Zimmer Biomet auch vom OLG Karlsruhe verurteilt

Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Aussenstelle Freiburg, hat das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 15.10.2019 (1 O 240/10) voll umfänglich bestätigt und die Berufung von Zimmer Biomet zurückgewiesen. Revision vor dem BGH wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision können die Anwälte von Zimmer Biomet jedoch noch Beschwerde beim Bundegerichtshof (BGH) einlegen. Nach den bisherigen Erfahrungen werden sie das auch tun, um den Prozess weiter in die Länge zu ziehen und den Kläger zu zermürben. Vielleicht wird auch das Ziel damit verfolgt, eine „biologische Lösung“ herbeizuführen und darauf zu hoffen, dass der Patient vor einem rechtskräftigen Urteil verstirbt.

Die streitgegenständliche Durom Prothese von Zimmer Biomet

Wie das LG stellte auch das OLG in seiner Begründung fest, dass das von Zimmer Biomet im Jahr 2003 auf den Markt gebrachte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell fehlerhaft ist. Durch das Design der Prothese sei zu viel und sehr aggressiver Metallabrieb verursacht worden, der sich gesundheitsschädigend auf  den Patienten ausgewirkt habe. Das Gericht schreibt in seiner Presseerklärung:

„Die Metallpartikel und -ionen haben nach den Ausführungen der Sachverständigen in der gemessenen Menge im Körper des Patienten gesundheitsschädliche Auswirkungen“ (Seite 2, unten).

Nach Auffassung des OLG  habe der Hersteller der fehlerhaften Prothese auch nicht nachweisen können, dass für ihn der Produktfehler zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht hat bekannt sein können. Das OLG kommt zum Schluss, dass der Fehler zum Zeitpunkt, als die Durom Prothese auf den Markt gebracht wurde, hätte erkannt werden können und dass die Firma es unterlassen hat, mögliche Vorkehrungen zu treffen und entsprechende Tests durchzuführen.

Der Patient war im Juni 2005 im Loretto Krankenhaus mit der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese versorgt worden. Der operierende Arzt hatte sie als den „Mercedes der Hüftprothesen“ angepriesen. Die Durom Prothese des Klägers bestand aus einer Hüftpfanne, Größe 58 mm, die im Hüftknochen verankert wurde, einem Prothesenkopf, 52 mm, einem Konusadapter und einem Prothesenschaft. Der Schaft besteht aus einer Titanlegierung, die übrigen Prothesenteilen bestehen aus einer Chrom-Kobalt-Legierung.

Es ist nun davon auszugehen, dass die Anwälte der Firma Zimmer Biomet Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einlegen werden. Je nach Verlauf der weiteren Verfahrensschritte kann es weiter 2-3 Jahre dauern bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Die Prozessdauer würde sich dann auf über 15 Jahre belaufen.

Das Urteil des OLG: hier klicken

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