Falsche Gutachten gegen Patienten

Falsche Gutachten richten erheblichen Schaden an. Denn Gerichte verlassen sich oft ungeprüft auf die Aussagen von Gutachtern oder Sachverständigen. Doch Gutachter oder Sachverständiger kann sich im Prinzip jeder nennen, der Begriff ist nicht geschützt. Er erweckt jedoch fälschlicherweise den Eindruck, dass sich in einem Gutachten auch ein sachverständiger Experte äußert. Um Scharlatanen im Gutachterwesen das Handwerk zu legen, sollten deshalb nur staatlich geprüfte Sachverständige vor Gericht zugelassen werden. Denn staatlich anerkannte Sachverständige müssen mehrjährige Berufserfahrung und fachbezogene Tätigkeit in dem Bereich nachweisen, für den sie als Sachverständige zugelassen werden wollen. Doch nicht immer achten die Gerichte auf die Qualität der beauftragten Gutachter.

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Stand der Durom-Gerichtsverfahren

„Biologische Lösung“ statt Gerechtigkeit

Stand 2021 sind alle bisherigen Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Freiburg und dem Oberlandesgericht Karlsruhe zu Gunsten der klagenden Patienten entschieden worden. Die Anwälte der Firma Zimmer greifen zu allen juristischen Tricks, um die Verfahren in die Länge zu ziehen und rechtskräftige Urteile zu verhindern.

Beschwerde beim BGH

Da ist es nicht verwunderlich, dass die Entscheidung des OLG nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gelandet ist. Das OLG hatte die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen, Dagegen hatten die Zimmer-Anwälte Beschwerde beim BGH) eingelegt. Das dürfte das Verfahren um weitere Jahre hinauszögern. Seriöse Anwälte geben der Beschwerde von Zimmer Biomet keine Chance. Offensichtlich verfolgt der Hersteller der fehlerhaften Duromprothese mit seiner Verzögerungstaktik andere Ziele: Zimmer Biomet setzt auf die „biologische Lösung“ und hofft, dass Patienten vor Ende ihres Verfahren versterben oder entkräftet aufgeben.

In einer Videokonferenz informierten Hanspeter Hauke und Manfred Mamber von der Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) über den aktuellen Stand der gerichtlichen Verfahren gegen Zimmer Biomet.

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Klage gegen Arzt oder Hersteller?

Patienten, die ein fehlerhaftes Medizinprodukt implantiert bekommen haben und gerichtliche Schritte einleiten wollen, stehen vor der Entscheidung, gegen wen sie klagen sollen: den Arzt oder den Hersteller?

Stellen sich beim Patienten bereits kurz nach der Operation Probleme mit der neuen Prothese ein, führt sein erster Weg sicherlich zum Arzt, der die Operation durchgeführt hat. Wird dann festgestellt, dass die Prothese nicht so funktioniert wie erwartet, müssen Antworten auf zwei grundsätzliche Fragen gefunden werden:

  1. liegt ein Arztfehler vor?

oder

  1. ist die Prothese fehlerhaft?

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Wes Geld ich nehm, des Lied ich sing

Die fehlerhafte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese von Zimmer

Prof. Dr. Michael Morlock ist der Selbsthilfegruppe mehrfach durch seine seltsamen Behauptungen vor Gericht und seine Ausführungen in den Gutachten zur Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer aufgefallen. Die SHG hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie gewandt. Weiterlesen

Sammelklagen sollen kommen!

Die Medien (FAZ, taz u.a. vom 23.06.2020) haben die frohe Botschaft verkündet: nachdem die EU-Kommission bereits 2018 angekündigt hatte, Sammelklagen in Europa zu ermöglichen und somit die Verbraucherrechte zu stärken, haben sich nun Europa­parlament, EU-Kommission und Ministerrat in Brüssel verständigt. Nach der Einigung vom 22.06.2020 müssen die Parlamente der EU-Staaten noch zustimmen. Die Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, die entsprechenden Gesetze zu erlassen.

Die Durom-Selbsthilfegruppe war bereits am 04.11.2015 beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit ihrer Forderung nach Einführung von Sammelklagen in Deutschland und weiteren Verbesserungen des Patientenschutzes vorstellig geworden. Damals verwies das Ministerium auf die geplante Einführung der Musterfeststellungsklage, die dann im Zuge des Diesel-Skandals zum 01.11.2018 in Kraft trat. Zu spät für die Durom-Patienten.

Unterschied Musterfeststellungsklage – Sammelklage

Bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen der Durom-Patienten mit dem Zimmer Biomet Konzern muss jeder einzelne Betroffene nachweisen, dass das ihm implantierte Prothesenmodell fehlerhaft ist. Auf die gerichtlich festgestellte Fehlerhaftigkeit des Prothesenmodells in einem Fall kann sich ein anderer Patient mit dem baugleichen Modell nicht berufen.

