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Jetzt gibt es Geld für Betroffene

Der BGH als höchstes Gericht hat Zimmer verurteilt. Der Hersteller muss dem Kläger Schmerzensgeld bezahlen. Die Durom Prothese ist eine Fehlkonstruktion.

Alle Durom-Urteile gegen Zimmer

Die Durom-Urteile gegen Zimmer fielen bisher alle zu Gunsten der klagenden Patienten aus. Vom Landgericht Freiburg und inzwischen auchvom OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg wurde der Hersteller der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt. Außerdem muss er für alle künftigen Kosten aufkommen. Gezahlt hat die Firma Zimmer den betroffenen Patienten jedoch bis heute keinen Cent. Ungeachtet eindeutiger Urteile bestreitet die Firma immer noch die Fehlerhaftigkeit ihres Durom-Prothesemodells. Nun  hat auch der BGH gegen Zimmer entschieden. Weiterlesen

BGH: Patient bekommt Recht

Immer mehr Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) verwerfen einseitig herstellerfreundliche Urteile von Landgerichten und Oberlandesgerichten. In einem Fall war das LG Tübingen und dann auch das OLG Stuttgart der Meinung, dass der Patient seine explantierte Prothese vorlegen müsse. Könne er dies nicht, müsse seine Klage nach Auffassung des Gerichts abgewiesen werden. Denn ohne Vorlegen der explantierten Prothese könne ein Konstruktionsfehler nicht nachgewiesen werden. Weitere Prüfungen auf Fehlerhaftigkeit erübrigten sich dann. Nach § 3 ProduktHaftG gibt es drei mögliche Ansätze für eine Fehlerhaftigkeit eines Produkts:

  • Konstruktionsfehler
  • Fabrikationsfehler
  • Instruktionsfehler

Jeder einzelne dieser Punkte kann zur Feststellung der Fehlerhaftigkeit des Produkts führen und ist unabhängig von den übrigen zu prüfen. Dies haben LG Tübingen als auch OLG Stuttgart ignoriert. Deshalb zu Recht der Beschluss des BGH zu Gunsten des klagenden Patienten.

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