Geprüft, aber nicht sicher!
Geprüft werden Medizinprodukte von Benannten Stellen. Deren Prüfung bringt keine Sicherheit, weil die Prüfer vom Hersteller beauftragt und bezahlt werden.
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Geprüft werden Medizinprodukte von Benannten Stellen. Deren Prüfung bringt keine Sicherheit, weil die Prüfer vom Hersteller beauftragt und bezahlt werden.
Behauptungen stehen im Raum: Spinal Kinetics hält sich nicht an die Zulassungsbestimmungen für Medizinprodukte und trickst bei der Zulassung.
Nach dem Patientenrecht von 2013 stehen dem Patienten seine Behandlungsunterlagen zu. Auch muss der Arzt Auskunft erteilen. Doch wer muss den Fehler beweisen?
Heftige Reaktionen gab es auf die ImplantFiles, welche große Sicherheitsmängel bei Medizinprodukten aufgedeckt haben. Größtes Übel – das Zulassungsverfahren.
SHG fordert mehr Patientenschutz im Gespräch mit Dr. Johannes Fechner, MdB und rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Jörg Heynemann berichtet über Medizinproduktehaftung in der anwaltlichen Praxis. Patienten haben es schwer, zu ihrem Recht zu kommen.
Das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten der höchsten Risikoklassen 2 und 3 bietet Patienten keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten.
Bei hochrangigen Gesprächen in Berlin, unter anderem beim BMVJ trugen Vertreter der Durom-SHG grundsätzliche Probleme bei Medizinprodukten vor.
Patienten bekommen mehr Unterstützung bei Klagen gegen Medizinproduktehersteller als in Deutschland. Die Geldstrafen sind höher, Kläger bekommen mehr Auskunft.
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