Ist das Zufall?
Drohungen und Massnahmen gegen die Durom-SHG nehmen zu. Will der Hersteller die Patientenvertretung einschüchtern?
Drohungen und Massnahmen gegen die Durom-SHG nehmen zu. Will der Hersteller die Patientenvertretung einschüchtern?
Zimmer Biomet war im August 2022 letztinstanzlich auch vor dem BGH mit seiner Behauptung, die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese sei nicht fehlerfrei, gescheitert. In der Folge wurde ein Teil der Patienten auf der Grundlage des rechtkräftigen OLG-Urteils vom 08.06.2020 mit EUR 25.000.- plus pauschal EUR 5.000.- Zinsen entschädigt. Alle anderen gingen bisher leer aus.
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs, welcher das Urteil des OLG Karlsruhe bestätigt, muss der Hersteller der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese dem klagenden Patienten EUR 25.000.- plus Zinsen, insgesamt also EUR 35.000.-, bezahlen.
Viele Betroffene waren daraufhin der Meinung, dass dieses Urteil auch auf sie angewendet werden würde. Dem ist jedoch nicht so. Die Anwälte von Zimmer Biomet versuchen gegenwärtig, möglichst viele Betroffene auszugrenzen. Sollten die Anwälte bei ihrer Haltung bleiben, würden viele Betroffene leer ausgehen. Es sei denn, sie würden weitere zeitaufwändige und kraftzehrende Gerichtsverfahren in Kauf nehmen. Weiterhin ist also keinerlei Bemühen von Seiten des Hersteller der fehlerhaften Durom-Prothese erkennbar, den angerichteten Schaden bei den Patienten wieder gut machen zu wolllen. Im Gegenteil, die Anwaltskanzlei Linklaters, die Zimmer Biomet vertritt, versucht nach wie vor, den betroffenen Patienten das Leben so schwer wie möglich zu machen. Weiterlesen
Zimmer Biomet muss einem Durom-Patienten nun 25.000.- EUR Schmerzensgeld plus Zinsen zahlen. Dier Umfrage prüft, wer nun auch Anspruch auf Zahlungen hat.
Bryan Hanson, Chef des amerikanischen Prothesenherstellers Zimmer Biomet, hat 2022 ein Jahresgehalt in Höhe von 16,4 Millionen US Dollar, umgerechnet 14.858.400.000,00 Euro eingestrichen. Gleichzeitig speist der Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese betroffene Patienten mit 25.000.- EUR für ihr lebenslanges Leiden ab. Gipfel der Unverschämtheit: Eine ältere Patientin hatte rechts und links die fehlerhafte Durom-Hüftprothese implantiert bekommen. Sie musste wegen Metallosen, Osteolysen und nekrotischem Gewebe zweimal re-operiert werden. Eine weitere Operation wurde ihr von Chirurgen dringend angeraten. Doch durch die stzändigen Belastungen der Operationen ist ihr Herz geschädigt. Eine weitere Operation würde sie wohl nicht überleben. Ohne Rollator kann sie nun nicht einmal nehr kurze Strecken zurücklegen. Die Anwälte des Hersteller der Durom-Prothese haben ihr einen außergerichtlichen Vergleich vorgeschlagen: 5.000.- EUR. Nimmt sie diesen Vergleich nicht an, drohen die Anwälte mit einem jahrelangen Prozess.
Wollen Patienten Ansprüche gegen den Hersteller eines fehlerhaften Medizinprodukts anmelden, müssen sie die gesetzlichen Verjährungsfristen beachten. Sind sie abgelaufen, verfallen alle Ansprüche.
Im Produkthaftungsgesetz steht in § 12 unter Verjährung:
(1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Patienten, die im Loretto Krankenhaus in Freiburg zwischen 2003 und 2008 eine Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer implantiert bekommen haben, erhielten von der Klinik am 09.08.2009 eine Aufforderung zur Nachuntersuchung. Eine Aufforderung zur Nachuntersuchung ist jedoch nach Auffassung der Durom-SHG kein Beleg, dass die Prothese fehlerhaft ist oder sein könnte. Sie beeinhaltet eine medizinische Sicherheitsüberprüfung, die eine Vielzahl von Gründen haben kann. Mit der Aufforderung des Loretto Krankenhaus zur Nachuntersuchung beginnt die im Produkthaftungsgesetz genannt Frist von drei Jahren also noch nicht. Demnach ist im Jahr 2023 auch noch keine Verjährung eingetreten.
Durom-Betroffene müssen nach dem BGH-Beschluss ihre Ansprüche gegen Zimmer Biomet jetzt unbedingt prüfen. Alle mit einer Durom-Hüftprothese haben die Chance, EURO 25.000.- vom Hersteller zu erhalten. Patienten, die sich bisher nicht um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese gekümmert haben, können bis August 2025 ihre Ansprüche anmelden. Die Verjährung nach dem Produkthaftungsgesetz endet drei Jahren nachdem man erfahren hat, dass das Produkt fehlerhaft ist. Der Hersteller Zimmer Biomet hat bis zum Beschluss des BGH im August 2022 behauptet, die Durom-Prothese ist nicht fehlerhaft. Betroffene konnten nicht vom Gegenteil ausgehen. Das heißt, sie haben erst im August 2022 erfahren, dass ihre Prothese fehlerhaft sein könnte. Die Verjährungsfrist beginnt deshalb im August 2022 und endet drei Jahre später im August 2025.
Der BGH als höchstes Gericht hat Zimmer verurteilt. Der Hersteller muss dem Kläger Schmerzensgeld bezahlen. Die Durom Prothese ist eine Fehlkonstruktion.
Medizinprodukte in Deutschland sind nicht sicher. Fehlerhafte Produkte kosten die Krankenkassen jedes Jahr Millionen. Patienten leiden an den Folgen lebenslang.
Am 9. August 2022 hat der Bundesgerichtshof nach über 12 Jahren das Verfahren eines Betroffenen gegen Zimmer Biomet wegen fehlerhafter Durom-Hüftprothese letztinstanzlich entschieden. Der Hersteller der Duom-Metasul-LDH-Hüftprothese wird zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, weil er die fehlerhafte Prothese ohne die nötigen Test durchzuführen, 2003 auf den Markt gebracht hatte. Allein in Freiburg litten über 1.000 Patienten nach der Implantation an den schmerzhaften Folgen des giftigen und krebserregenden Metallabriebs. Wegen Knochenkrebs, Metallosen, abgestorbenem und eitrigem Gewebe musste bei vielen deshalb in einer zweiten Operation die fehlerhafte Prothese entfernt werden. Bis heute leiden viele Betroffene unter den gesundheitlichen Folgen der Vergiftung.
Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.
c/o Hanspeter Hauke
79312 Emmendingen Bachstraße 10
E-Mail: Hauke@durom-hueftprobleme.de
Mobil: +49 176 60 33 73 20
Allgemeine Anfragen:
Adrienne van Driem: +49 761 40 98 925