Unabhängige Patientenberatung gefordert
Die Hüft-Skandale haben die Menschen verunsichert. Sie kommen mit ihren Fragen zur Durom-SHG. Es gibt zu wenig Unabhängige Patienteninformation.
Ausgestrahlte Beiträge und Sendungen im Fernsehen
Die Hüft-Skandale haben die Menschen verunsichert. Sie kommen mit ihren Fragen zur Durom-SHG. Es gibt zu wenig Unabhängige Patienteninformation.
Seit vielen Jahren weisen wir als Selbsthilfegruppe immer wieder darauf hin, dass Metallabrieb, der durch künstliche Gelenke verursacht wird, gesundheitsschädlich ist. Die Sendung „Visite“ des NDR, die am Dienstag, 16. April 2019, um 20:15 Uhr ausgestrahlt wurde, bestätigt nun die von Metallabrieb im Körper ausgehende Gesundheitsgefahr für Patientinnen und Patienten mit einer Metall-auf-Metall Prothese.
Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung hat das SWR Fernsehen in seinen aktuellen Sendungen am Montag, 08.06.2020 um 18:00 Uhr und um 19:30 Uhr ausführlich über das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, berichtet.
Auf großes Interesse der Medien stieß die Verkündung der Entscheidung des OLG Karlsruhe in Freiburg in Sachen Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese des Herstellers Zimmer Biomet, früher Zimmer. Das richtungsweisende Urteil gabe dem klagenden Patienten in allen Punkten Recht und bestätigte voll umfänglich das Urteil des Landgericht Freiburg (Aktenzeichen 1 O 240/10) vom 15.10.2018.
In zweiter Instanz wurde der Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese dazu verurteilt,
Nach Auffassung der Gerichte hat Zimmer 2003 mit dem Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell ein fehlerhaftes Prothesenmodell in Verkehr gebracht, obwohl
Das LG führt aus, dass ein Medizinprodukt nach § 3 Abs. 1 ProdHG dann einen Fehler aufweist, „wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände … berechtigterweise erwartet werden kann“. Dies sei hie der Fall. Außerdem habe zum Zeitpunkt der Markteinführung keine gültige Operationsanleitng vorgelegen, die auf die Probleme der Fügekraft des Konus hingewiesen hätte. Nach den nunmehr durchgeführten Tests und den vorliegenden Gutachten hätte hierzu eine Kraft aufgewendet werden müssen, die intraoperativ nicht erreichbar war. Der Operateur habe somit keine Chance gehabt, das Prothesenmodell so einzubauen, dass kein erhöhter und gesundheitsschädigender Metallabrieb entstehen kann.
Das Gericht stellt fest, dass der entstandene Metallabrieb erhöht und gesundheitlich bedenklich ist. Das Gericht führt aus, dass vieles darauf hindeute, dass Großkopfprothesen zu höheren Reibmomenten, Mikrobewegungen und damit einer höheren Belastung der Steckverbindung führen. Dies wusste der Hersteller bei Inverkehrbringung der Durom-Hüfte, unterließ notwendige und mögliche Tests jedoch.
Über die erste Verhandlung vor dem Oberlandesgericht gegen Zimmer am 13.01.2020 berichtete das Südwest Fernsehen. Doch die Prozesse ziehen sich in die Länge.
Jedes Medizinprodukt, welches in der EU zugelassen wird, muss von einer Benannten Stelle das CE-Kennzeichen vorweisen. Häufig wird der irreführende Eindruck erweckt, dass mit dem CE-Kennzeichen die Qualität des Produkts festgestellt wird. Dass dies jedoch weder bei Medizinprodukten der niedrigsten Risikoklasse wie Heftpflaster oder Scheren noch bei denen der höchsten Risikoklasse wie Herzschrittmachern oder Prothesen der Fall ist, beweisen die ZDF-Sendung „WISO“ und die Sendung „ODYSSO“ vom SWR.
Das Landgericht Stendal schreibt in seinem Urteil vom 13.11.2008 (Aktenzeichen: 31 O 50/08)
Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätszeichen, sondern eine Art Warenpass. Es signalisiert weder eine besondere Sicherheit noch eine Qualität des Produkts sondern stellt eine schlichte Behauptung des Herstellers dar.
