Chancen einer Klage in den USA

Der Durom-SHG war es gelungen, Rechtsanwalt Carl Christian Thier, Attorney at Law, Registered European Lawyer (UK), von der US-Kanzlei Urban Thier Federer & Chinnery, P.A. New York – Houston – Orlando – Palm Beach – München – London, für eine Patientenveranstaltung zu den Möglichkeiten einer Klage in den USA zu gewinnen. Nach mehreren ausführlichen Telefonaten mit RA Thier war man zu der Überzeugung gelangt, ein Verfahren in den USA auf den Weg zu bringen. In der Veranstaltung mit Betroffenen sollte es darum gehen, die Bedingungen von Seiten der Kanzlei verbindlich darzulegen und Patienten für eine Klage in den USA zu gewinnen.

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DePuy muss 1 Mrd. Dollar zahlen!

DePuy wurde in den USA wegen des fehlerhaften ASR-Hüftprothesenmodells zur Zahlung von 1 Milliarde Dollar wegen der fehlerhaften ASR-Hüftprothese von DePuy verurteilt. Wie Reuters am 10 Mai 2019 meldet, wurde Johnson & Johnson zur Zahlung von 1 Milliarde US Dollar verurteilt. Das entspricht nach aktuellem Kurs einer Summe von 896,294,063.50 EUR. Geklagt hatten Patienten mit einer fehlerhaften Hüftprothese des Johnson & Johnson Tochterunternehmens DePuy. Vor dem amerikanischen Gericht haben sie nun Recht bekommen.

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Klage in den USA und GB

Bei einer Klage in den USA haben Patienten, die gegen einen Medizinproduktehersteller vorgehen wollen, wesentlich bessere Chancen als in Deutschland. Die Summen für Schadensersatz und Schmerzensgeld, die in den USA im Falle des Obsiegens den Betroffenen zugesprochen werden, sind dem entstandenen Schaden angemessen, manchmal scheinen sie sogar übertrieben hoch. In Amerika können Betroffene gemeinsam eine große, auf Medizinrecht spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragen. Kosten entstehen den Patienten dadurch anders als in Deutschland nicht. Das finanzielle Risiko trägt die Anwaltskanzlei. Gewinnt sie das Verfahren, erhält sie von der erstrittenen Summe einen bestimmten Anteil. Der Rest bekommt der klagende Patient.

Keine Sammelklage in Deutschland

In Deutschland muss jeder Betroffene einzeln Klage einreichen. Bereits mit der Beauftragung eines Anwalts entstehen dann Kosten. Mit Einreichung der Klage bei Gericht fallen Gerichtskosten an. Im weiteren Verlauf des Verfahrens entstehen oft nicht unerhebliche Kosten für Gutachter, Gutachten und weitere Gerichtskosten. Dies alles muss der Patient vorfinanzieren. Verliert er das verfahren, bleibt er auf seinen Kosten sitzen. Ein Risiko, das viele nicht eingehen können. Sie verzichten deshalb darauf, für ihr Recht zu kämpfen.

In Amerika bereitet die beauftragte Anwaltskanzlei das Verfahren vor. Sie recherchiert die fachlichen und wissenschaftlich relevanten Fakten, setzt Mitarbeiter und weitere Anwälte ein, holt sich Rat und Expertise bei Fachleuten, kurz: nutzt alle Möglichkeiten einer großen und finanzstarken Kanzlei.

Hohes finanzielles Risiko in Deutschland

In Deutschland hat ein einzelner Patient keine Möglichkeit, die Stundenhonorare der Anwälte und Rechercheure einer Großkanzlei zu tragen. Er beauftragt einen einzelnen Fachanwalt für Medizinrecht, der angesichts der Komplexität der Fragestellungen überfordert ist. Der Medizinproduktehersteller hat eine gut gefüllte Kriegskasse, die es ihm erlaubt, die größte Kanzlei und besten Anwälte zu beauftragen. Zimmer beauftragte die weltweit aufgestellte Kanzlei „Linklaters“, eine der führenden Kanzleien mit Niederlassungen allein in Deutschland in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt und München.

Mehr Rechte für Patienten in USA

In Amerika sind die Recht von Klagenden weiter gefasst als in Deutschland. Die Firmen müssen den Patienten alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die für den Nachweis der Fehlerhaftigkeit des Medizinprodukts notwendig sind. In den Verfahren gegen Zimmer wegen der fehlerhaften Durom-Prothese war es nicht möglich, die Konstruktionsunterlagen oder die Unterlagen, die bei der Benannten Stelle zur Erlangung der CE-Kennzeichnung zu erhalten. Der Hersteller berief sich auf das „Betriebsgeheimnis“ und verweigerte mit Unterstützung des Landgerichts die Herausgabe der Unterlagen. Doch wie sollen Patienten in Deutschland die Fehlerhaftigkeit ihrer Prothese nachweisen, wenn sie keine Zugriff auf die entsprechenden Unterlagen erhalten?

