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Körperverletzung durch fehlerhafte Hüftprothese

Können Hersteller von Hüftprothesen oder Ärzte wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden, wenn sie eine fehlerhafte Hüftprothese auf den Markt bringen oder implantieren? Dieser Frage ging die Neue Westfälische Zeitung nach.

Die Neue Westfälische Zeitung berichtete am 06.03.2012 über Ermittlungen gegen einen leitenden Arzt des Püttlinger Knappschaftskrankenhaus. Ihm werde vorgeworfen, fehlerhafte Hüftprothesen der Firma DePuy auch dann noch implantiert zu haben, nachdem bereits bekannt war, dass diese fehlerhaft seien. Der Hersteller „DePuy Orthopaedics“ hatte für das Modell 2010 eine Rückrufaktion gestartet, nachdem bekannt geworden war, dass die Prothese bei zu vielen Patienten nach kurzer Zeit wieder ausgetauscht werden musste. Privatdozent Dr. Thomas Siebel soll an der Entwicklung der Prothesen mitgewirkt haben. Nach dem Bericht der NW ermittele die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. „Es gibt Hinweise, dass die Schäden länger bekannt waren, die Prothesen aber weiter vertrieben wurden“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Thomas Reinhardt.

Fehlerhafte Hüftprothese wird weiter implantiert

Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie im Knappschaftskrankenhauses (Stand 28.12.2019) ist nach wie vor Privatdozent Dr. Siebel. „PD Dr. Thomas Siebel, Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie, ist ein überregional bekannter Operateur. Die von ihm mitentwickelten, modernsten Knie- und Hüftendoprothesen werden weltweit implantiert“ steht auf der Homepage des Krankenhauses (Stand 27.12.2019).

Hier geht es zum Artikel der NW

Lückenhafte Kontrollen

Die ARD Sendung Panorama berichtete am 23.06.2015 um 21:15 Uhr unter dem Titel „Skandal um giftige Hüftprothesen“ über das fehlerhafte Prothesenmodell von DePuy. Auf der Webseite zur Sendung steht: „Obwohl Hüftprothesen aus Metall Gifte absonderten, hielten sich einige Produkte lange auf dem Markt. Vorwürfe richten sich gegen den Hersteller – und ein lückenhaftes Kontrollsystem“.

Hersteller wusste von Fehlerhaftigkeit

In der Sendung werden die Folgen der fehlerhaften Prothese beschrieben: Knochenschäden, Nekrosen und Tumore. Verursacht werden die gesundheitlichen Probleme durch erhöhten Abrieb von Chrom, Kobalt und Titan. Nicht nur gegen den Arzt des Püttlinger Kanppschaftskrankenhauses wurde von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt, sondern auch gegen den Geschäftsführer des Vertreibers im Saarland wegen „Inverkehrbringen gesundheitsgefährdender Medizinprodukte.“ In den Informationen des NDR zur Sendung steht: „Die Strafverfolger werfen dem Vertreiber der künstlichen Metallhüften vor, von den Problemen gewusst und die Produkte dennoch weiter in Deutschland verkauft zu haben. Statistiken in Australien etwa hätten gezeigt, dass die Depuy-Prothesen seit 2005 eine „Revisionsrate über dem Durchschnitt“ aufwiesen.“

Nach Rechtsanwalt Jörg Heynemann aus Berlin, der viele der betroffenen DePuy Geschädigten vertritt, hätte das Produkt spätestens 2007 in Deutschland vom Markt genommen werden müssen. Aber erst 2010 startete DePuy einen „Rückruf“ in Deutschland. Dr. Siebel soll die fragliche Prothese noch länger in Patienten implantiert haben.

BGH: Patient bekommt Recht

Immer mehr Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) verwerfen einseitig herstellerfreundliche Urteile von Landgerichten und Oberlandesgerichten. In einem Fall war das LG Tübingen und dann auch das OLG Stuttgart der Meinung, dass der Patient seine explantierte Prothese vorlegen müsse. Könne er dies nicht, müsse seine Klage nach Auffassung des Gerichts abgewiesen werden. Denn ohne Vorlegen der explantierten Prothese könne ein Konstruktionsfehler nicht nachgewiesen werden. Weitere Prüfungen auf Fehlerhaftigkeit erübrigten sich dann. Nach § 3 ProduktHaftG gibt es drei mögliche Ansätze für eine Fehlerhaftigkeit eines Produkts:

  • Konstruktionsfehler
  • Fabrikationsfehler
  • Instruktionsfehler

Jeder einzelne dieser Punkte kann zur Feststellung der Fehlerhaftigkeit des Produkts führen und ist unabhängig von den übrigen zu prüfen. Dies haben LG Tübingen als auch OLG Stuttgart ignoriert. Deshalb zu Recht der Beschluss des BGH zu Gunsten des klagenden Patienten.

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RP Freiburg: keine Hilfe für Betroffene

Kaputter Durom Hüftkonus: Ursache für großes Leid

Bei der Zulassung von Medizinprodukten wird auf die Sicherheit von Patienten zu wenig geachtet. Zugelassen werden Hüftprothesen. Herzschrittmacher oder Brustimplantate durch ein CE-Konformitätsverfahren. Das CE-Siegel ist bekannt, da jedes Produkt, das in Europa verkauft werden soll, dieses Zeichen braucht. Doch trotz oder vielleicht eher wegen des CE-Kennzeichens häufen sich Fälle von vergifteten Spielsachen aus China, explodierenden Akkus oder unsicheren Haushaltsgeräten.

