Ungerechtes Schmerzensgeld
Gerichte urteilen willkürlich und ungerecht, wenn es um Schmerzensgeld bei Patienten geht, die ohne eigenes Verschulden von anderen geschädigt wurden.
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Gerichte urteilen willkürlich und ungerecht, wenn es um Schmerzensgeld bei Patienten geht, die ohne eigenes Verschulden von anderen geschädigt wurden.
Immer mehr Hüftprothesen werden in Deutschland jedes Jahr eingebaut. Ärzte und Kliniken bereichern sich dadurch auf Kosten der Patienten.
Prof. Volker Ewerbeck fordert ein unabhängiges Prothesenregister und mehr Sicherheit bei der Zulassung von Medizinprodukten.
Medizinprodukte werden je nach Risikopotenzial in verschiedene Risikogruppen eingeteilt. Hochrisikoprodukte wie Prothesen, Herzschrittmacher oder Brustimplantate sind Produkte mit dem höchsten Risiko für Patienten. Doch unabhängig von der Risikogruppe werden alle Medizinprodukte nach dem gleichen Verfahren zugelassen. Besondere Sicherheitsstandards für Hochrisikoprodukte gibt es nicht.
Auch das OLG Karlsruhe verurteilt Zimmer Biomet wegen Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Die M6 Bandscheibenprothese kam fehlerhaft auf den Markt. Orthofix wusste das. Doch scheute der Hersteller die Kosten der Überarbeitung.
M6 Bandscheibenprothese hat verheerende Gesundheitsschäden zur Folge. Nun werden Patienten von M6 Ärzten als „anonyme Feiglinge“ beschimpft.
Die Zulassung von Medizinprodukten bietet keine Sicherheit. Auch die Marktüberwachung nach Einführung funktioniert nicht. Patienten werden allein gelassen.
Das EPRD gilt als Mogelpackung, die kein Mehr an Sicherheit bringt. DGOOC und DGOU sind Teil des EPORD-Systems Auf ihre Hilfe kann man nicht hoffen.
Medizinproduktehersteller bezahlen wegen fehlerhafter Medizinprodukten teure Imagekampagnen anstatt das Geld zur Entschädigung von Patienten zu verwenden.