EU-Kommission und Medizinprodukte
Die Europäische Kommission unterhält ein aufwändiges und teures Beratungssystem für EU-Produkte. Zu Sicherheit für Verbraucher führt es aber nicht.
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Die Europäische Kommission unterhält ein aufwändiges und teures Beratungssystem für EU-Produkte. Zu Sicherheit für Verbraucher führt es aber nicht.
Die Durom-SHG sprach mit dem Patientenbeauftragten Stefan Schwartze. Die Produktsicherheit muss bei der Zulassung geprüft werden, so eine zentrale Forderung.
Gerichte urteilen willkürlich und ungerecht, wenn es um Schmerzensgeld bei Patienten geht, die ohne eigenes Verschulden von anderen geschädigt wurden.
Immer mehr Hüftprothesen werden in Deutschland jedes Jahr eingebaut. Ärzte und Kliniken bereichern sich dadurch auf Kosten der Patienten.
Prof. Volker Ewerbeck fordert ein unabhängiges Prothesenregister und mehr Sicherheit bei der Zulassung von Medizinprodukten.
Medizinprodukte werden je nach Risikopotenzial in verschiedene Risikogruppen eingeteilt. Hochrisikoprodukte wie Prothesen, Herzschrittmacher oder Brustimplantate sind Produkte mit dem höchsten Risiko für Patienten. Doch unabhängig von der Risikogruppe werden alle Medizinprodukte nach dem gleichen Verfahren zugelassen. Besondere Sicherheitsstandards für Hochrisikoprodukte gibt es nicht.
Auch das OLG Karlsruhe verurteilt Zimmer Biomet wegen Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Die M6 Bandscheibenprothese kam fehlerhaft auf den Markt. Orthofix wusste das. Doch scheute der Hersteller die Kosten der Überarbeitung.
M6 Bandscheibenprothese hat verheerende Gesundheitsschäden zur Folge. Nun werden Patienten von M6 Ärzten als „anonyme Feiglinge“ beschimpft.
Die Zulassung von Medizinprodukten bietet keine Sicherheit. Auch die Marktüberwachung nach Einführung funktioniert nicht. Patienten werden allein gelassen.