Sicheres Zulassungsverfahren gefordert
Das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten der höchsten Risikoklassen 2 und 3 bietet Patienten keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten.
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Das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten der höchsten Risikoklassen 2 und 3 bietet Patienten keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten.
Am 11.03.2025 wurde der Vorstand der Durom-SHG neu gewählt. Der Vorsitzende berichtete, dass inzwischen etwa 40% der Betroffenen Schmerzensgeld erhalten haben.
Drohungen gegen die Durom-SHG nehmen seit dem vernichtenden Urteil gegen Zimmer Biomet zu. Will der Hersteller die Patientenvertretung einschüchtern?
Die Durom-SHG sprach mit dem Patientenbeauftragten Stefan Schwartze. Die Produktsicherheit muss bei der Zulassung geprüft werden, so eine zentrale Forderung.
Gerichte urteilen willkürlich und ungerecht, wenn es um Schmerzensgeld bei Patienten geht, die ohne eigenes Verschulden von anderen geschädigt wurden.
Immer mehr Hüftprothesen werden in Deutschland jedes Jahr eingebaut. Ärzte und Kliniken bereichern sich dadurch auf Kosten der Patienten.
Medizinprodukte in Deutschland sind nicht sicher. Fehlerhafte Produkte kosten die Krankenkassen jedes Jahr Millionen. Patienten leiden an den Folgen lebenslang.
Medizinprodukte werden vor Markteinführung nicht auf Sicherheit geprüft. Die Benannten Stellen hängen vom Hersteller ab. Unabhängige Prüfungen müssen kommen.