Diese Überlegungen hatten dazu geführt, dass die Durom-SHG Kontakt zu einer großen Anwaltskanzlei in New York aufgenommen hatte, um die Möglichkeiten einer Klage gegen Zimmer in den USA zu eruieren. Die Hoffnung war, über diesen Umweg doch noch an die notwendigen Unterlagen und Informationen zu kommen.

Bericht der Veranstaltung mit Rechtsanwalt Carl Christian Thier, Attorney at Law (NY), Registered European Lawyer (UK), von der US-Kanzlei Urban Thier Federer & Chinnery, P.A. New York – Houston – Orlando – Palm Beach – München – London

 

Zimmer informierte US-Ärzte nicht

Auch wenn es sich in den USA vor allem um die Pfannen-Problematik des Durom-Oberflächenersatzes handelt und weniger um die Durom-Metasul-LDH-Prothese, hat Zimmer offensichtlich auch in den USA Ärzte nicht ausreichend darüber informiert, worauf bei der Implantation des Metall-auf-Metall Großkopfmodells besonders zu achten ist. Wusste es der Hersteller vielleicht selbst nicht als er das Modell auf den Markt brachte? Hatte die firmeninterne Risikoanalyse ergeben, dass die Gefahr bei Versagen der Prothese erwischt zu werden, gering ist? Und hat die Firma Zimmer somit bewusst Patienten ohne deren Wissen als kostenlose Versuchskaninchen missbraucht?

Doch nun haben sich die Schadensmeldungen so gehäuft, dass Zimmer den Vertrieb eingestellt hat. Vom Markt genommen hat sie die Durom-Prothese nicht. Denn damit hätte Zimmer die Fehlerhaftigkeit eingestehen müssen. Trotzdem hat Zimmer im Oktober 2008 Rückstellungen in Höhe von 47.5 Millionen US Dollar als Reserve für Kosten aus zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten und Schadenszahlungen vorgenommen.

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36% Fehlerquote bei ASR-Prothesen

Auch in den Vereinigten Staaten laufen Verfahren gegen Zimmer und DePuy wegen fehlerhafter Hüftprothesen. Die Urteile der amerikanischen Gerichte können leider nicht auf Deutschland übertragen werden. Auch ist es der Durom-SHG bisher nicht gelungen, die Erkenntnisse und Informationen über die Prothesenmodelle von den Gerichtsverfahren in Amerika zu erhalten. Dies wäre für deutsche Betroffene sicherlich hilfreich. Denn vor amerikanischen Gerichten ist die Position der Patienten stärker als in Deutschland. In den USA haben Kläger gegen einen Medizinproduktehersteller Anspruch auf Herausgabe von Konstruktions-, Vertriebs- und  medizinischen Unterlagen, in Deutschland gibt es diesen Anspruch nicht. Das schmälert die Chancen der Patienten vor deutschen Gerichten natürlich ganz erheblich.

Am 14.2.2013 wurde vor einem New Yorker Gericht das Verfahren gegen DePuy wegen Fehlerhaftigkeit der ASR Prothese mit der Zeugenbefragung fortgesetzt. Das Gericht zitierte Ergebnisse der von DePuy durchgeführten Studie aus dem Jahre 2011 bei ASR-Patienten.  Danach stellte sich die ASR-Prothese innerhalb von 5 Jahren bei 36% der Fälle als fehlerhaft heraus. Der Zeuge räumte ein, dass er selbst 66 ASR Hüftprothesen implantiert habe. 11 davon mussten nach kurzer Zeit bereits revidiert werden. (Kransky v. DePuy, BC456086, California Superior Court, Los Angeles County (Los Angeles)).

Im November 2013 wurden die Rechtstreitigkeiten zwischen den Betroffenen Patienten und dem Hersteller DePuy gegen Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 2,4 Milliarden US Dollar eingestellt. Vorausgesetzt, das Gericht stimmt dem außergerichtlichen Vergleich der Parteien zu.

In Deutschland hoffen Betroffene nach jahrzehntelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen auf eine Entschädigungssumme in Höhe von zwischen EUR 25.000 und EUR 30.000.

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US-Patienten klagen gegen Zimmer

Immer mehr Klagen gegen Zimmer in USA

Joe Saunders ist zugelassener Prozessanwalt in Kalifornien. In seinem Artikel „Zimmer Durom Hip Implant Lawsuits Continue“ beschreibt er den Stand der Verfahren gegen Zimmer in den Vereinigten Staaten.

