Sicheres Zulassungsverfahren gefordert
Das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten der höchsten Risikoklassen 2 und 3 bietet Patienten keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten.
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Das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten der höchsten Risikoklassen 2 und 3 bietet Patienten keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten.
Die Durom-SHG sprach mit dem Patientenbeauftragten Stefan Schwartze. Die Produktsicherheit muss bei der Zulassung geprüft werden, so eine zentrale Forderung.
Gerichte urteilen willkürlich und ungerecht, wenn es um Schmerzensgeld bei Patienten geht, die ohne eigenes Verschulden von anderen geschädigt wurden.
Immer mehr Hüftprothesen werden in Deutschland jedes Jahr eingebaut. Ärzte und Kliniken bereichern sich dadurch auf Kosten der Patienten.
Medizinprodukte in Deutschland sind nicht sicher. Fehlerhafte Produkte kosten die Krankenkassen jedes Jahr Millionen. Patienten leiden an den Folgen lebenslang.
Medizinprodukte werden vor Markteinführung nicht auf Sicherheit geprüft. Die Benannten Stellen hängen vom Hersteller ab. Unabhängige Prüfungen müssen kommen.
Medizinprodukte werden je nach Risikopotenzial in verschiedene Risikogruppen eingeteilt. Hochrisikoprodukte wie Prothesen, Herzschrittmacher oder Brustimplantate sind Produkte mit dem höchsten Risiko für Patienten. Doch unabhängig von der Risikogruppe werden alle Medizinprodukte nach dem gleichen Verfahren zugelassen. Besondere Sicherheitsstandards für Hochrisikoprodukte gibt es nicht.
Weiterhin keine Kontrollen bei Medizinprodukten! Fehlerhafte Medizinprodukte können auch mit der neuen MDR weiter in Patienten implantiert werden.
Die MDR der EU bringt Verbesserungen für die Sicherheit von Medizinprodukten. Doch eine unabhängige Sicherheitsprüfung findet immer noch nicht statt.
Gewinne der Hersteller sind der Bundesregierung wichtiger als Patientenschutz. Das System der Benannten Stellen soll deshalb nicht geändert werden.