Sammelklagen in Deutschland
Sammelklage ist der Oberbegriff von zwei unterschiedlichen Arten von Klagen mehrerer Kläger: der Abhilfeklage und der Musterfeststellungsklage. In Deutschland ist das Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten oder auch Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten. Im VDuG sind die beiden Arten der Sammelklage geregelt. Bei der Sammelklage müssen sich mindestens 50 Betroffene zusammenfinden. Die Sammelklage, auch als Verbandsklage oder Massenklage bezeichnet, ist eine Möglichkeit für Verbraucher, sich gemeinsam gegen ein Unternehmen zu wehren, das viele Menschen auf gleiche Art geschädigt hat.
Anders als in Amerika, wo große Anwaltskanzleien Betroffene „einsammeln“ und in deren Namen Klage einreichen, können in Deutschland nur „qualifizierte Einrichtungen“ für die Betroffenen vor Gericht gehen. Die klagenden Privatpersonen oder kleine Unternehmen müssen sich hierfür beim Bundesamt für Justiz registrieren. Das Bundesamt für Justiz führt ein Verbandsklageregister, in dem qualifizierte Einrichtungen und ihre laufenden Verbandsklagen bekannt gemacht werden.
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