Umfrage 2023 zu BGH-Beschluss

Zimmer Biomet muss einem Durom-Patienten nun 25.000.- EUR Schmerzensgeld plus Zinsen zahlen. Dier Umfrage prüft, wer nun auch Anspruch auf Zahlungen hat.

Zimmervorstand verdient 16,4 Mio

Bryan Hanson, Chef des amerikanischen Prothesenherstellers Zimmer Biomet, hat 2022 ein Jahresgehalt in Höhe von 16,4 Millionen US Dollar, umgerechnet 14.858.400.000,00 Euro eingestrichen. Gleichzeitig speist der Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese betroffene Patienten mit 25.000.- EUR für ihr lebenslanges Leiden ab. Gipfel der Unverschämtheit: Eine ältere Patientin hatte rechts und links die fehlerhafte Durom-Hüftprothese implantiert bekommen. Sie musste wegen Metallosen, Osteolysen und nekrotischem Gewebe zweimal re-operiert werden. Eine weitere Operation wurde ihr von Chirurgen dringend angeraten. Doch durch die stzändigen Belastungen der Operationen ist ihr Herz geschädigt. Eine weitere Operation würde sie wohl nicht überleben. Ohne Rollator kann sie nun nicht einmal nehr kurze Strecken zurücklegen. Die Anwälte des Hersteller der Durom-Prothese haben ihr einen außergerichtlichen Vergleich vorgeschlagen: 5.000.- EUR. Nimmt sie diesen Vergleich nicht an, drohen die Anwälte mit einem jahrelangen Prozess.

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EUR 25.000 von Zimmer Biomet erhalten

Wollen Patienten Ansprüche gegen den Hersteller eines fehlerhaften Medizinprodukts anmelden, müssen sie die gesetzlichen Verjährungsfristen beachten. Sind sie abgelaufen, verfallen alle Ansprüche.

Im Produkthaftungsgesetz steht in § 12 unter Verjährung:

(1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Patienten, die im Loretto Krankenhaus in Freiburg zwischen 2003 und 2008 eine Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer implantiert bekommen haben, erhielten von der Klinik am 09.08.2009 eine Aufforderung zur Nachuntersuchung.  Eine Aufforderung zur Nachuntersuchung ist jedoch nach Auffassung der Durom-SHG kein Beleg, dass die Prothese fehlerhaft ist oder sein könnte. Sie beeinhaltet eine medizinische Sicherheitsüberprüfung, die eine Vielzahl von Gründen haben kann. Mit der Aufforderung des Loretto Krankenhaus zur Nachuntersuchung  beginnt die im Produkthaftungsgesetz genannt Frist von drei Jahren also noch nicht. Demnach ist im Jahr 2023 auch noch  keine Verjährung eingetreten.

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Ansprüche gegen Zimmer jetzt anmelden!

Durom-Betroffene müssen nach dem BGH-Beschluss ihre Ansprüche gegen Zimmer Biomet jetzt unbedingt prüfen. Alle mit einer Durom-Hüftprothese haben die Chance, EURO 25.000.- vom Hersteller zu erhalten. Patienten, die sich bisher nicht um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese gekümmert haben, können bis August 2025 ihre Ansprüche anmelden. Die Verjährung nach dem Produkthaftungsgesetz endet drei Jahren nachdem man erfahren hat, dass das Produkt fehlerhaft ist. Der Hersteller Zimmer Biomet hat bis zum Beschluss des BGH im August 2022 behauptet, die Durom-Prothese ist nicht fehlerhaft. Betroffene konnten nicht vom Gegenteil ausgehen. Das heißt, sie haben erst im August 2022 erfahren, dass ihre Prothese fehlerhaft sein könnte. Die Verjährungsfrist beginnt deshalb im August 2022 und endet drei Jahre später im August 2025.

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Zimmer verurteilt – und nun?

RA Dr. Dirk Liebold und Hanspeter Hauke

Auf Einladung der Durom-Selbsthilfegruppe berichtete Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dirk Liebold über den aktuellen Stand der juristischen Auseinandersetzungen wegen der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese. Im Oktober 2022 hatte der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt, in welchem Zimmer Biomet zur Zahlung von EUR 25.000.- plus Zinsen verurteilt worden war. In seinem Vortrag vor Mitgliedern der Durom-SHG und Interessierten am 11. Januar 2023 in Freiburg ging Rechtsanwalt Dr. Liebold auf Stand und die Entwicklung der Gerichtsverfahren ein und gab einen Ausblick über die weiteren Entwicklungen.

