Sicheres Zulassungsverfahren gefordert
Das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten der höchsten Risikoklassen 2 und 3 bietet Patienten keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten.
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Das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten der höchsten Risikoklassen 2 und 3 bietet Patienten keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten.
Neue Räumlichkeiten und ein anderer Wochentag mit früherer Uhrzeit wurden für die ordentliche Mitgliederversammlung 2026 vom Vorstand erprobt. Das Konzept klappte im Prinzip, doch die Rückmeldungen legen nahe, dass man eher wieder zur gewohnten Zeit an einem Dienstag gegen 17:00 Uhr und wenn möglich im Gasthaus Schützen zurückkehren sollte. Gleichwohl war es eine erfolgreiche Versammlung […]
Am 11.03.2025 wurde der Vorstand der Durom-SHG neu gewählt. Der Vorsitzende berichtete, dass inzwischen etwa 40% der Betroffenen Schmerzensgeld erhalten haben.
Behauptungen stehen im Raum: Spinal Kinetics hält sich nicht an die Zulassungsbestimmungen für Medizinprodukte und trickst bei der Zulassung.
Jörg Heynemann berichtet über Medizinproduktehaftung in der anwaltlichen Praxis. Patienten haben es schwer, zu ihrem Recht zu kommen.
Die MDR bietet nicht mehr Sicherheit vor fehlerhaften Medizinprodukten. Problem bleiben die Benannten Stellen und ihre Abhängigkeit von den Herstellern.
Die Medical Device Regulation der EU soll mehr Sicherheit bringen. Doch diese Erwartung werfüllt sie nicht.
Schmerzensgeldbeträge zahlen Hersteller aus der Portokasse. Warum also sollten sie Geld in Hand nehmen, um ihre Produkte für Patienten sicherer zu machen?
Die Zulassung von Medizinprodukten ist fehlerhaft, patientenfeindlich und berücksichtigt vorwiegend die Interessen der Hersteller.
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