Schmerzensgeld belohnt den Hersteller
25.000 EUR Schmerzensgeld bringen Hersteller von Medizinprodukten nicht dazu, ihre Produkte sicherer zu machen. Das Risiko vor fehlerhaften Produkten bleibt.
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25.000 EUR Schmerzensgeld bringen Hersteller von Medizinprodukten nicht dazu, ihre Produkte sicherer zu machen. Das Risiko vor fehlerhaften Produkten bleibt.
Alle bisherigen Urteile der Gerichte stellen die Fehlerhaftigkeit der Durom-Prothese fest. Zimmer Biomet muss Schmerzensgeld zahlen. Doch Zimmer weigert sich.
Die M6 Bandscheibenprothese kam fehlerhaft auf den Markt. Orthofix wusste das. Doch scheute der Hersteller die Kosten der Überarbeitung.
Der BGH hat festgestellt, dass die Klägerin kein mediznisches Studium absolvieren muss, um vor gericht ihre gesundheitlichen Probleme vorzutragen.
Der Vorstand der Durom-SHG suchte das Gespräch mit Dr. Johannes Fechner, MdB, um Probleme der Patientensicherheit zu diskutieren.
Viskoelastische Prothesen aus Kunststoff und Titan wie die M6 Bandscheibenprothese zerbröseln und verursachen gravierende Schäden an der Wirbelsäule.
Die Zulassung von Medizinprodukten bietet keine Sicherheit. Auch die Marktüberwachung nach Einführung funktioniert nicht. Patienten werden allein gelassen.
Das EPRD gilt als Mogelpackung, die kein Mehr an Sicherheit bringt. DGOOC und DGOU sind Teil des EPORD-Systems Auf ihre Hilfe kann man nicht hoffen.
Medizinproduktehersteller bezahlen wegen fehlerhafter Medizinprodukten teure Imagekampagnen anstatt das Geld zur Entschädigung von Patienten zu verwenden.
Weiterhin keine Kontrollen bei Medizinprodukten! Fehlerhafte Medizinprodukte können auch mit der neuen MDR weiter in Patienten implantiert werden.