Lackschaden gegen Gesundheitsschaden
Ein Lackschaden am Auto ist deutschen Gerichten offensichtlich wichtiger als ein Gesundheitsschaden an Menschen . Das OLG Stuttgart hat nach einem Bericht der Badischen Zeitung vom 24.06.2020 einer Frau Schadensersatz in Höhe von EUR 2.400.- zugesprochen, weil Kinder des nahen Kindergartens Sand auf ihr geparktes Auto geschippt hatten. Man kann sich durchaus vorstellen, dass dadurch Kratzer am Lack entstanden sind. Das ist in der Tat ein Schaden, der durch die Kinder verursacht wurde und der für den zugesprochenen Betrag beseitigt werden kann. Soweit so gut.
Die Firma Zimmer Biomet bringt eine fehlerhafte Hüftprothese auf den Markt, die allein im Freiburger Raum über 1.000 Patienten implantiert wird. Die Prothese funktioniert nicht und verursacht lebenslanges Leiden und Gesundheitsschäden. Wie die Autofahrerin klagen die betroffenen Patienten vor Gericht gegen den Verursacher. Nach über zehnjähriger Verfahrensdauer stellt das Landgericht Freiburg fest, dass die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese des Medizinproduktherstellers Zimmer fehlerhaft ist, nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen, dass die Firma notwendige und mögliche Test vor Markteinführung nicht durchgeführt hat und dass dem Hersteller die Gefährlichkeit der Prothese bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.
Durch die Implantation litten die Betroffenen bereits kurz nach ihrer Hüftoperation unter starken Schmerzen, die ihre Beweglichkeit und Lebensqualität erheblich einschränkten. Nach Jahren des Leidens wurde festgestellt, dass die Durom-Prothese giftigen Metallabrieb produziert, der bei den Patienten zu Knochenkrebs, Metallosen, nekrotischem Gewebe, Entzündungen und einer Schwächung des Immunsystems führt. Bei Hunderten Patienten musste die Durom-Prothese nach kurzer Zeit in einer erneuten Operation ausgetauscht werden. Viele Betroffene waren danach beruflich gehandicapt, mussten ihren Beruf aufgeben oder verfrüht in Rente gehen. Ihr bisheriges Leben konnten sie nicht wie geplant fortführen.
Gesundheit und verlorene Lebensqualität können nicht so einfach ersetzt werden wie ein Lackschaden am Auto. Die Patienten sind für den Rest ihres Lebens gezeichnet und da die Abriebpartikel als krebserregend gelten, sterben sie wahrscheinlich auch früher. Doch während die Autofahrerin ihren Schaden nach knapp zwei Jahren geregelt bekam, warten die Durom-Patienten auch nach zehn Jahren immer noch auf Gerechtigkeit.
Das OLG Karlsruhe hat zwar in einem ersten Urteil gegen Zimmer Biomet im Juni 2020 nun ein Urteil des LG Freiburg bestätigt und dem betroffenen Patienten Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von EUR 25.000.- zugesprochen. Doch der Hersteller akzeptiert das Urteil nicht und geht in die nächste Instanz. Wohl in der Hoffnung, dass der Patient gesundheitlich geschwächt und finanziell am Ende aufgeben muss. Oder dass er stirbt und sich das Problem für die Firma auf biologischem Wege von selbst löst .
Die Autofahrerin hat EUR 2.400 für einen kleinen Lackschaden erhalten. Geht man von einer durchschnittlichen Lebensdauer der Patienten nach ihrer ersten Hüft-TEP-Operation von 20 Jahren nach der ersten Durom-Hüftoperation aus, sind dies EUR 1.250.- pro Jahr als Ausgleich und Wiedergutmachung für lebenslange Schmerzen. Ein kleiner Lackschaden, der vollständig repariert werden kann, und keine Nachwirkungen hat, ist den deutschen Gerichten offensichtlich mehr wert als die Gesundheit von Menschen.
Die Frau hatte ihr Auto im Januar 2019 beim Kindergarten geparkt. Nach nur 18 Monaten hatte sie ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts und bekommt nun ihren Schaden zeitnah ersetzt. Von der Durom-Hüftprothese der Firma Zimmer Biomet betroffene Patienten kämpfen seit über 12 Jahren um ihr Recht ohne auch nur einen Cent bisher gesehen zu haben. Und ein Ende ist immer noch nicht abzusehen. Das Leiden bleibt den Patienten für den Rest ihres Lebens. Die Autofahrerin ist nach der Reparatur wieder glücklich. Unter Langzeitfolgen wird sie nicht leiden.
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