Fälschlicherweise wird oft der Eindruck erweckt, dass mit der CE-Kennzeichnung die Qualität und Sicherheit des Produkts dokumentiert wird. Dies mag bei der CE-Kennzeichnung von Skatkarten noch angehen, wird jedoch unverantwortlich bei Hochrisiko Medizinprodukten.
Das Medizinproduktegesetz verfolgt das Ziel
den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen. (MPG § 1)
Vorkommnisse müssen gemeldet werden, werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) untersucht und führen zu einer Empfehlung, an welche sich die dann zuständigen Landesbehörden halten sollten. Es wurde ein 16-seitiger Sicherheitsplan erstellt, wie die Vorkommnisse zu melden sind und der öffentlich zugänglich ist. Die Liste der Verordnungen, Bestimmungen, Gesetz ließe sich fast beliebig erweitern. Und auf dem Papier ist alles in bester Ordnung. Liest man alle Regelungen zum Schutz der Patienten vor fehlerhaften Medizinprodukten, entsteht der Eindruck, dass alles menschenmögliche für den Patientenschutz getan wurde und wird.
Doch in der Praxis ist es für die Hersteller von Medizinprodukten leicht möglich, die Bestimmungen, Gesetze, Regelungen entweder zu ignorieren oder zu ihrem Gunsten zu verbiegen. Kontrollen finden nicht oder sehr unzureichend statt. Und Patienten stehen dann ganz am Ende der Kette. Als schwächstes Glied leiden sie persönlich, wenn sie ein fehlerhaftes, weil unzureichend kontrolliertes Produkt implantiert bekommen haben. Und sie stehen vor der Herausforderungen, in ihrem gesundheitlich angeschlagenen Zustand den Kampf gegen den Giganten Medizinproduktehersteller vor Gericht ausfechten zu müssen. Im Vergleich zur Situation der Patienten vor Gericht war David gegen Goliath bis auf die Zähne bewaffnet.
am Freitag, 18.Januar 2013 um 10.15 Uhr fand am Landgericht Freiburg ein Gütetermin eines „Betroffenen gegen Zimmer“ statt. Es war der erste Gerichtstermin eines Betroffenen ohne Revisions-Operation. Dass das Verfahren nun ruht und die „Verjährungsfrist“ bis 31.12.2014 verlängert wurde, lässt dem Betroffenen die Möglichkeit, bei zunehmenden Gesundheitsproblemen seine Ansprüche gegenüber der Firma Zimmer bis Ende 2014 geltend zu machen. Weiterlesen
Der Metallabrieb seiner Hüftprothese hat dem Patienten fast das Leben gekostet. Nach der Implantation seiner Metall-Metall-Hüftrpothesese wurde er fast blind und taub, das Herz machte nicht mehr mit. Durch einen glücklichen Zufall kam ein Arzt auf die Idee, den Chrom- und Kobaltwert im Blut zu messen. Das hat dem Betroffenen in letzter Sekunde das Leben gerettet.
So lebensbedrohlich können fehlerhafte Hüftprothesen sein. Ein Skandal, dass sich niemand wirklich zuständig fühlt. Hier der Bericht in Stern-TV vom 14. November 2012
Bekommen Patienten Medikamente verschrieben, können sie davon ausgehen, dass diese von einer staatlichen, sprich von wirtschaftlichen Eigeninteressen unabhängigen Stelle, intensiv geprüft und in klinischen Studien erprobt wurde. Die Gefahr, dass gesundheitsschädigende oder gar gefährliche Medikamente wie Contergan auf den Markt und zum Verbraucher kommen, ist im Gegensatz zu Medizinprodukten gering. Warum die Kontrollen bei Medizinprodukten so häufig versagen, erklärt ein Beitrag im Hessischen Fernsehen.
Weitere Beiträge zum Thema „Zulassung von Medizinprodukten“
SWR-Fernsehen „Zoom“
SWR-Fernsehen „Marktcheck“
Weitere Informationen zur Sendung
Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.
c/o Hanspeter Hauke
79312 Emmendingen Bachstraße 10
E-Mail: Hauke@durom-hueftprobleme.de
Mobil: +49 176 60 33 73 20
Allgemeine Anfragen:
Adrienne van Driem: +49 761 40 98 925