Ärztliche Behandlungsfehler
Ärztliche Behandlungsfehler kommen häufiger vor als viele wahr haben wollen. Man spricht von einem Behandlungsfehler, im Volksmund auch Kunstfehler genannt, wenn ein Arzt bei der Diagnose oder bei der Behandlung einem Patienten einen Schaden zufügt. Nach deutschem Recht liegt ein Behandlungsfehler vor,
wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt (§ 280 Abs. 1 BGB, § 630a Abs. 2 BGB).
Beispiele für „klassische“ Behandlungsfehler sind:
- Falsche Diagnose
- Fehlerhafte Medizinprodukte
- Verbleib von Fremdkörpern nach Operationen
- Unzureichende Hygiene
- Unzureichende Aufklärung des Patienten über die Risiken eines Eingriffs
- Nicht fachgerechte Durchführung einer Operation
- Medikationsfehler
- Geräteversagen