Ungerechtes Schmerzensgeld

Die Höhe von Schmerzensgeld in Deutschland bei Verfahren gegen Medizinproduktehersteller ist ungerecht. Die Gerichte orientieren sich auch bei Schadensfällen durch fehlerhafte Implantate an Schmerzensgeldverfahren, bei denen keine bleibende Gesundheitsschäden zurück bleiben. Doch wer eine fehlerhafte Hüftprothese eingebaut bekommt, leidet den Rest seines Lebens unter den gesundheitlichen Folgen. Seine Lebensqualität ist dauerhaft eingeschränkt.Und es besteht keine Hoffnung auf Besserung.

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Wer bekommt jetzt Geld von Zimmer?

Röntgenbild der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese von Zimmer Biomet

Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs, welcher das Urteil des OLG Karlsruhe bestätigt, muss der Hersteller der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese dem klagenden Patienten EUR 25.000.- plus Zinsen, insgesamt also EUR 35.000.-, bezahlen.

Viele Betroffene waren daraufhin der Meinung, dass dieses Urteil auch auf sie angewendet werden würde. Dem ist jedoch nicht so. Die Anwälte von Zimmer Biomet versuchen gegenwärtig, möglichst viele Betroffene auszugrenzen. Sollten die Anwälte bei ihrer Haltung bleiben, würden viele Betroffene leer ausgehen. Es sei denn, sie würden weitere zeitaufwändige und kraftzehrende Gerichtsverfahren in Kauf nehmen. Weiterhin ist also keinerlei Bemühen von Seiten des Hersteller der fehlerhaften Durom-Prothese erkennbar, den angerichteten Schaden bei den Patienten wieder gut machen zu wolllen. Im Gegenteil, die Anwaltskanzlei Linklaters, die Zimmer Biomet vertritt, versucht nach wie vor, den betroffenen Patienten das Leben so schwer wie möglich zu machen. Weiterlesen

Umfrage 2023 zu BGH-Beschluss

Zimmer Biomet muss einem Durom-Patienten nun 25.000.- EUR Schmerzensgeld plus Zinsen zahlen. Dier Umfrage prüft, wer nun auch Anspruch auf Zahlungen hat.

Zimmervorstand verdient 16,4 Mio

Bryan Hanson, Chef des amerikanischen Prothesenherstellers Zimmer Biomet, hat 2022 ein Jahresgehalt in Höhe von 16,4 Millionen US Dollar, umgerechnet 14.858.400.000,00 Euro eingestrichen. Gleichzeitig speist der Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese betroffene Patienten mit 25.000.- EUR für ihr lebenslanges Leiden ab. Gipfel der Unverschämtheit: Eine ältere Patientin hatte rechts und links die fehlerhafte Durom-Hüftprothese implantiert bekommen. Sie musste wegen Metallosen, Osteolysen und nekrotischem Gewebe zweimal re-operiert werden. Eine weitere Operation wurde ihr von Chirurgen dringend angeraten. Doch durch die stzändigen Belastungen der Operationen ist ihr Herz geschädigt. Eine weitere Operation würde sie wohl nicht überleben. Ohne Rollator kann sie nun nicht einmal nehr kurze Strecken zurücklegen. Die Anwälte des Hersteller der Durom-Prothese haben ihr einen außergerichtlichen Vergleich vorgeschlagen: 5.000.- EUR. Nimmt sie diesen Vergleich nicht an, drohen die Anwälte mit einem jahrelangen Prozess.

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EUR 25.000 von Zimmer Biomet erhalten

Wollen Patienten Ansprüche gegen den Hersteller eines fehlerhaften Medizinprodukts anmelden, müssen sie die gesetzlichen Verjährungsfristen beachten. Sind sie abgelaufen, verfallen alle Ansprüche.

Im Produkthaftungsgesetz steht in § 12 unter Verjährung:

(1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Patienten, die im Loretto Krankenhaus in Freiburg zwischen 2003 und 2008 eine Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer implantiert bekommen haben, erhielten von der Klinik am 09.08.2009 eine Aufforderung zur Nachuntersuchung.  Eine Aufforderung zur Nachuntersuchung ist jedoch nach Auffassung der Durom-SHG kein Beleg, dass die Prothese fehlerhaft ist oder sein könnte. Sie beeinhaltet eine medizinische Sicherheitsüberprüfung, die eine Vielzahl von Gründen haben kann. Mit der Aufforderung des Loretto Krankenhaus zur Nachuntersuchung  beginnt die im Produkthaftungsgesetz genannt Frist von drei Jahren also noch nicht. Demnach ist im Jahr 2023 auch noch  keine Verjährung eingetreten.

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Ansprüche gegen Zimmer jetzt anmelden!

Durom-Betroffene müssen nach dem BGH-Beschluss ihre Ansprüche gegen Zimmer Biomet jetzt unbedingt prüfen. Alle mit einer Durom-Hüftprothese haben die Chance, EURO 25.000.- vom Hersteller zu erhalten. Patienten, die sich bisher nicht um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese gekümmert haben, können bis August 2025 ihre Ansprüche anmelden. Die Verjährung nach dem Produkthaftungsgesetz endet drei Jahren nachdem man erfahren hat, dass das Produkt fehlerhaft ist. Der Hersteller Zimmer Biomet hat bis zum Beschluss des BGH im August 2022 behauptet, die Durom-Prothese ist nicht fehlerhaft. Betroffene konnten nicht vom Gegenteil ausgehen. Das heißt, sie haben erst im August 2022 erfahren, dass ihre Prothese fehlerhaft sein könnte. Die Verjährungsfrist beginnt deshalb im August 2022 und endet drei Jahre später im August 2025.

