Schmerzensgeld in Deutschland

Schmerzensgeld in Deutschland verharrt seit Jahren auf einem zu niedrigen Niveau. In verschiedenen Tabellen werden Urteile gesammelt, in welchen Geschädigten von Unfällen oder Gewalttaten Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen zugesprochen wurden. Hier sind die Täter in der Regel Einzelpersonen, die den Schaden durch persönliches schuldhaftes Verhalten herbei geführt haben. Bei fehlerhaften Medizinprodukten liegt jedoch eine völlig andere Ausgangslage vor. Hier verursachen Firmen und Großkonzerne durch Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit bei Patienten lebenslange Gesundheitsschäden. Und dies häufig aus wirtschaftlichem Gewinnstreben. Deshalb müssen hier die Summen für Schadensersatz und Schmerzensgeld der Wirtschaftskraft des Verursachers angepasst sein.

Bei sogenannten „Immateriellen Schäden“ können die Gerichte dem Geschädigten einen bestimmten Geldbetrag als Entschädigung zusprechen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht dazu unter § 253 „Immaterieller Schaden“

„(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“

Zur Orientierung der Höhe von Schmerzensgeld wird in jedem Einzelfall ein Bezug zu den in sogenannten Schmerzensgeldtabellen beschriebenen Fällen und der Höhe des dort von Gerichten zugesprochenen Schmerzensgeld hergestellt. Die Höhe des Schmerzensgeld richtet sich also nach sogenannten „Schmerzensgeldtabellen“ , zum Beispiel die

Gerichte orientieren sich an veralteten Tabellen

Die Gerichte bis hoch zum Bundesgerichtshof orientieren sich an diesen Tabellen. Die Tabellen wiederum orientieren sich an den von den Gerichten zugesprochenen Beträgen. Ein selbstreferentielles System, wodurch zumindest zum Teil erklärbar wird, warum die Beträge für Schmerzensgeld in Deutschland seit vielen Jahren auf einem niedrigem Niveau stagnieren. Für Patienten mit fehlerhaften Medizinprodukten wie beispielsweise einer nicht funktionierenden Hüftprothese ist das Hauptproblem, dass die in den Tabellen aufgelisteten Fälle in der Regel durch Unfälle oder Gewalteinwirkung verursacht wurden, die nicht vergleichbar sind mit den Folgen von fehlerhaften Medizinprodukten.

Zuverlässigkeit der Tabellen fraglich

Erschwerend kommt hinzu, dass die genannten Schmerzenstabellen von Privatpersonen zusammengetragen werden, die unter Umständen nicht alle relevanten Entscheidungen berücksichtigen können und sich in der Regel auf eine medizinische Kurzbeschreibung der Fälle beschränken. Da aber in der Regel weder Schreiber noch Richter über einen medizinischen Hintergrund verfügen, fällt die Übertragung der Fälle häufig fehlerhaft aus. Völlig unberücksichtigt bleiben bei den Tabellen ferner sowohl außergerichtliche wie vor Gericht erzielte Vergleiche als auch eine inflationsbedingte Erhöhung und allgemeine Kostensteigerungen.

Durom-SHG fordert schärfere Strafen

Die SHG fordert deshalb schon seit langem eine deutliche Erhöhung der zugesprochenen Schmerzendgeldbeträge scheitert jedoch immer wieder mit dem Hinweis, dass bei zu hohen Schadensgeldforderungen durch die Anwälte der Klage des Betroffenen in der Sache zwar statt gegeben werden könnte, in Bezug auf die Höhe des Schmerzensgeldes jedoch abgelehnt werden würde. Das heißt, die Prothese wird als fehlerhaft eingestuft, der Hersteller wird zur Rechenschaft gezogen, jedoch nur zu 10% des geforderten Schmerzensgeldes, weil die aktuellen Tabellen nicht mehr hergeben. Dann bleiben 90% der Kosten des Verfahrens beim Kläger, wenn ihm vielleicht EUR 30.000.- zugesprochen wurden er aber 300.000 EUR gefordert hatte.

Fallbeispiel

Ein Patient bekommt eine fehlerhafte Durom-Großkopfprothese der Zimmer implantiert. Weil die Prothese eine Fehlkonstruktion ist, entsteht gesundheitsschädigender Metallabrieb. Die Folge sind lebenslange Schmerzen.  Häufig wird bei Durom-Patienten Knochenkrebs, Metallose, nekrotisches Gewebe, eine Schwächung seines Immunsystems und psychische Beeinträchtigungen wie Depressionen festgestellt. Seinen Beruf  kann der Patient nicht mehr ausüben. Er muss umschulen oder vorzeitig in Ruhestand gehen Außerdem muss er sich einer Re-Operation unterziehen. Dadurch verschwinden seine Schmerzen jedoch nicht Er kann keine Wanderungen mehr machen, an manchen Tagen nicht einkaufen gehen und ist in ständiger physiotherapeutischer und Schmerzbehandlung.

Hofft er durch eine Klage gegen den Hersteller, der ihm das alle angetan hat, Gerechtigkeit zu erfahren, erleidet er zusätzlich Psychostress und Demütigungen vor Gericht. Er ist ungeschützt den Unterstellungen und Anfeindungen der gegnerischen Anwälten aussetzt, die keine Gelegenheit auslassen, ihn als Simulanten zu verunglimpfen und seine Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen. Außerdem stellen die Prozesskosten für den Patienten ein enormes finanzielles Risiko dar. Das muss er zusätzlich zu seinen Schmerzen und Einschränkungen seiner Lebensqualität, der erzwungenen Änderung seiner Lebensplanungen ertragen. Und dann soll er vom Gericht mit 30.000 EUR abgespeist werden, welche der Medizinprodukthersteller aus der Portokasse bezahlt?

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