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Höhe des Schmerzensgelds ungerecht

Die Höhe von Schmerzensgeld bei Verfahren gegen Medizinproduktehersteller wegen eines fehlerhaften Produkts, ist ungerecht. Menschen, denen ohne eigene Schuld, oft vorsätzlich und aus niederen Beweggründen, Schaden an Leib und Leben zugefügt wird, werden mit lächerlich geringen Beträgen abgespeist. Schuld ist die Praxis der Gerichte, sich an Listen wie der Haks-Liste, der DAWR-Schmerzensgeldtabelle, der Beck’sche Schmerzensgeldtabelle oder anderer zu orientieren. Die Listen ihrerseits werden gespeist durch das Sammeln von Urteilen, bei denen der klagenden Partei Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Bei der Höhe des Schmerzensgeld orientieren sich die Gerichte jedoch wiederum an den Tabellen. Ein per se unsinniges und ungerechtes System.

Erschwerend für Menschen mit einem fehlerhaften Medizinprodukt, Verletzungen durch einen Autounfall oder eine Schlägerei nicht vergleichbar sind mit den Folgen einer fehlerhaften Hüftprothese oder eines Herzschrittmachers. Die Folgen hier sind oft lebenslang und Patienten leiden ihr Leben lang an den Folgen.

Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht in der ARD Sendung Plus Minus. Eine verbindliche Schmerzensgeldtabelle fehle, so wird in der Sendung gesagt. Urteile in vergleichbaren Schadensfällen könnten sich um mehrere 100 Prozent unterscheiden. Wer wie viel Schmerzensgeld erhält, gleiche somit einer Lotterie. Mit Gerechtigkeit und einem fairen Ausgleich für den erlittenen Schaden habe die Rechtsprechung nichts zu tun.

Mehr Infos.

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Jetzt gibt es Geld für Betroffene

Der BGH als höchstes Gericht hat Zimmer verurteilt. Der Hersteller muss dem Kläger Schmerzensgeld bezahlen. Die Durom Prothese ist eine Fehlkonstruktion.

Mehr Sicherheit für Patienten gefordert

Medizinprodukte in Deutschland sind nicht sicher. Fehlerhafte Produkte kosten die Krankenkassen jedes Jahr Millionen. Patienten leiden an den Folgen lebenslang.

Schmerzensgeld belohnt den Hersteller

Durch erhöhten Metallabrieb verursachtes nekrotisches Gewebe

Am 9. August 2022 hat der Bundesgerichtshof nach über 12 Jahren das Verfahren eines Betroffenen gegen Zimmer Biomet wegen fehlerhafter Durom-Hüftprothese letztinstanzlich entschieden. Der Hersteller der Duom-Metasul-LDH-Hüftprothese wird zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, weil er die fehlerhafte Prothese ohne die nötigen Test durchzuführen, 2003 auf den Markt gebracht hatte. Allein in Freiburg litten über 1.000 Patienten nach der Implantation an den schmerzhaften Folgen des giftigen und krebserregenden Metallabriebs. Wegen Knochenkrebs, Metallosen, abgestorbenem und eitrigem Gewebe musste bei vielen deshalb in einer zweiten Operation die fehlerhafte Prothese entfernt werden. Bis heute leiden viele Betroffene unter den gesundheitlichen Folgen der Vergiftung.

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BGH: Zimmer Biomet muss zahlen!

Der 6. Senat des Bundesgerichtshofs hat am 9. August 2022 die Beschwerde von Zimmer Biomet zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) hatte dem Patienten Recht gegeben und die Firma zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt. Revision gegen das Urteil hatte das OLG nicht zugelassen. Dagegen hatte sich die Beschwerde der Zimmer-Anwälte vor dem Bundesgerichtshof gerichtet.

Der Kläger hatte im Loretto Krankenhaus eine fehlerhafte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese erhalten. Die Anwälte der Firma hatten seit Prozessbeginn im Jahr 2010 versucht, mit allen juristischen Tricks ein rechtskräftiges Urteil zu verhindern. Erfolglos, wie sich nun feststellen lässt. Denn mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs dürfte das Urteil des OLG nun rechtskräftig werden.

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