Firma Zimmer kannte die Gefahr
Die Gefahr von gesundheitsschädlichem Metallabrieb ist seit langem bekannt. Doch die Herstellern testen den entstehenden Abrieb nicht vor Markteinführung.
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Die Gefahr von gesundheitsschädlichem Metallabrieb ist seit langem bekannt. Doch die Herstellern testen den entstehenden Abrieb nicht vor Markteinführung.
Das Urteil gegen Zimmer vom 15. Oktober 2018 im Wortlaut. Die Prothese weist einen Instruktions- und Konstruktionsfehler auf.
Das Treffen der Durom-SHG mit Zimmer sollte die Ursachen des Versagens der Durom-Prothese klären. Doch Zimmer behauptet: der Fehler liegt beim Krankenhaus.
OLG Freiburg verurteilt Zimmer im Durom-Prothesen-Prozess zu Schmerzensgeld. Lt. Gericht ist die Durom-Prothese fehlerhaft und Schuld an den Gesundheitsschäden.
Zimmer mit Urteil vom 02.08.2019 erneut verurteilt. Gericht sagt, Durom-Prothese ist fehlerhaft, Zimmer wusste um die Gefahr und hätte Tests durchführen müssen.
Zimmer Biomet auch vom OLG Karlsruhe verurteilt. Versucht Zimmer, die Patienten zu zermürben, auf eine „biologische Lösung“ durch Tod des Patienten zu setzen?
Erneut hat das Landgericht Freiburg (LG Freiburg, Az.: 1 O 460/11, Urteil vom 02.08.2019) den Hersteller der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe eines fünfstelligen EURO-Betrages verurteilt.
RA Dirk Liebold berichtete über die Verfahren gegen Zimmer. Trotz positiver Urteile übernehme Zimmer nicht die Verantwortung für die fehlerhafte Durom-Prothese.
Das LG Freiburg verurteilt Zimmer, den Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese. Die Prothese hätte nicht auf den Markt gebracht werden dürfen.
Urteil gegen Zimmer vom 30.07.2018: Durom-Metsaul-LDH-Hüftprothese ist fehlerhaft. Zimmer muss Schmerzensgeld zahlen und für alle künftigen Schäden aufkommen.