Bei der Musterfeststellungsklage können „qualifizierte Einrichtungen“ mit mindestens 350 Mitgliedern stellvertretend für Geschädigte gegen Unternehmen auf Feststellung der Fehlerhaftigkeit eines Produkts klagen. Im Falle der von der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer Biomet betroffenen Patienten würde dies bedeuten, dass gerichtlich die Fehlerhaftigkeit des Prothesenmodells in einem Verfahren grundsätzlich festgestellt wird und dies dann für alle Patienten mit dem  gleichen Prothesenmodell gilt. In Verfahren zur Feststellung der grundsätzlichen Fehlerhaftigkeit eines Produkts übernehmen die klagenden Verbände das Kostenrisiko.

Forderungen nach Schmerzensgeld und Schadensersatz muss jedoch nach wie vor von jedem einzelnen Betroffenen vor Gericht eingeklagt werden. Mit einer Feststellungsklage ist das Kostenrisiko des einzelnen zur Feststellung der Fehlerhaftigkeit zwar entfallen, es besteht jedoch nach wie vor bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung.

Mit einer Sammelklage (englisch: class action) kann für eine Vielzahl von Geschädigten die relevanten Rechtsfragen geklärt werden. Der Einzelne muss somit nicht mehr individuell die Verletzung der eigenen subjektiven Rechte nachweisen. Häufig enden Sammelklagen mit einem Vergleich, da in Amerika die finanziellen Auswirkungen eines Urteils für den Verursacher noch gravierender ausfallen kann.

Weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage: hier klicken

Weitere Informationen zur Sammelklage: hier klicken

Lackschaden gegen Gesundheitsschaden

Ein Lackschaden am Auto ist deutschen Gerichten offensichtlich wichtiger als ein Gesundheitsschaden an Menschen . Das OLG Stuttgart hat nach einem Bericht der Badischen Zeitung vom 24.06.2020 einer Frau Schadensersatz in Höhe von EUR 2.400.- zugesprochen, weil Kinder des nahen Kindergartens Sand auf ihr geparktes Auto geschippt hatten. Man kann sich durchaus vorstellen, dass dadurch Kratzer am Lack entstanden sind. Das ist in der Tat ein Schaden, der durch die Kinder verursacht wurde und der für den zugesprochenen Betrag beseitigt werden kann. Soweit so gut.

Die Firma Zimmer Biomet bringt eine fehlerhafte Hüftprothese auf den Markt, die allein im Freiburger Raum über 1.000 Patienten implantiert wird. Die Prothese funktioniert nicht und verursacht lebenslanges Leiden und Gesundheitsschäden. Wie die Autofahrerin klagen die betroffenen Patienten vor Gericht gegen den Verursacher. Nach über zehnjähriger Verfahrensdauer stellt das Landgericht Freiburg fest, dass die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese des Medizinproduktherstellers Zimmer fehlerhaft ist, nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen, dass die Firma notwendige und mögliche Test vor Markteinführung nicht durchgeführt hat und dass dem Hersteller die Gefährlichkeit der Prothese bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

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Erneutes Urteil des LG Freiburg gegen Zimmer am 02.08.2019

Ein erneutes Urteil des LG Freiburg erging gegen Zimmer am 02.08.2019. Unter dem Aktenzeichen Az.: 1 O 460/11, Urteil vom 02.08.2019 wurde der Hersteller der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Im einzelnen stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest: Weiterlesen

Dieselskandal und fehlerhafte Hüftprothesen

Von Korrelationen und Kausalitäten – ein Kommentar zu Dieselskandal und fehlerhaften Hüftprothesen

Die Diskussion um die NOx Werte in der Luft nimmt immer bizzarere Züge an: Der Direktor der Max-Grundig-Klinik in Bühl, Curt Diem, hält die Verteufelung des Diesel Motors laut „Ärzte-Zeitung“ gar für „fake news“. Als Beispiel dient Diem der Raucher, der eine Packung jeden Tag raucht. „Ein Stuttgarter Bürger, der sein Leben lang 40 Mikrogramm Feinstaub einatmen würde, hätte nach 75 bis 80 Jahren 10-12 Gramm Feinstaub in der Lunge – ein Raucher schaffe dies in zwei Wochen. Die Gleichsetzung von Curt Diem hinkt, denn ein Raucher kann sich frei entscheiden, eine ganze Schachtel am Tag zu rauchen oder es bleiben zu lassen. Jemand, der an einer der Stuttgarten „Feinstaub-Straßen“ wohnt, kann sich nicht entscheiden , ob er atmen möchte oder nicht.

Die von der Weltgesundheitsorganisation festgelegten Grenzwerte für die Luftqualität seien falsch und es werde an den falschen Stellen gemessen. Es gebe keine wissenschaftliche Begründung für die Grenzwerte, behauptet der frühere Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, Dieter Köhler. Und mit ihm 100 Lungenfachärzte. Die  werfen Umweltpolitikern und Aktivisten vor, mit zweifelhaften medizinischen Aussagen die öffentliche Debatte zu beeinflussen. Es handele sich hier um statistische Auswertungen und Korrelationen und nicht um Kausalitäten. Diese Aussage ist banal und spricht weder gegen die Schädlichkeit von Feinstaub noch gegen die von der EU festgelegten Grenzwerte. Wenn bei 90% Kindern, die in unmittelbarer Nähe eines Kernkraftwerks leben, Blutkrebs auftritt, sind dies auch nur „statistische Auswertungen und Korrelationen und keine Kausalität. Kausalität besteht bei Lichtschalter: wenn ich drauf drücke, geht das Licht an – der Druck auf den Schalter steht in kasualem Zusammenhang mit dem Angehen des Lichtes. Eine solche Kausalität ist in der Medizin eher selten.