Nach seiner Auffassung weist die Durom Kappenprothese von Zimmer ein fehlerhaftes Design auf, welches dazu führt, dass einer Vielzahl von Patienten die Prothese in einer schmerzhaften Re-Operationen wieder entfernt werden muss. Auf dem Markt ist das

Prothesenmodell seit 2006. Als die Versagensraten der Durom-Prothese immer weiter ansteigen, werden 2008 die ersten Klagen eingereicht. Daraufhin setzt Zimmer den Vertrieb 2008 für einige Wochen aus, um danach den Vertrieb mit zusätzlichen Hinweisen für Operateure zum Einbau der Prothese wieder aufzunehmen. 2010 wurden Verkauf und Werbung erneut eingestellt nachdem die zusätzlichen Hinweise für die Operateure keine Verringerung der Versagensrate der Durom-Prothese gebracht hatte. Ein offizieller Rückruf aus Sicherheitsgründen erfolgte wie in Deutschland auch in den USA nicht.

Zulassung ohne klinische Tests

Die Zimmer Durom Acetabular Komponenten (Metall Pfanne) und der Metasul Metallkugelkopf (femoral head) erhielt nach Saunders die Freigabe durch die Food and Drug Administration (FDA) im März 2006. Grundlage der Freigabe für die FDA sei die Bestimmung 510(k) gewesen, nach welcher die Inverkehrbringung eines Medizinprodukts ohne detaillierte Begutachtung durch die FDA und ohne Vorlage einer klinischen Studie möglich ist. Auch habe die FDA Zimmer nie aufgefordert, das Prothesenmodell vom Markt zu nehmen.

Ursache für das Versagen

Die Prothese versagt, weil sich die Pfanne im Beckenknochen mit der Zeit lockert und in der Folge wackelt.  Das verursacht erhebliche Schmerzen und schränkt die Beweglichkeit des Gelenks stark ein. Häufig entstehen durch Abrieb Schäden am Gewebe und dem noch vorhandenen Knochenmaterial.

Quelle

Prozesse in Deutschland dauern

In Deutschland klagen Betroffene gegen Zimmer seit 2010. Die von Zimmer mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragte Anwaltskanzlei Linklaters nutzt alle juristische Tricks, um die Verfahren in die Länge zu ziehen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die überwiegend betagten Patienten das Ende ihres Prozesses nicht mehr erleben oder vorzeitig entnervt und entkräftet aufgeben. Dabei könnte Zimmer mögliche Zahlungen, zu denen die Firma von deutschen Gerichten verurteilt werden könnte, aus der Protokasse bestreiten. Zu gering sind Schmerzensgeld und Schadensersatz in Deutschland, um abschreckend zu wirken.

Keine Sammelklagen in Deutschland

Anders als den Vereinigten Staaten von Amerika sind Sammelklagen in Deutschland und Europa nicht möglich. Mit einer Sammelklage können sich Betroffene zusammenschließen und gemeinsam eine Kanzlei mit ihrer Vertretung beauftragen.  Dafür übernimmt die Kanzlei alle Risiken, den Mandanten entstehen keine Kosten. Entlohnt wird die Kanzlei durch einen prozentualen Anteil aus dem erstrittenen Betrag für Schadensersatz und Schmerzensgeld. In Amerika werden bei solchen Prozessen die Firmen oft zu Summen im mehrstelligen Millionenbereich verurteilt. Ein gewisser Prozentsatz dieser Summen ist für die Kanzleien immer noch wirtschaftlich und rechtfertigt das eingegangene Risiko. Bei den geringen Summen in Deutschland ist dies den Kanzleien nicht zuzumuten.

 

 

BfArM und FDA

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Deutschland und die US Food Drug Administration (FDA) für die Vereinigten Staaten von Amerika sind in ihren Länder für die Sicherheit von Medizinprodukten zuständig. Doch während die FDA als unabhängige Institution die Sicherheit der Produkte bereits vor der Marktzulassung prüft, kann das BfArM nur Schadensmeldungen nach der Inverkehrbringung eines Produkts sammeln und auswerten. Die daraus resultierenden „Empfehlungen“ des BfArM an die dann zuständigen Behörden der Bundesländer können von diesen ignoriert werden.

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Support for Patients in the USA

In the United States patients are offered help if they suspect they have a Zimmer Durom Cup used in their Hip Replacement.

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Senator Seeks Data on Artificial Hips and Knees from Zimmer

Politicians are asking Zimmer, the biggest maker of artificial hips and knees in the USA, to disclose information about complaints about Zimmer’s products.

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11% Durom-LDH Revisionen in Wisconsin

In ihrem Artikel, erschienen im „Journal of Arthroplasty, Vol 00 No. 02010, berichten Richard L. Illgen II, MD und John P. Heiner, MD, Matthew W. Squire, MD, MS, und David N. Conrad, MD aus Wisconsin von einer Revisionsrate der Zimmer Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese (Metall-Metall-Gleitpaarung) von 11% im Vergleich zu einem Metall-Polyäthylen-Prothesenmodell, bei dem es zu 0% Revisionen gekommen sei. Weiterlesen