Erneutes Urteil des LG Freiburg gegen Zimmer am 02.08.2019
Zimmer mit Urteil vom 02.08.2019 erneut verurteilt. Gericht sagt, Durom-Prothese ist fehlerhaft, Zimmer wusste um die Gefahr und hätte Tests durchführen müssen.
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Zimmer mit Urteil vom 02.08.2019 erneut verurteilt. Gericht sagt, Durom-Prothese ist fehlerhaft, Zimmer wusste um die Gefahr und hätte Tests durchführen müssen.
Metall-auf-Metall-Prothesen verursachen häufig aggressiven Metallabrieb. Jährliche Blutuntersuchungen auf Chrom und Kobalt werden deshalb dringend empfohlen.
Das LG Freiburg verurteilt Zimmer, den Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese. Die Prothese hätte nicht auf den Markt gebracht werden dürfen.
Bei Metall-auf-Metall-Hüftprothesenmodellen mit einem Großkugelkopf entsteht gesundheitsschädlicher Metallabrieb. Eine Umfrage der Durom-SHG bringt Details.
Die Befragungen der Zeugen Prof. Dr. Mittelmeier und Prof. Dr. med. habil. Dipl.-Ing. Rainer Bader machte deutlich, dass die Durom-Prothese fehlerhaft ist.
Durom in wissenschaftlichen Veröffentlichungen Auch wenn man den Eindruck hat, dass in den Verfahren Durom Metasul LDH Patienten gegen die Firma Zimmer Stillstand herrscht, gibt es doch immer wieder Untersuchungen, die sich mit der Thematik der Durom Metasul LDH Hüftprothese beschäftigen. Das Debakel mit den nicht eingewachsenen Durom-Pfannen in Amerika (bis auf eine modifizierte Oberflächenbeschichtung […]
Bei der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese und beim Oberflächenersatz ist die Pfanne locker. Ursache könnten Mikrobewegungen sein, die ein Einwachsen verhindern.
Auch in Österreich wird ein unabhängiges Prothesenregister gefordert. Der Skandal hat die Diskussion auch in Österreich in Gang gebracht.
Die folgenden Ausführungen stellen eine Kurzfassung des im Oktober 2012 erschienenen Artikels „Corrosion at the Cone/Taper Interface Leads to Failure of Large-diameter Metal-on-metal Total Hip Arthroplasties“ von Meyer, Müller, Goldau, Chamaon, Rütschi und Lohmann dar. Die Übertragung ins Deutsche erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen, Irrtum und Änderungen bleiben vorbehalten. Quelle: Meyer, Müller, Goldau, Chamaon, Rütschi […]