Was schon bei Alltagsgegenständen nicht funktioniert, funktioniert bei Medizinprodukten noch weniger. Selbst Hochrisikomedizinprodukte werden  mit dem CE-Konformitätsverfahren zugelassen. Eine Prüfung auf die Sicherheit des Produkts erfolgt nicht. Die Hersteller verkaufen das CE-Kennzeichen zwar häufig als Qualitätssiegel. Doch Qualität und Sicherheit signalisiert es nicht.

Erschwerend kommt bei Medizinprodukten hinzu, dass die Hersteller sich die Benannte Stelle aussuchen können, die für sie das CE-Konformitätsverfahren durchführt. Und am Ende auch das CE-Kennteichen vergibt. Sind die Hersteller mit dem Verlauf zufrieden, gibt es Folgeaufträge.  Wenn nicht, wird das nächste mal eine andere benannte Stelle beauftragt. Unabhängige Kontrolle und Patientensicherheit bleiben so auf der Strecke. Ein Problem, das auf europäischer Ebene gelöst werden muss.

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Lobbyismus zum Schaden von Patienten

Ob Rüstungsindustrie oder Medizinprodukteindustrie – in einem sind beide gleich: es geht um’s Geld. Ihre Produkte müssen an den Mann oder die Frau gebracht, Aktionäre zufrieden gestellt und die Gewinnspannen gesteigert werden. Dass der Mensch dabei auf der Strecke bleibt, interessiert nicht wirklich. Im Gegenteil: auf Kosten von Patienten werden getarnte Lobbyaktionen gestartet, um Medizinprodukte zu vermarkten. Davon berichtete Christian Fuchs am 6. Mai 2010 in DIE ZEIT, Nr. 19. Das ist zwar nun bereits viele Jahre her, aber die damaligen Recherchen von Christian Fuchs haben auch heute nichts an Aktualität verloren.

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Kein Interesse an Patientenschutz

Gewinne der Hersteller sind der Bundesregierung wichtiger als Patientenschutz. Das System der Benannten Stellen soll deshalb nicht geändert werden.

Durom-SHG trifft Zimmer-Vertreter

Das Treffen der Durom-SHG mit Zimmer sollte die Ursachen des Versagens der Durom-Prothese klären. Doch Zimmer behauptet: der Fehler liegt beim Krankenhaus.

Klage gegen Arzt oder Hersteller?

Patienten, die ein fehlerhaftes Medizinprodukt implantiert bekommen haben und gerichtliche Schritte einleiten wollen, stehen vor der Entscheidung, gegen wen sie klagen sollen: den Arzt oder den Hersteller?

Stellen sich beim Patienten bereits kurz nach der Operation Probleme mit der neuen Prothese ein, führt sein erster Weg sicherlich zum Arzt, der die Operation durchgeführt hat. Wird dann festgestellt, dass die Prothese nicht so funktioniert wie erwartet, müssen Antworten auf zwei grundsätzliche Fragen gefunden werden:

  1. liegt ein Arztfehler vor?

oder

  1. ist die Prothese fehlerhaft?

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Die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese

Die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese ist eine Neukonstruktion mit einem unterschiedlich langen Zwischenadapter zum Beinlängenausgleich und einem großen (größer als 36 mm) Kugelkopf, der so in die Pfanne eingepasst wird, dass eine Luxation ausgeschlossen werden kann.

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Re-OP bei fehlerhafter Hüftprothese

Re-Operationen wegen eines fehlerhaften Hüftprothesenmodells nehmen in Europa und Deutschland weiter zu. Grund hierfür dürfte die unverantwortliche Zulassungspraxis von Medizinprodukten sein. Die wirtschaftliche Abhängigkeit der „Benannten Stellen“ als Prüfer mit den Herstellern öffnen „Gefälligkeitsverfahren“ Tür und Tor. Betroffene leiden deshalb immer wieder unter den Folgen von fehlerhaften Produkten.

Nicht bei allen Betroffenen mit einer fehlerhaften MoM Hüftprothese wie dem Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell der Firma Zimmer Biomet oder dem ASR-Hüftprothesenmodell der Firma DePuy zeigen sich die gleichen Symptome. Die Warnsignale des Körpers und die Reaktionen auf den Metallabrieb sind bei jedem Menschen in der Regel unterschiedlich.

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Die neue Medical Device Regulation

Die neue Medical Device Regulation (MDR), mit der die EU mehr Sicherheit vor fehlerhaften Medizinprodukten erreichen wollte, ist ein Flop.

Das meint Dr. Werner Bartens in seinem Video-Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 26.10.2012. Er befasst sich mit der MDR, welche das Zulassungsverfahren von Medizinprodukten in Europa neu regeln soll.

Nach den Skandalen um Brustimplantate und Hüftprothesen sollte das Zulassungsverfahren für mehr Sicherheit bei Medizinprodukten sorgen. Doch Dr. Bartens bezeichnet im Video der SZ das Verfahren als ein „Scheinverfahren“. Denn ein Nutzen für die Patienten oder medizinischer Fortschritt muss immer noch nicht belegt werden. Nach seiner Auffassung haben sich die Medizingeräte und Medizinproduktehersteller wieder auf Kosten der Patienten durchgesetzt. Bartens spricht von „reiner Symbolpolitik auf Kosten der Patienten“. Er findet es skandalös, dass sich auch weiterhin die Hersteller um die Zulassung ihrer Produkte kümmern müssen und die Prüfer beauftragen und bezahlen. Er fordert eine staatliche Stelle, die unabhängig nicht nur die technische Funktionsweise eines Medizinprodukts prüft, sondern auch seine Sicherheit für Patienten.

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