Warnung vor Vergleichen mit Zimmer!

Zimmer Biomet war im August 2022 letztinstanzlich auch vor dem BGH mit seiner Behauptung, die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese sei nicht fehlerfrei, gescheitert.  In der Folge wurde ein Teil der Patienten auf der Grundlage des rechtkräftigen OLG-Urteils vom 08.06.2020 mit EUR 25.000.- plus pauschal EUR 5.000.- Zinsen entschädigt. Alle anderen gingen bisher leer aus.

Schmerzensgeld für nicht re-operierte Patienten

Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt EUR 30.000.- erhalten jedoch nur Patienten, die nach ihrer Re-Operation keine Schmerzen mehr hatten. Nicht re-operierte Patienten sollen mit EUR 1.500.- abgespeist werden. Dabei spielt es für den Hersteller keine Rolle, aus welchen Gründen bei den betroffenen Patienten eine Re-Operation bisher unterblieben ist. Einige leiden unter Herzschwäche, möglicherweise eine der Folgen der Vergiftung durch den Metallabrieb der Prothese, und würden die erneute Vollnarkose während einer Hüft-TEP Operation nicht überleben. Andere haben inzwischen panische Angst vor Operationen und sind nicht in der Lage, die psychischen Belastungen einer erneuten Operation zu ertragen.

Schmerzensgeld für falsche Dauerwelle

EUR 1.500.- als Schmerzensgeld für nicht re-operierte Patienten sind ein lächerlich niedriger Betrag. Denn für eine fehlerhafte Dauerwellenbehandlung wurde einer Frau ein Betrag in Höhe von EUR 3.000.- zugesprochen. Ihr „Schmerz“: sie musste 4 Monate lang eine Perücke tragen und ihre Haare mussten abgeschnitten werden (AG Duisburg 49 C 640/88, 16.08.1989). Wenn man sich nun noch das Einkommen des CEO von Zimmer Biomet im Jahr 2022 in Höhe von 16 Millionen US Dollar ins Gedächtnis ruft, kann einem schlecht werden angesichts von soviel Menschenverachtung und rücksichtslosem Egoismus.

Wissentlich die Gesundheit von tausenden von Patienten geschädigt

Die Firma Zimmer Biomet bringt die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese auf den Markt, die allein im Freiburger Raum über 1.000 Patienten implantiert wird. Das Gericht stellt fest,

dass die Duromprothese fehlerhaft ist, der Hersteller Zimmer Biomet wusste oder hätte wissen müssen, dass die Durom-Prothese giftigen Abrieb verursacht, dass notwendige und vorgeschriebene Untersuchungen vor Markteinführng der Prothese nicht durchgeführt wurden und schlussendlich, dass die Prothese nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen.

Im Klartext: Zimmer Biomet hat aus wirtschaftlichen Erwägungen wissentlich die Gesundheit von tausenden von Patienten geschädigt. Denn die Durom-Prothese verursacht Knochenkrebs, nekrotisches Gewebe Metallosen und eine Vielzahl an Gesundheitsschäden wie Schwächung des Immunsystems, Wahrnehmungsstörungen, Ausschläge im Mund- und Rachenraum u.v.m..

Die Prothese funktioniert nicht und verursacht lebenslange Leiden. Die betroffenen Patienten mussten über 12 Jahre lang einen Prozess gegen Zimmer Biomet führen bevor das erste Urteil rechtskräftig wurde. Nach dieser auch für Juristen ungewöhnlich langen Verfahrensdauer bestätigte der BGH die Urteile von Landgericht und Oberlandesgericht Freiburg/Karlsruhe, wonach die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese des Medizinproduktherstellers Zimmer fehlerhaft ist, nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen, dass die Firma notwendige und mögliche Test vor Markteinführung nicht durchgeführt hat und dass dem Hersteller die Gefährlichkeit der Prothese bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

