BGH: Zimmer Biomet muss zahlen!

Der 6. Senat des Bundesgerichtshofs hat am 9. August 2022 die Beschwerde von Zimmer Biomet zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) hatte dem Patienten Recht gegeben und die Firma zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt. Revision gegen das Urteil hatte das OLG nicht zugelassen. Dagegen hatte sich die Beschwerde der Zimmer-Anwälte vor dem Bundesgerichtshof gerichtet.

Der Kläger hatte im Loretto Krankenhaus eine fehlerhafte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese erhalten. Die Anwälte der Firma hatten seit Prozessbeginn im Jahr 2010 versucht, mit allen juristischen Tricks ein rechtskräftiges Urteil zu verhindern. Erfolglos, wie sich nun feststellen lässt. Denn mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs dürfte das Urteil des OLG nun rechtskräftig werden.

Der BGH-Beschluss

Im Beschluss des BGH steht:

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg vom 8. Juni 2020 wird zurückgewiesen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs kommt der Rechtssache weder eine grundsätzliche Bedeutung zu noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin (§ 97 Abs. 1, § 100 Abs. 4, § 101 Abs. 1 ZPO).

Bedeutung des BGH-Beschlusses für Betroffene

Mit dem Beschluss des BGH ist ein erstes Verfahren gegen Zimmer Biomet rechtskräftig. Die Anwälte des Herstellers der Durom-Prothese können nun nicht mehr behaupten, dass die Prothese fehlerfrei sei. Die weiteren Verfahren gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Prothese ruhten bis zum Beschluss des BGH. Es ist nunmehr davon auszugehen, dass diese rasch weiter voran getrieben werden. Es ist zu hoffen, dass sich die Gerichte dabei an dem BGH-Beschluss orientieren und zügig im Sinne der Patienten entscheiden.

Der Hersteller wusste um die Probleme vor Markteinführung

In jedem Fall stellt die klare Botschaft des BGH eindeutig fest, dass die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese von Zimmer Biomet fehlerhaft ist und nicht auf den Markt gebracht hätte werden dürfen, da die Probleme dem Hersteller bekannt waren. Das OLG hatte gerügt, dass Zimmer Biomet es vor Markteinführung der Prothese unterlassen hatte, die notwendigen Test durchzuführen und  die bekannten Mängel zu beheben.

Wie geht es weiter?

Über 100 Verfahren sind vor den Gerichten noch anhängig oder werden nun auf den Weg gebracht werden. Setzen die Zimmer-Biomet Anwälte ihre Verzögerungstaktik fort, kann jedes der Folgeverfahren wiederum 10 und mehr Jahre dauern. Das Ende ihrer Verfahren werden dann, wie wohl beabsichtigt, nur noch wenige Betroffene erleben.

Andererseits könnten sich die Gerichte an dem rechtskräftig ergangenen Urteil orientieren und den Verzögerungen von Zimmer Biomet Grenzen aufzeigen. Dann könnte es gelingen, dass viele, vielleicht sogar die meisten der Verfahren keine 12 Jahre in Anspruch mehr nehmen werden.

Auch eine außergerichtliche Einigung ist denkbar. Die Durom-SHG würde entsprechende Schritte von Seiten Zimmer Biomet begrüßen. Doch sollten sich die Vorschläge Biomet im internationalen Rahmen bei der Zuweisung von Schmerzensgeld und Schadensersatz bewegen und sich nicht an den bekanntlich viel zu geringen Beträgen in Deutschland orientieren.

5 Kommentare
  1. Elke Uxxx
    Elke Uxxx sagte:

    Sehr geehrter Herr Hauke!
    Seit vielen Jahren warte ich auf dieses Urteil, da ich selbst nachhaltig von den Auswirkungen der fehlerhaften McMinn Prothese betroffen bin. Laut einer Berliner Kanzlei für Medizinrecht könnte ich nun auch Schadensersatz und Schmerzensgeld für mich einfordern.

    Gibt es eine Sammelklage, wo ich mich anschließen könnte? Oder eine Stelle, die sich außergerichtlich mit Firma Zimmer einigen will?

    Vielen Dank für Ihre Hartnäckigkeit und tolle Arbeit!
    Mit besten Grüßen aus Korschenbroich
    Elke Umbach

    Antworten
    • H. Hauke
      H. Hauke sagte:

      Liebe Frau Uxxx,

      die Möglichkeit von Sammelklagen gibt es in Deutschland leider nicht. Jeder einzelne Patient mit einem fehlerhaften Medizinprodukt muss gegen den Hersteller vorgehen. Der BGH-Beschluss bezieht sich auf die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer Biomet, einer Totalendoprothese und keiner Kappenprothese. Inwieweit eine Übertragbarkeit auf die McMinn Prothese möglich ist, müsste Ihr Anwalt prüfen.
      Herzliche Grüße und alles Gute

      Hanspeter Hauke

      Antworten
      • Elke Uxxx
        Elke Uxxx sagte:

        Lieber Herr Hauke,
        gut, dass Sie nochmals darauf eingehen, dass es sich bei dem kürzlichen Urteil um eine Totalendoprothese handelte. Ich dachte, es ginge auch um die Großkopf-Kappenprothesen der Firma Zimmer. Wissen Sie, ob es zu den Großkopf-Kappenprothesen auch schon neue Urteile gibt?
        Die Berliner Anwaltskanzlei hatte mir vor 2 Jahren mitgeteilt, dass die Kleinkopf-Kappenprothesen bereits verboten und vom Markt genommen wurden, aber die Großkopf-Kappenprothesen noch verbaut werden dürfen. Wie ist der derzeitige Stand der Dinge?
        Vielen Dank für ein Feedback.
        Herzliche Grüße
        Elke Uxxx

        Antworten
        • H. Hauke
          H. Hauke sagte:

          Liebe Frau Uxxx,

          Vom Einsatz der MoM Großkopf-Prothesen wird nach meinem Eindruck wegen Metallabrieb-Auffälligkeiten seit einigen Jahren abgeraten. Bei den Kappenprothesen traten vor allem in Amerika Probleme auf. Die Pfannen wuchsen nicht ein. Die Lockerung verursachte Probleme, die Prothese musste unverhältnismäßig oft gewechselt werden.
          Unsere Mitglieder haben jedoch überwiegend die Durom-TEP. Unsere Erfahrungen bei Zimmer Kappenprothesen sind deshalb überschaubar. Weitere Informationen zu McMinn Kappenprothesen finden Sie hier:
          Link 1: https://durom-hueftprobleme.de/?s=Kappenprothese
          Link 2: https://durom-hueftprobleme.de/mcminn-patienten
          Lassen Sie uns telefonieren, wenn Sie noch Fragen haben. Die Nummer finden Sie hier: durom-hueftprobleme.de

          Herzliche Grüße

          Hanspeter Hauke

          Antworten
  2. Thorsten SXXX
    Thorsten SXXX sagte:

    Guten Tag sehr geehrter Herr Hauke, sehr geehrte Damen und Herren, es freut mich sehr, dass der BGH nun endlich ein entscheidendes Urteil gesprochen hat. Medizinprodukte müssen einer effizienten und insbesondere unabhängigen behördlichen Überwachung unterliegen. Sonst werden wir immer wieder mit ähnlichen langwährenden Schadensersatzprozessen rechnen müssen. Ihnen und allen anderen Betroffenen weiterhin alles Gute, viel Erfolg bei den anstehenden anhängenden Prozessen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Stolpe

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