EUR 25.000 von Zimmer Biomet erhalten
Wer wegen eines fehlerhaften Medizinprodukts Ansprüche anmelden möchte, muss die dreijährige Verjährungsfrist beachten. Wann die Frist beginnt, ist zu prüfen.
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Wer wegen eines fehlerhaften Medizinprodukts Ansprüche anmelden möchte, muss die dreijährige Verjährungsfrist beachten. Wann die Frist beginnt, ist zu prüfen.
Zimmer hat den ersten Patienten mit EUR 25.000.- plus ca. EUR 10.000.- Zinsen entschädigt. Zimmer weigert sich nun, alle Durom-Patienten zu entschädigen.
Immer zum 31.12. eines jeden Jahres die Verjährungsfrist gehemmt werden. Sonst verfallen alle Ansprüche gegen den Hersteller.
2010 veröffentlichte DePuy den Rückruf der fehlerhaften ASR Hüftprothese. So können Patienten ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller anmelden.