Patientenverarschung

Nicht nur angesichts der Millionen-Summen, welche Zimmer Biomet im Zusammenhang mit Durom-Prothesen in den USA zahlen musste, sind EUR 1.500.- lächerlich. Unverschämt ist das Angebot von Zimmer Biomet jedoch, weil in der „Aussergerichtlichen Vereinbarung“ steht, dass

der Anspruchsteller die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten (trägt).“

Manche der nicht-re-operierten Patienten hatten wenig oder keine Schmerzen nach der Implantation der fehlerhaften Durom-Hüftprothese. Doch nach Bekanntwerden der möglichen Folgen der Durom-Prothese wie Knochenkrebs und abgestorbenes Gewebe hatten alle Patienten, auch die schmerzfreien, Angst davor, vielleicht auch irgendwann an den Folgen der giftigen Metalle zu erkranken. Diese psychischen Belastungen führten bei vielen zu Schlafstörungen, Angstzuständen bis hin zu Depressionen. Bei allen wurde durch die fehlerhafte Durom-Prothese die Lebensfreude wesentlich eingeschränkt. Schmerzen sind nicht nur körperliche Schmerzen, sondern auch seelische. Statt EUR 25.000.- plus EUR 5.000.- bei re-operierten Patienten sollen die nicht-operierten jedoch nur EUR 1.500.- erhalten.

Gipfel der Unverschämtheit

Und, der Gipfel der Unverschämtheit, ihre Anwalts- die Gerichts- und Verfahrenskosten tragen. Diese sind mit Sicherheit höher als EUR 1.500.-.  Der Patient wird also zweimal bestraft. Einmal mit einer fehlerhaften Prothese. Und zweitens für seinen Mut, sich gegen einen weltweit agierenden Großkonzern gewehrt zu haben. Zimmer Biomet macht Milliarden Umsätze. Der Zimmer-Biomet-CEOs verdiente 2022 16 Mio Dollars. Der könnte damit nicht nur alle Kosten übernehmen, sondern auch die Patienten großzügig entschädigen für den Schaden, den er verursacht hat. Für Patienten bedeuten einige tausend EUR jedoch ein großes Loch in der Haushaltskasse. Was dieser Fall mit Recht und Gerechtigkeit zu tun hat, mag mir einer der Richter erklären, die glauben hier „Recht“ gesprochen zu haben. Oder die Politiker, denen solche Auswüchse offensichtlich egal sind.

 

5 Kommentare
  1. Hartmut Txxx
    Hartmut Txxx sagte:

    Kurz noch zum Verhalten der Anwaltskanzlei. Ich mußte für Hin- und Rückfahrt ca. 600 km zurücklegen. Die Strecke legte ich mit dem Wohnmobil zurück, weil meine Frau den auch vorhandenen Pkw benötigte. Na ja, mit dem Wohnmobil an einem Tag 600 km, dass mache ich mit 70/80 Jahren allein aus Sicherheitsgründen nicht. In der Regel war ich dann zwei oder drei Tage unterwegs.Nicht die Firma Zimmer bemängelte dieses hinsichtlich des Zeitaufwandes, sondern die Kanzlei. Sie meinte, ein Tag müsse reichen, mehr gehe nicht. Den Kilometer legte sie mit 30 Cent außerdem extrem niedrig fest. Zum psychischen Druck, allein wegen der Metallwerte und der verbundenen Empfehlung einer Reimplantation durch das Loretto Krankenhaus. kam der sinngemäße Hinweis, daß ein solcher nicht berücksichtigt werden könne, da eine entsprechende therapeutische Behandlung nicht nachgewiesen werden kann.. Kurz und gut, hätte ich dieses Schreiben von Linkslater, der Kanzlei der Firma Zimmer bekommen, wäre ich nicht überrascht gewesen. Aber daß mir mein Anwalt soetwas zukommen ließ, verschlug mir wie schon erwähnt. mehr als die Sprache. Und noch etwas, bei einem Vergleich bleibe ich bzw. meine Rechtsschutzversicherung auf den Anwaltskosten sitzen, während die Kanzlei noch einmal kräftig wegen des Vergleiches zulangen darf. Überlege mir gerade, die Rechtschutzversicherung anzurufen und zu fragen was sie mir zahlt, wenn ich auf den Vergleich verzichte. .

