Bundestagsanfrage zu Medizinprodukten
Bei Medizinprodukten liegt die Beweislast für den Produktfehler den daraus resultierenden Schaden beim Patienten. In einer Kleinen Anfrage wird das bemängelt.
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Bei Medizinprodukten liegt die Beweislast für den Produktfehler den daraus resultierenden Schaden beim Patienten. In einer Kleinen Anfrage wird das bemängelt.
Die ImplantFiles haben die Forderungen und Erkenntnisse der Durom-SHG bestätigt. Es muss endlich mehr Sicherheit vor fehlerhaften Medizinprodukten geben.
Die MDR bietet nicht mehr Sicherheit vor fehlerhaften Medizinprodukten. Problem bleiben die Benannten Stellen und ihre Abhängigkeit von den Herstellern.
Immer mehr Hüftprothesen werden in Deutschland jedes Jahr eingebaut. Ärzte und Kliniken bereichern sich dadurch auf Kosten der Patienten.
Medizinprodukte werden vor Markteinführung nicht auf Sicherheit geprüft. Die Benannten Stellen hängen vom Hersteller ab. Unabhängige Prüfungen müssen kommen.
Alle bisherigen Urteile der Gerichte stellen die Fehlerhaftigkeit der Durom-Prothese fest. Zimmer Biomet muss Schmerzensgeld zahlen. Doch Zimmer weigert sich.
Der BGH hat festgestellt, dass die Klägerin kein mediznisches Studium absolvieren muss, um vor gericht ihre gesundheitlichen Probleme vorzutragen.
Weiterhin keine Kontrollen bei Medizinprodukten! Fehlerhafte Medizinprodukte können auch mit der neuen MDR weiter in Patienten implantiert werden.
Bandscheibenprothesen lösen sich im Körper auf und schädigen Rückenmark und Wirbelsäule. Patienten leiden unter Lähmungen und großen Schmerzen.
Gewinne der Hersteller sind der Bundesregierung wichtiger als Patientenschutz. Das System der Benannten Stellen soll deshalb nicht geändert werden.