OLG verurteilt Zimmer wegen Durom-Prothese
Auch das OLG Karlsruhe verurteilt Zimmer Biomet wegen Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Auch das OLG Karlsruhe verurteilt Zimmer Biomet wegen Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Die Durom-Urteile gegen Zimmer fielen bisher alle zu Gunsten der klagenden Patienten aus. Vom Landgericht Freiburg und inzwischen auchvom OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg wurde der Hersteller der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt. Außerdem muss er für alle künftigen Kosten aufkommen. Gezahlt hat die Firma Zimmer den betroffenen Patienten jedoch bis heute keinen Cent. Ungeachtet eindeutiger Urteile bestreitet die Firma immer noch die Fehlerhaftigkeit ihres Durom-Prothesemodells. Nun hat auch der BGH gegen Zimmer entschieden. Weiterlesen
Immer mehr Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) verwerfen einseitig herstellerfreundliche Urteile von Landgerichten und Oberlandesgerichten. In einem Fall war das LG Tübingen und dann auch das OLG Stuttgart der Meinung, dass der Patient seine explantierte Prothese vorlegen müsse. Könne er dies nicht, müsse seine Klage nach Auffassung des Gerichts abgewiesen werden. Denn ohne Vorlegen der explantierten Prothese könne ein Konstruktionsfehler nicht nachgewiesen werden. Weitere Prüfungen auf Fehlerhaftigkeit erübrigten sich dann. Nach § 3 ProduktHaftG gibt es drei mögliche Ansätze für eine Fehlerhaftigkeit eines Produkts:
Jeder einzelne dieser Punkte kann zur Feststellung der Fehlerhaftigkeit des Produkts führen und ist unabhängig von den übrigen zu prüfen. Dies haben LG Tübingen als auch OLG Stuttgart ignoriert. Deshalb zu Recht der Beschluss des BGH zu Gunsten des klagenden Patienten.
Ob Rüstungsindustrie oder Medizinprodukteindustrie – in einem sind beide gleich: es geht um’s Geld. Ihre Produkte müssen an den Mann oder die Frau gebracht, Aktionäre zufrieden gestellt und die Gewinnspannen gesteigert werden. Dass der Mensch dabei auf der Strecke bleibt, interessiert nicht wirklich. Im Gegenteil: auf Kosten von Patienten werden getarnte Lobbyaktionen gestartet, um Medizinprodukte zu vermarkten. Davon berichtete Christian Fuchs am 6. Mai 2010 in DIE ZEIT, Nr. 19. Das ist zwar nun bereits viele Jahre her, aber die damaligen Recherchen von Christian Fuchs haben auch heute nichts an Aktualität verloren.
Falsche Gutachten richten erheblichen Schaden an. Denn Gerichte verlassen sich oft ungeprüft auf die Aussagen von Gutachtern oder Sachverständigen. Doch Gutachter oder Sachverständiger kann sich im Prinzip jeder nennen, der Begriff ist nicht geschützt. Er erweckt jedoch fälschlicherweise den Eindruck, dass sich in einem Gutachten auch ein sachverständiger Experte äußert. Um Scharlatanen im Gutachterwesen das Handwerk zu legen, sollten deshalb nur staatlich geprüfte Sachverständige vor Gericht zugelassen werden. Denn staatlich anerkannte Sachverständige müssen mehrjährige Berufserfahrung und fachbezogene Tätigkeit in dem Bereich nachweisen, für den sie als Sachverständige zugelassen werden wollen. Doch nicht immer achten die Gerichte auf die Qualität der beauftragten Gutachter.
Stand 2021 sind alle bisherigen Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Freiburg und dem Oberlandesgericht Karlsruhe zu Gunsten der klagenden Patienten entschieden worden. Die Anwälte der Firma Zimmer greifen zu allen juristischen Tricks, um die Verfahren in die Länge zu ziehen und rechtskräftige Urteile zu verhindern.
Da ist es nicht verwunderlich, dass die Entscheidung des OLG nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gelandet ist. Das OLG hatte die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen, Dagegen hatten die Zimmer-Anwälte Beschwerde beim BGH) eingelegt. Das dürfte das Verfahren um weitere Jahre hinauszögern. Seriöse Anwälte geben der Beschwerde von Zimmer Biomet keine Chance. Offensichtlich verfolgt der Hersteller der fehlerhaften Duromprothese mit seiner Verzögerungstaktik andere Ziele: Zimmer Biomet setzt auf die „biologische Lösung“ und hofft, dass Patienten vor Ende ihres Verfahren versterben oder entkräftet aufgeben.
In einer Videokonferenz informierten Hanspeter Hauke und Manfred Mamber von der Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) über den aktuellen Stand der gerichtlichen Verfahren gegen Zimmer Biomet.
Patienten, die ein fehlerhaftes Medizinprodukt implantiert bekommen haben und gerichtliche Schritte einleiten wollen, stehen vor der Entscheidung, gegen wen sie klagen sollen: den Arzt oder den Hersteller?
