Vorsätzliche Körperverletzung?
Kann ein Hersteller von Hüftprothesen wie DePuy wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt werden, wenn er weiß, dass sein Produkt Patienten schaden dürfte?
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Kann ein Hersteller von Hüftprothesen wie DePuy wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt werden, wenn er weiß, dass sein Produkt Patienten schaden dürfte?
Prof. Morlock erstellt von den Herstellern bezahlte Auftragsgutachten zum Schaden der Patienten. Doch vor Gericht hatten die Morlock-Gutachten keinen Bestand.
Deutsche Gerichte orientieren sich an alten Tabellen und verweigern deshalb Patienten ein angemessenes Schmerzensgeld. Das muss sich dringend ändern.
Die Ergebnisse der Untersuchung zweier Konusadapter des Durom-Prothesenmodells der Firma Zimmer erläuterte Dipl. Ing. Ottmar Schwörer im Gespräch mit der SHG.
M 6 Patienten klagen gegen ihre Ärzte. Nach Auffassung dr Betroffenen wurden sie nicht richtig über die Risiken der Wirbelsäulenprothese M6 informiert.
Sammelklagen sollen kommen. Sie würden Patienten ermöglichen, sich zusammen zu tun und gemeinsam gegen Hersteller vorzugehen.
2.400 EUR für einen kleinen Lackschaden, doch Patienten mit einer fehlerhaften Durom-Hüftprothese und lebenslangem Leiden werden mit EUR 25.000.- abgespeist.
OLG Freiburg verurteilt Zimmer im Durom-Prothesen-Prozess zu Schmerzensgeld. Lt. Gericht ist die Durom-Prothese fehlerhaft und Schuld an den Gesundheitsschäden.
Zimmer mit Urteil vom 02.08.2019 erneut verurteilt. Gericht sagt, Durom-Prothese ist fehlerhaft, Zimmer wusste um die Gefahr und hätte Tests durchführen müssen.
Zimmer Biomet auch vom OLG Karlsruhe verurteilt. Versucht Zimmer, die Patienten zu zermürben, auf eine „biologische Lösung“ durch Tod des Patienten zu setzen?