Sicheres Zulassungsverfahren gefordert
Das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten der höchsten Risikoklassen 2 und 3 bietet Patienten keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten.
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Das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten der höchsten Risikoklassen 2 und 3 bietet Patienten keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten.
Am 11.03.2025 wurde der Vorstand der Durom-SHG neu gewählt. Der Vorsitzende berichtete, dass inzwischen etwa 40% der Betroffenen Schmerzensgeld erhalten haben.
Behauptungen stehen im Raum: Spinal Kinetics hält sich nicht an die Zulassungsbestimmungen für Medizinprodukte und trickst bei der Zulassung.
Jörg Heynemann berichtet über Medizinproduktehaftung in der anwaltlichen Praxis. Patienten haben es schwer, zu ihrem Recht zu kommen.
Die MDR bietet nicht mehr Sicherheit vor fehlerhaften Medizinprodukten. Problem bleiben die Benannten Stellen und ihre Abhängigkeit von den Herstellern.
Oft winken „Benannten Stellen“ selbst Hochrisiko-Medizinprodukte ohne Prüfung durch. Die Folge: fehlerhafte Implantate landen im OP-Saal statt im Test-Labor.
Die Durom-SHG sprach mit dem Patientenbeauftragten Stefan Schwartze. Die Produktsicherheit muss bei der Zulassung geprüft werden, so eine zentrale Forderung.
Gerichte urteilen willkürlich und ungerecht, wenn es um Schmerzensgeld bei Patienten geht, die ohne eigenes Verschulden von anderen geschädigt wurden.
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