Durch erhöhten Metallabrieb verursachtes nekrotisches Gewebe

Eine solche Kausalität gibt es auch bei den Auswirkungen der fehlerhaften Durom-Hüftprothese der Firma ZimmerBiomet auf die Gesundheit der betroffenen Patienten natürlich nicht. Aber wenn über 30% der Patienten mit einer solchen Prothese bereits nach wenigen Jahren re-operiert werden mussten, wenn sich über 50%  über die gleichen gesundheitlichen Probleme beklagen, unter denen sie leiden seit ihnen die Prothese eingesetzt wurde, wenn sämtliche vom Gericht beauftragten Gutachter der Prothese „Konstruktionsfehler“ bescheinigen, wenn das Landgericht Freiburg in mehreren Urteilen zu dem Ergebnis kommt, dass die Prothese fehlerhaft ist, nicht genügend getestet wurde und nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen, dann besteht eine hohe Korrelation zwischen Durom-Prothesenmodell und gesundheitlichen Problemen bei den betroffenen Patienten und der Unverantwortlichkeit des Herstellers Zimmer Biomet.

 

 

Medizinproduktehaftung in der Praxis

Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht in Berlin, hat in der Ausgabe März 2017 der Zeitschrift „Karriere im Recht“ die Grundlagen und Probleme bei Medizinprodukten dargestellt. Jörg Heynemann hat Pharmazie und Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin studiert. Nach einer wissenschaftlichen Tätigkeit am Institut für Zivilrecht und Rechtstatsachenforschung der Freien Universität Berlin, Lehrstuhl Prof. Sedatis war Heynemann als Rechtsanwalt tätig. Er spezialisierte sich auf Medizinrecht und Arzneimittelrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht, Geburtsschadensrecht, Medizinprodukterecht, Arzneimittelhaftung und Berechnung von Personenschäden. RA Heynemann vertritt von einer fehlerhaften Hüftprothese Betroffene aus ganz Deutschland.

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Verjährung von Forderungen

zum 31.12. eines jeden Jahres läuft die Verjährungsfrist für all die Patienten aus, die noch keine Klage vor einem Landgericht erhoben haben. Die Frist wird gehemmt, wenn mit dem Medizinproduktehersteller und dem Krankenhaus, in welchem die Operation durchgeführt wurde, eine Verlängerung der Verjährungsverzichts- bzw. eine Einredeverzichtserklärung vereinbart wurde. Beide müssen schriftlich vorliegen und von beiden Seiten bestätigt werden.

Sind Patienten anwaltlich vertreten, wird ihr Anwalt normalerweise von sich aus aktiv. Aber sicher ist sicher: meldet er sich in dieser Angelegenheit nicht bis Mitte Oktober 2013 sollte er wegen der Verfristung direkt angesprochen werden.

Patienten, die nicht anwaltlich vertreten werden, müssen selbst aktiv werden und entsprechende Schreiben an das Loretto Krankenhaus und an die Firma Zimmer bzw. an deren Anwälte richten. Mitglieder der Selbsthilfegruppe können von der Durom-Selbsthilfegruppe ein Standardschreiben erhalten, das sie nur noch unterschreiben und abschicken müssen. Mitglieder, die ein solches Schreiben wünschen, können es anfordern bei: Hauke@durom-hueftprobleme.de

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Verjährung in Deutschland

Verjährung von Ansprüchen gibt es im Zivilrecht ebenso wie im öffentlichen Recht. Im Zivilrecht bedeutet der Ablauf der Verjährungsfrist, dass gegen den Verursacher des Schadens keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.

Verjährungsfristen

Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in welchem der Schaden entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der „Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste“ (Quelle). Sie endet nach § 195 BGB  3 Jahre nachdem man vom Schaden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.

In den bisherigen Verfahren gegen Zimmer wegen der fehlerhaften Durom-Prothese wird in den Urteilsbegründungen immer wieder betont, dass dem Hersteller die Fehlerhaftigkeit der Prothese und die davon ausgehende Gefahr für Patienten bekannt waren oder hätte bekannt sein müssen. Das Gericht bemängelt, dass notwendige und mögliche Tests vor Markteinführung unterlassen wurden. Bisher nicht geprüft wurde, ob Patienten deshalb auch Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller haben wegen der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit (§ 197 BGB).

Hemmung der Verjährung

Die Verjährungsfrist kann ausgesetzt werden durch

Vereinbarungen über die Verjährungsfrist (Verkürzung oder Verlängerung der gesetzlichen Fristen) sind grundsätzlich zulässig.