Warnung vor Vergleichen mit Zimmer!
Nicht re-operierte Durom-Patienten sollen mit EUR 1.500.- abgespeist werden. Schon für eine falsche Dauerwelle bekommt man EUR 3.000.- Schmerzensgeld.
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Nicht re-operierte Durom-Patienten sollen mit EUR 1.500.- abgespeist werden. Schon für eine falsche Dauerwelle bekommt man EUR 3.000.- Schmerzensgeld.
Gerichte urteilen willkürlich und ungerecht, wenn es um Schmerzensgeld bei Patienten geht, die ohne eigenes Verschulden von anderen geschädigt wurden.
Die Durom-SHG fordert, alle PAtienten mit einer Durom-Hürtfprothese zu entschädigen. Die taktischen Spielchen der Zimmer Anwälte sind menschenverachtend .
Zimmer Biomet muss einem Durom-Patienten nun 25.000.- EUR Schmerzensgeld plus Zinsen zahlen. Dier Umfrage prüft, wer nun auch Anspruch auf Zahlungen hat.
Durom-Patienten können bis August 2025 noch EURO 25.000.- vom Hersteller verlangen. Deshalb unbedingt einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen!
Der BGH als höchstes Gericht hat Zimmer verurteilt. Der Hersteller muss dem Kläger Schmerzensgeld bezahlen. Die Durom Prothese ist eine Fehlkonstruktion.
Medizinprodukte in Deutschland sind nicht sicher. Fehlerhafte Produkte kosten die Krankenkassen jedes Jahr Millionen. Patienten leiden an den Folgen lebenslang.
25.000 EUR Schmerzensgeld bringen Hersteller von Medizinprodukten nicht dazu, ihre Produkte sicherer zu machen. Das Risiko vor fehlerhaften Produkten bleibt.
Zimmer Biomet muss zahlen! Der Patient war auch vor dem BGH erfolgreich. Nun ist es amtlich: die Durom-Metasul-LDH-Prothese von Zimmer Biomet ist fehlerhaft.
Der BGH hat festgestellt, dass die Klägerin kein mediznisches Studium absolvieren muss, um vor gericht ihre gesundheitlichen Probleme vorzutragen.
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