EUR 25.000 von Zimmer Biomet erhalten
Wer wegen eines fehlerhaften Medizinprodukts Ansprüche anmelden möchte, muss die dreijährige Verjährungsfrist beachten. Wann die Frist beginnt, ist zu prüfen.
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Wer wegen eines fehlerhaften Medizinprodukts Ansprüche anmelden möchte, muss die dreijährige Verjährungsfrist beachten. Wann die Frist beginnt, ist zu prüfen.
Durom-Patienten können bis August 2025 noch EURO 25.000.- vom Hersteller verlangen. Deshalb unbedingt einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen!
Zimmer hat den ersten Patienten mit EUR 25.000.- plus ca. EUR 10.000.- Zinsen entschädigt. Zimmer weigert sich nun, alle Durom-Patienten zu entschädigen.
Immer mehr Hüftprothesen werden in Deutschland jedes Jahr eingebaut. Ärzte und Kliniken bereichern sich dadurch auf Kosten der Patienten.
Der BGH als höchstes Gericht hat Zimmer verurteilt. Der Hersteller muss dem Kläger Schmerzensgeld bezahlen. Die Durom Prothese ist eine Fehlkonstruktion.
Medizinprodukte in Deutschland sind nicht sicher. Fehlerhafte Produkte kosten die Krankenkassen jedes Jahr Millionen. Patienten leiden an den Folgen lebenslang.
Manager sorgen für den wirtschaftlichen Erfolg von Medizinprodukten auf Kosten der Patienten. Kontrollen gibt es nicht. So werden straffrei Gesetze missachtet.
Prof. Volker Ewerbeck fordert ein unabhängiges Prothesenregister und mehr Sicherheit bei der Zulassung von Medizinprodukten.
Zimmer Biomet muss zahlen! Der Patient war auch vor dem BGH erfolgreich. Nun ist es amtlich: die Durom-Metasul-LDH-Prothese von Zimmer Biomet ist fehlerhaft.
Auch das OLG Karlsruhe verurteilt Zimmer Biomet wegen Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.