Alle Durom-Urteile gegen Zimmer
Die Durom-Urteile gegen Zimmer fielen bisher alle zu Gunsten der klagenden Patienten aus. Vom Landgericht Freiburg und inzwischen auchvom OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg wurde der Hersteller der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt. Außerdem muss er für alle künftigen Kosten aufkommen. Gezahlt hat die Firma Zimmer den betroffenen Patienten jedoch bis heute keinen Cent. Ungeachtet eindeutiger Urteile bestreitet die Firma immer noch die Fehlerhaftigkeit ihres Durom-Prothesemodells. Nun hat auch der BGH gegen Zimmer entschieden.
Die Kläger hatten vom Hersteller ihrer fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert. Vor Gericht war dann in mehreren Gutachten die Fehlerhaftigkeit der Prothese festgestellt worden. Das Gerichte stellte in seinen Urteilen mehrfach fest, dass dem Hersteller zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Durom-Prothese die Gefahr durch Metallabrieb bekannt war oder hätte bekannt sein müssen. Die Einbauanleitung, die der Hersteller den operierenden Ärzten an die Hand gegeben hatte, sei nicht korrekt und fehlerhaft gewesen. Notwendige und mögliche Tests zur Vermeidung des eingetretenen Metallabrieb seien unterlassen worden, weshalb die Durom-Prothese nicht auf den Markt hätte gebracht werden dürfen, so das Gericht in seinen Urteilsbegründungen.
Trotz eindeutiger Urteile gegen die Herstellerfirma Zimmer hat sich diese bisher geweigert, Verantwortung für ihr fehlerhaftes Hüftprothesenmodell zu übernehmen. Bisher weigert sich Zimmer weiterhin, die Urteile zu akzeptieren und die Betroffenen zu entschädigen. Sie behauptet auch heute noch, dass ihr Prothesenmodell nicht fehlerhaft sei und quält die durch die Durom-Prothese gesundheitlich belasteten Patienten weiter durch Prozessverschleppungen.
- LG Freiburg, 03.02.2012 – 6 O 359/10: Hersteller zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
- OLG Karlsruhe, 28.03.2012 – 4 W 15/12: Befangenheit des Gutachters
- Landgericht Freiburg, Urteil vom 24.02.2017, 6 O 359/10
- LG Freiburg, 15.10.2018 – 1 O 240/10 und 1 O 26/17: Hersteller zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
- LG Freiburg, 28.12.2018 – 1 O 26/17: Hersteller zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
- LG Freiburg 25-02-2019 – 6 O 83/12: Hersteller zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
- LG Freiburg, 02.08.2019 – 1 O 223/12: Hersteller zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
- LG Freiburg, 02.08.2019 – 1 O 460/11: Mangelhafte Hüft-Totalendoprothese, hier: Durom-Metasul-LDH Großkopfprothese: Hersteller zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
- LG Freiburg, 02.08.2019 – 1 O 266/12: Produkthaftung bei Hüft-Totalendoprothese, hier: Durom-Metasul-LDH: Hersteller zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
- LG Freiburg, 24.02.2017 – 6 O 359/10: Fehlerhaftigkeit einer MoM Hüftprothese, Schmerzensgeldanspruch wegen zusätzlich notwendiger Kontrolluntersuchungen
- LG Freiburg, 25.02.2019 – 6 O 83/12: Hersteller zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
- OLG Karlsruhe – 14 U 50/17
- LG Freiburg, Az.: 1 O 460/11, Urteil vom 02.08.2019 Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.
- BGH, Az. VI ZR 1104/20, Beschluss vom 16.02.2021 (irrtümlich vom BGH auf 16.02.2020 datiert): Nicht allein Blutwerte entscheidend, sondern medizinische Befund wie Metallose, Pseudotumore, Nekrosen etc..
Trommelt alle noch lebenden zusammen und macht 4 Wochen am Stück Rabatz vor der Firma und ladet alle Medien dazu ein und die werden bezahlen was uns zusteht.