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  2. Sabine N.
    Sabine N. sagte:

    Schon traugrig, wenn Profit wichtiger ist als ein Menschenleben. Wie kann man Menschen so schädigen das sie lebenslange Einschränkungen davon tragen oder das man Angst haben muss was auf einen zu kommt mit so einem Produkt in sich und dann stehen solche Großkonzern nicht gerade für ihre Fehler.

    Da muss man schon darum kämpfen um Recht zu bekommen und wird dann mit so wenig Geld abgespeist nur, weil man kein Re- OP hatte. Die wissen gar nicht wie schwer es ist einen kompetenden Arzt zu finden der eine Re- OP macht oder ob es Kontraindikationen gibt weswegen eine OP nicht durchgeführt werden kann.

    Man wird als Geschädigter/te komplett alleine gelassen von den Konzernen, von Politikern und von vielen Ärzten und muss bis ans Lebensende damit klar.

    In der heutigen Zeit muss man für viele ärztliche Behandlungen Extra bezahlen, Medikamente und Therapien alles kostet wie soll jemand das bezahlen können, wenn er oder sie so geschädigt ist das man nicht mehr Arbeiten kann. Und von Rente oder Erwerbsminderungsrente kann man auch nicht leben gerade als chronisch Kranker. Wie soll man den bitte Überleben.

    Wie kann man nur so Skrupelos sein und sich die Taschen mit Geld füllen auf Kosten von Menschenleben die zerstört werden.

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  3. Anonym
    Anonym sagte:

    Unfassbar! Einfach skrupellos wie gehandelt wird. Der Mensch an sich wird hier nicht beachtet. Soviel Leid auf körperlicher, seelischer und sozialer Ebene und es wird NIE wieder wie es mal war. Dasselbe Problem tragen so viele weitere Menschen mit der Bandscheibenprothese M6. Es muss doch langsam mal was geschehen. Es ist ein Skandal!

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  4. Bonnkirch
    Bonnkirch sagte:

    Dies geschieht derzeit weltweit, da die größten Medizinprodukthersteller keine Skrupel haben wesentliche Dinge, die für eine vollumfängliche Aufklärung entscheidend sind, zu verschweigen. Da nützt auch keine Compliance Vereinbarung wenn man Lücken im System nutzt, die jeglicher Moral und Ethikvorstellungen widerspricht.

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  5. Hartmut Txxx
    Hartmut Txxx sagte:

    Die Tage bekam ich von meiner Anwaltskanzlei auch besagtes Schreiben. 1500 € Vergleichsangebot. Mir verschlug es die Sprache. Da sollen nun Patienten die zu den jährlichen Kontrolluntersuchungen ins Loretto kamen einheitlich entschädigt werden. Egal, ob sie mit der Straßenbahn dorthin kamen oder wie ich, mit dem Wohnmobil hin und zurück fahren mußten. Aber nicht nur das. Ich hatte hohe Metallwerte, Kobalt 27 µg/l und bekam die Empfehlung einer Reimplation. Ja, die Werte gingen nach Jahren wieder runter, aber ob ich durch den Abrieb bleibende Schäden befürchten muss, bleibt offen. Mein Fazit: Der größte Gewinner in meinem Fall ist die Firma Zimmer-Biomet. Durch mein restriktives Verhalten in Sachen Reimplantation sparte sie ca. 25 000 bis 30 000 €. Und dann kommen die Anwaltskanzleien, meine bekam 2012 einen Vorschuss von ca. 1600 € und sollte es zum Vergleich kommen nochmal einen Betrag, der deutlich über 1500 € liegen dürfte. Nein, ich will keine 25 000 oder 30 000 €. Ich möchte nur fair behandelt werden und nicht auf meinen Kosten die ich hatte sitzen bleiben bzw. betteln müssen. Also liebe Firma Zimmer, ich warte auf ein Angebot von Ihnen.

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