Stellen sich beim Patienten bereits kurz nach der Operation Probleme mit der neuen Prothese ein, führt sein erster Weg sicherlich zum Arzt, der die Operation durchgeführt hat. Wird dann festgestellt, dass die Prothese nicht so funktioniert wie erwartet, müssen Antworten auf zwei grundsätzliche Fragen gefunden werden:
oder
Prof. Dr. Michael Morlock ist der Selbsthilfegruppe mehrfach durch seine seltsamen Behauptungen vor Gericht und seine Ausführungen in den Gutachten zur Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer aufgefallen. Die SHG hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie gewandt. Weiterlesen
Die Medien (FAZ, taz u.a. vom 23.06.2020) haben die frohe Botschaft verkündet: nachdem die EU-Kommission bereits 2018 angekündigt hatte, Sammelklagen in Europa zu ermöglichen und somit die Verbraucherrechte zu stärken, haben sich nun Europaparlament, EU-Kommission und Ministerrat in Brüssel verständigt. Nach der Einigung vom 22.06.2020 müssen die Parlamente der EU-Staaten noch zustimmen. Die Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, die entsprechenden Gesetze zu erlassen.
Die Durom-Selbsthilfegruppe war bereits am 04.11.2015 beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit ihrer Forderung nach Einführung von Sammelklagen in Deutschland und weiteren Verbesserungen des Patientenschutzes vorstellig geworden. Damals verwies das Ministerium auf die geplante Einführung der Musterfeststellungsklage, die dann im Zuge des Diesel-Skandals zum 01.11.2018 in Kraft trat. Zu spät für die Durom-Patienten.
Unterschied Musterfeststellungsklage – Sammelklage
Bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen der Durom-Patienten mit dem Zimmer Biomet Konzern muss jeder einzelne Betroffene nachweisen, dass das ihm implantierte Prothesenmodell fehlerhaft ist. Auf die gerichtlich festgestellte Fehlerhaftigkeit des Prothesenmodells in einem Fall kann sich ein anderer Patient mit dem baugleichen Modell nicht berufen.
Bei der Musterfeststellungsklage können „qualifizierte Einrichtungen“ mit mindestens 350 Mitgliedern stellvertretend für Geschädigte gegen Unternehmen auf Feststellung der Fehlerhaftigkeit eines Produkts klagen. Im Falle der von der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer Biomet betroffenen Patienten würde dies bedeuten, dass gerichtlich die Fehlerhaftigkeit des Prothesenmodells in einem Verfahren grundsätzlich festgestellt wird und dies dann für alle Patienten mit dem gleichen Prothesenmodell gilt. In Verfahren zur Feststellung der grundsätzlichen Fehlerhaftigkeit eines Produkts übernehmen die klagenden Verbände das Kostenrisiko.
Forderungen nach Schmerzensgeld und Schadensersatz muss jedoch nach wie vor von jedem einzelnen Betroffenen vor Gericht eingeklagt werden. Mit einer Feststellungsklage ist das Kostenrisiko des einzelnen zur Feststellung der Fehlerhaftigkeit zwar entfallen, es besteht jedoch nach wie vor bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung.
Mit einer Sammelklage (englisch: class action) kann für eine Vielzahl von Geschädigten die relevanten Rechtsfragen geklärt werden. Der Einzelne muss somit nicht mehr individuell die Verletzung der eigenen subjektiven Rechte nachweisen. Häufig enden Sammelklagen mit einem Vergleich, da in Amerika die finanziellen Auswirkungen eines Urteils für den Verursacher noch gravierender ausfallen kann.
Weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage: hier klicken
Weitere Informationen zur Sammelklage: hier klicken
Ein Lackschaden am Auto ist deutschen Gerichten offensichtlich wichtiger als ein Gesundheitsschaden an Menschen . Das OLG Stuttgart hat nach einem Bericht der Badischen Zeitung vom 24.06.2020 einer Frau Schadensersatz in Höhe von EUR 2.400.- zugesprochen, weil Kinder des nahen Kindergartens Sand auf ihr geparktes Auto geschippt hatten. Man kann sich durchaus vorstellen, dass dadurch Kratzer am Lack entstanden sind. Das ist in der Tat ein Schaden, der durch die Kinder verursacht wurde und der für den zugesprochenen Betrag beseitigt werden kann. Soweit so gut.
Die Firma Zimmer Biomet bringt eine fehlerhafte Hüftprothese auf den Markt, die allein im Freiburger Raum über 1.000 Patienten implantiert wird. Die Prothese funktioniert nicht und verursacht lebenslanges Leiden und Gesundheitsschäden. Wie die Autofahrerin klagen die betroffenen Patienten vor Gericht gegen den Verursacher. Nach über zehnjähriger Verfahrensdauer stellt das Landgericht Freiburg fest, dass die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese des Medizinproduktherstellers Zimmer fehlerhaft ist, nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen, dass die Firma notwendige und mögliche Test vor Markteinführung nicht durchgeführt hat und dass dem Hersteller die Gefährlichkeit der Prothese bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.
Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.
c/o Hanspeter Hauke
79312 Emmendingen Bachstraße 10
E-Mail: Hauke@durom-hueftprobleme.de
Mobil: +49 176 60 33 73 20
Allgemeine Anfragen:
Adrienne van Driem: +49 761 40 98 925