OLG verurteilt Zimmer wegen Durom-Prothese
Auch das OLG Karlsruhe verurteilt Zimmer Biomet wegen Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
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Auch das OLG Karlsruhe verurteilt Zimmer Biomet wegen Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Die Gefahr von gesundheitsschädlichem Metallabrieb ist seit langem bekannt. Doch die Herstellern testen den entstehenden Abrieb nicht vor Markteinführung.
Stand 2021 wurde Zimmer in allen LG/OLG Freiburg Verfahren verurteilt. Doch Zimmer weigert sich, die Fehlerhaftigkeit der Durom-Prothese anzuerkennen.
Überwachung der Zulassung von Medizinprodukten durch unabhängige Stellen dringend geboten. Patient darf nicht als Versuchskaninchen missbraucht werden.
Arztfehler oder fehlerhafte Prothese? Vor einer Klage muss diese Frage geklärt werden.
Geprüft werden Medizinprodukte von Benannten Stellen. Deren Prüfung bringt keine Sicherheit, weil die Prüfer vom Hersteller beauftragt und bezahlt werden.
Prof. Morlock erstellt von den Herstellern bezahlte Auftragsgutachten zum Schaden der Patienten. Doch vor Gericht hatten die Morlock-Gutachten keinen Bestand.
Deutsche Gerichte orientieren sich an alten Tabellen und verweigern deshalb Patienten ein angemessenes Schmerzensgeld. Das muss sich dringend ändern.
Zimmer Biomet auch vom OLG Karlsruhe verurteilt. Versucht Zimmer, die Patienten zu zermürben, auf eine „biologische Lösung“ durch Tod des Patienten zu setzen?
Die AMIS Methode verzichtet bei einer Hüft-TEP auf die Durchtrennung von Gewebe durch minimal invasiven Zugang, der schnellere Heilung nach der OP verspricht.