Sicheres Zulassungsverfahren gefordert
Das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten der höchsten Risikoklassen 2 und 3 bietet Patienten keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten.
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Das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten der höchsten Risikoklassen 2 und 3 bietet Patienten keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten.
Bei hochrangigen Gesprächen in Berlin, unter anderem beim BMVJ trugen Vertreter der Durom-SHG grundsätzliche Probleme bei Medizinprodukten vor.
Bei Medizinprodukten liegt die Beweislast für den Produktfehler den daraus resultierenden Schaden beim Patienten. In einer Kleinen Anfrage wird das bemängelt.
Ob bei einer fehlerhaften Durom-Hüftprothese eine Re-Operation angezeigt ist, ist nicht immer klar. Ist das Röntgenbild unauffällig, geben Symptome Hinweise.
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen betroffene Patienten, so Dr. Jürgen Malzahn vom AOK Bundesverband in seinem Vortrag bei der Durom-SHG.
Prof. Neugebauer reicht Petition gegen die unzureichende Verschärfung der der Medical Device Regulation(MDR) ein. Sie bringe nicht genügend Patientensicherheit.
Gebrochene Hüftgelenke, fehlerhafte Brustimplantate, verstopfte Hirndruckventile, Herzschrittmacher mit Aussetzern sind Beispiele für fehlerhafte Medizinprodukte. Grund für die Häufung fehlerhafter Medizinprodukte in Europa und Deutschland sind fehlende Kontrollen. Denn das System der sogenannten „Benannten Stellen“ verhindert, dass unabhängige Prüfer die Produkte auf Ungefährlichkeit für Patienten untersuchen. Somit kommen Hüftprothesen und andere Hochrisikoprodukte auf den Markt und […]
Ein Berliner Anwalt hat Strafanzeige gegen den DePuy wegen fehlerhafter Hüftgelenkprothesen gestellt. Handelt es sich um vorsätzliche Körperverletzung?
Befindet sich bei Prothesen-Patienten zunehmend Schrott im Körper? Dieser Frage ging „PlusMinus“ am 10.10.2012 nach. Die Antwort ist erschreckend.
Patienten von Medizinprodukten werden als kostenlose Versuchskaninchen misbraucht. Die Hersteller sparen so Millionenbeträge. Ein Skandal!