02.08.2019 – Zimmer erneut verurteilt

Erneut hat das Landgericht Freiburg (LG Freiburg, Az.: 1 O 460/11, Urteil vom 02.08.2019) den Hersteller der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe eines fünfstelligen EURO-Betrages verurteilt. Außerdem muss Zimmer Biomet der klagenden Patientin sämtliche weiteren materiellen Schäden und zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden ersetzen.

Der bereits in mehreren Urteilen des LG Freiburg als fehlerhaft bezeichnete Prothesetyp war 2003 von Zimmer Biomet auf den Markt gebracht und allein im Loretto Krankenhaus in Freiburg nahezu 1.000 Patienten implantiert worden. Hunderte Patienten mussten zwischenzeitlich re-operiert werden, da sich bei ihnen massiver Knochenfrass, Knochenkrebs und allergische Abwehrreaktionen des Körpers gegen den hohen Metallabrieb gezeigt hatten.

Das Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesensystem ist eine sogenannte Metall-auf-Metall (MoM) Großkopfprothese (Large-Diameter-Head = LDH) mit einem Kopfdurchmesse über 36 mmm. Sie besteht aus folgenden Teilen:

  • einer Hüftpfanne der Marke Durom,
  • einem Prothesenkopf der Marke Metasul, Durchmesser 40 mm,
  • einem Konusadapter, der in unterschiedlichen Größen angeboten wird,
  • einem CLS-Prothesenschaft.

Nach Auffassung des Gerichts bietet dieses Prothesenmodell nicht die Sicherheit, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise von einem Medizinprodukt erwartet werden könne. Das Prothesensystems sei fehlerhaft, weil die Pfanne bei den Betroffenen nicht in den Knochen einwachsen konnte, da in der Operationsanleitung des Herstellers  eine halbkugelförmige Fräsung vorgesehen sei, die Pfanne jedoch einen Kreiswinkel von 165 Grad habe, so dass dadurch ein Spalt zwischen den Teilen bestehen verbleibe. Bereits bei kleineren MoM Prothesen mit Kugelköpfen  von 42 mm und kleiner sei Metallabrieb aufgetreten und es sei logisch, dass bei größeren Kugelköpfen auch größere Kräfte wirkten, die dann auch zu noch mehr Abrieb führten. Die Schwachstelle der Konstruktion liege in der Konussteckverbindung oder an der Rückseite der Pfanne, die nicht in den Beckenknochen einwachsen könne, was zu weiteren, Abrieb verursachenden Mikrobewegungen führe.Das gesamte Urteil: hier klicken.Weitere Urteile:

1 Kommentar
  1. Hanspeter
    Hanspeter sagte:

    Es ist erschreckend, mit welcher Menschenverachtung hier mit Patienten umgegangen wird. Neben den gesundheitlichen Beschwerden, die durch die fehlerhafte Hüftprothese verursacht wurden, den psychischen Belastungen und den finanziellen Risiken durch einen solchen Prozess gegen Zimmer Biomet zeigt der Hersteller keinerlei Einsicht. Die Durom-Prothese von Zimmer ist fehlerhaft. Das hat das Landgericht Freiburg inzwischen in einigen Urteilen festgestellt. Doch die Zimmer Anwälte behaupten immer noch, dass das nicht stimmt. Und sorgen durch juristische Tricks dafür, dass ein rechtskräftiges Urteil nicht gefällt werden kann. Das ist höchst unmenschlich und menschenverachtend! Helft endlich den leidenden Patienten! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit!

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