USA angereist. Er informierte die Anwesenden über Chancen und Risiken.
2010 veröffentlichte DePuy den Rückruf der fehlerhaften ASR Hüftprothese. So können Patienten ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller anmelden.
am Freitag, 18.Januar 2013 um 10.15 Uhr fand am Landgericht Freiburg ein Gütetermin eines „Betroffenen gegen Zimmer“ statt. Es war der erste Gerichtstermin eines Betroffenen ohne Revisions-Operation. Dass das Verfahren nun ruht und die „Verjährungsfrist“ bis 31.12.2014 verlängert wurde, lässt dem Betroffenen die Möglichkeit, bei zunehmenden Gesundheitsproblemen seine Ansprüche gegenüber der Firma Zimmer bis Ende 2014 geltend […]
Wichtig für Patienten, die unter einem fehlerhaften Medizinprodukt leiden, ist, sich rechtzeitig juristischen Rat zu holen. Dies sollte ein Fachanwalt für Medizinrecht sein, der sich vor allem für Patienten einsetzt.
Die Hürden für Patienten gegen die Verantwortlichen gerichtlich vorzugehen, sind hoch. Die Durom-SHG fordert deshalb eine Beweislastumkehr.