Schmerzensgeld belohnt den Hersteller

Durch erhöhten Metallabrieb verursachtes nekrotisches Gewebe

Am 9. August 2022 hat der Bundesgerichtshof nach über 12 Jahren das Verfahren eines Betroffenen gegen Zimmer Biomet wegen fehlerhafter Durom-Hüftprothese letztinstanzlich entschieden. Der Hersteller der Duom-Metasul-LDH-Hüftprothese wird zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, weil er die fehlerhafte Prothese ohne die nötigen Test durchzuführen, 2003 auf den Markt gebracht hatte. Allein in Freiburg litten über 1.000 Patienten nach der Implantation an den schmerzhaften Folgen des giftigen und krebserregenden Metallabriebs. Wegen Knochenkrebs, Metallosen, abgestorbenem und eitrigem Gewebe musste bei vielen deshalb in einer zweiten Operation die fehlerhafte Prothese entfernt werden. Bis heute leiden viele Betroffene unter den gesundheitlichen Folgen der Vergiftung.

Klinische Tests vor Markteinführung rechneten sich für den Hersteller nicht

Das Urteil spricht dem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 25.000.- zu. Das sind 115.- pro Monat oder 3,73 pro Tag. Wirtschaftsunternehmen wie Zimmer Biomet streben nach Profitmaximierung. Bei der Kosten-Nutzen-Analyse ist offensichtlich, dass die teuren und zeitaufwändigen klinischen Test bei der Höhe der im worst-case zu erwartenden Strafzahlungen und dem geringen Risiko erwischt und am Ende überhaupt bezahlen zu müssen, für das Unternehmen nicht rechnen. Dass sie damit immer wieder durchkommen und deshalb auch keine Notwendigkeit sehen, ihre Zulassungsstrategie zu Gunsten von Patienten zu verbessern, ist ein Skandal. Seit Jahren wissen die Entscheidungsträger auf europäischer, deutscher und Landesebene um die Mängel bei der Zulassung von Medizinprodukten. Doch wirklich entscheidende Verbesserung gibt es bis heute nicht. Immer wieder lassen sich Politiker, Juristen und Gesundheitsexperten von den Herstellern im Nasenring durch die Manege ziehen.

Die Folgen für Betroffene

Die meisten der Durom-Metasul-.LDH-Hüftprothesen der Firma Zimmer Biomet wurden in den Jahren zwischen 2003 und 2008 implantiert.  Seither leiden Betroffen an den Folgen des giftigen und krebserregenden Metallabriebs, der durch die Prothese verursacht wird. Sehr häufig traten Knochenkrebs, Metallosen und Lockerungen der Prothese auf. Gewebe um den Operationsbereich starb ab und führte zu schmerzhaften Vereiterungen. Viele Betroffenen mussten re-operiert werden: wieder Narkose, Krankenhausaufenthalt, Reha. Abrieb gibt es nach der Implantation einer völlig neuen Hüftkonstruktion nur noch wenig. Doch mit den Schmerzen und gesundheitlichen Einschränkungen müssen Betroffene weiterhin leben. Für die Schmerzen, die Ängste vor Erkrankung, den beruflichen Einschränkungen und finanziellen Einbußen, die bei den Betroffenen inzwischen mehrere 100.000 EUR betragen ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 25.000.- ist ungerecht und nicht angemessen. Denn Schmerzen und gesundheitliche Schäden, welche die Durom-Prothese verursacht hat, hören mit dem Urteil des BGH nicht auf.

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