Patientenrechtegesetz 2.0
Nach dem Patientenrecht von 2013 stehen dem Patienten seine Behandlungsunterlagen zu. Auch muss der Arzt Auskunft erteilen. Doch wer muss den Fehler beweisen?
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Nach dem Patientenrecht von 2013 stehen dem Patienten seine Behandlungsunterlagen zu. Auch muss der Arzt Auskunft erteilen. Doch wer muss den Fehler beweisen?
Heftige Reaktionen gab es auf die ImplantFiles, welche große Sicherheitsmängel bei Medizinprodukten aufgedeckt haben. Größtes Übel – das Zulassungsverfahren.
SHG fordert mehr Patientenschutz im Gespräch mit Dr. Johannes Fechner, MdB und rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Jörg Heynemann berichtet über Medizinproduktehaftung in der anwaltlichen Praxis. Patienten haben es schwer, zu ihrem Recht zu kommen.
Das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten der höchsten Risikoklassen 2 und 3 bietet Patienten keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten.
Bei hochrangigen Gesprächen in Berlin, unter anderem beim BMVJ trugen Vertreter der Durom-SHG grundsätzliche Probleme bei Medizinprodukten vor.
Patienten bekommen mehr Unterstützung bei Klagen gegen Medizinproduktehersteller als in Deutschland. Die Geldstrafen sind höher, Kläger bekommen mehr Auskunft.
Neue Prothesen sind schlechter als alte. Das hat ein Forscherteam aus New York herausgefunden. Die Ergebnisse wurden im British Medical Journal veröffentlicht.
Ob bei einer fehlerhaften Durom-Hüftprothese eine Re-Operation angezeigt ist, ist nicht immer klar. Ist das Röntgenbild unauffällig, geben Symptome Hinweise.
Prof. Neugebauer reicht Petition gegen die unzureichende Verschärfung der der Medical Device Regulation(MDR) ein. Sie bringe nicht genügend Patientensicherheit.
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