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Zimmer verurteilt – und nun?

RA Dr. Dirk Liebold und Hanspeter Hauke

Auf Einladung der Durom-Selbsthilfegruppe berichtete Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dirk Liebold über den aktuellen Stand der juristischen Auseinandersetzungen wegen der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese. Im Oktober 2022 hatte der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt, in welchem Zimmer Biomet zur Zahlung von EUR 25.000.- plus Zinsen verurteilt worden war. In seinem Vortrag vor Mitgliedern der Durom-SHG und Interessierten am 11. Januar 2023 in Freiburg ging Rechtsanwalt Dr. Liebold auf Stand und die Entwicklung der Gerichtsverfahren ein und gab einen Ausblick über die weiteren Entwicklungen.

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Körperverletzung durch fehlerhafte Hüftprothese

Können Hersteller von Hüftprothesen oder Ärzte wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden, wenn sie eine fehlerhafte Hüftprothese auf den Markt bringen oder implantieren? Dieser Frage ging die Neue Westfälische Zeitung nach.

Die Neue Westfälische Zeitung berichtete am 06.03.2012 über Ermittlungen gegen einen leitenden Arzt des Püttlinger Knappschaftskrankenhaus. Ihm werde vorgeworfen, fehlerhafte Hüftprothesen der Firma DePuy auch dann noch implantiert zu haben, nachdem bereits bekannt war, dass diese fehlerhaft seien. Der Hersteller „DePuy Orthopaedics“ hatte für das Modell 2010 eine Rückrufaktion gestartet, nachdem bekannt geworden war, dass die Prothese bei zu vielen Patienten nach kurzer Zeit wieder ausgetauscht werden musste. Privatdozent Dr. Thomas Siebel soll an der Entwicklung der Prothesen mitgewirkt haben. Nach dem Bericht der NW ermittele die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. „Es gibt Hinweise, dass die Schäden länger bekannt waren, die Prothesen aber weiter vertrieben wurden“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Thomas Reinhardt.

Fehlerhafte Hüftprothese wird weiter implantiert

Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie im Knappschaftskrankenhauses (Stand 28.12.2019) ist nach wie vor Privatdozent Dr. Siebel. „PD Dr. Thomas Siebel, Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie, ist ein überregional bekannter Operateur. Die von ihm mitentwickelten, modernsten Knie- und Hüftendoprothesen werden weltweit implantiert“ steht auf der Homepage des Krankenhauses (Stand 27.12.2019).

Hier geht es zum Artikel der NW

Lückenhafte Kontrollen

Die ARD Sendung Panorama berichtete am 23.06.2015 um 21:15 Uhr unter dem Titel „Skandal um giftige Hüftprothesen“ über das fehlerhafte Prothesenmodell von DePuy. Auf der Webseite zur Sendung steht: „Obwohl Hüftprothesen aus Metall Gifte absonderten, hielten sich einige Produkte lange auf dem Markt. Vorwürfe richten sich gegen den Hersteller – und ein lückenhaftes Kontrollsystem“.

Hersteller wusste von Fehlerhaftigkeit

In der Sendung werden die Folgen der fehlerhaften Prothese beschrieben: Knochenschäden, Nekrosen und Tumore. Verursacht werden die gesundheitlichen Probleme durch erhöhten Abrieb von Chrom, Kobalt und Titan. Nicht nur gegen den Arzt des Püttlinger Kanppschaftskrankenhauses wurde von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt, sondern auch gegen den Geschäftsführer des Vertreibers im Saarland wegen „Inverkehrbringen gesundheitsgefährdender Medizinprodukte.“ In den Informationen des NDR zur Sendung steht: „Die Strafverfolger werfen dem Vertreiber der künstlichen Metallhüften vor, von den Problemen gewusst und die Produkte dennoch weiter in Deutschland verkauft zu haben. Statistiken in Australien etwa hätten gezeigt, dass die Depuy-Prothesen seit 2005 eine „Revisionsrate über dem Durchschnitt“ aufwiesen.“

Nach Rechtsanwalt Jörg Heynemann aus Berlin, der viele der betroffenen DePuy Geschädigten vertritt, hätte das Produkt spätestens 2007 in Deutschland vom Markt genommen werden müssen. Aber erst 2010 startete DePuy einen „Rückruf“ in Deutschland. Dr. Siebel soll die fragliche Prothese noch länger in Patienten implantiert haben.

Jetzt gibt es Geld für Betroffene

Der BGH als höchstes Gericht hat Zimmer verurteilt. Der Hersteller muss dem Kläger Schmerzensgeld bezahlen. Die Durom Prothese ist eine Fehlkonstruktion.

Mehr Sicherheit für Patienten gefordert

Medizinprodukte in Deutschland sind nicht sicher. Fehlerhafte Produkte kosten die Krankenkassen jedes Jahr Millionen. Patienten leiden an den Folgen lebenslang.