Höhe des Schmerzensgelds ungerecht
Die Höhe von Schmerzensgeld bei Verfahren gegen Medizinproduktehersteller wegen eines fehlerhaften Produkts, ist ungerecht. Menschen, denen ohne eigene Schuld, oft vorsätzlich und aus niederen Beweggründen, Schaden an Leib und Leben zugefügt wird, werden mit lächerlich geringen Beträgen abgespeist. Schuld ist die Praxis der Gerichte, sich an Listen wie der Haks-Liste, der DAWR-Schmerzensgeldtabelle, der Beck’sche Schmerzensgeldtabelle oder anderer zu orientieren. Die Listen ihrerseits werden gespeist durch das Sammeln von Urteilen, bei denen der klagenden Partei Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Bei der Höhe des Schmerzensgeld orientieren sich die Gerichte jedoch wiederum an den Tabellen. Ein per se unsinniges und ungerechtes System.
Erschwerend für Menschen mit einem fehlerhaften Medizinprodukt, Verletzungen durch einen Autounfall oder eine Schöägerei nicht vergleichbar sind mit den Folgen einer fehlerhaften Hüftprothese oder eines Herzschrittmachers. Die Folgen hier sind oft lebenslang und Patienten leiden ihr Leben lang an den Folgen.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht in der ARD Sendung Plus Minus. Eine verbindliche Schmerzensgeldtabelle fehle, so wird in der Sendung gesagt. Urteile in vergleichbaren Schadensfällen könnten sich um mehrere 100 Prozent unterscheiden. Wer wie viel Schmerzensgeld erhält, gleiche somit einer Lotterie. Mit Gerechtigkeit und einem fairen Ausgleich für den erlittenen Schaden habe die Rechtsprechung nichts zu tun.