Röntgenbild der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese von Zimmer Biomet
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs, welcher das Urteil des OLG Karlsruhe bestätigt, muss der Hersteller der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese dem klagenden Patienten EUR 25.000.- plus Zinsen, insgesamt also EUR 35.000.-, bezahlen.
Viele Betroffene waren daraufhin der Meinung, dass dieses Urteil auch auf sie angewendet werden würde. Dem ist jedoch nicht so. Die Anwälte von Zimmer Biomet versuchen gegenwärtig, möglichst viele Betroffene auszugrenzen. Sollten die Anwälte bei ihrer Haltung bleiben, würden viele Betroffene leer ausgehen. Es sei denn, sie würden weitere zeitaufwändige und kraftzehrende Gerichtsverfahren in Kauf nehmen. Weiterhin ist also keinerlei Bemühen von Seiten des Hersteller der fehlerhaften Durom-Prothese erkennbar, den angerichteten Schaden bei den Patienten wieder gut machen zu wolllen. Im Gegenteil, die Anwaltskanzlei Linklaters, die Zimmer Biomet vertritt, versucht nach wie vor, den betroffenen Patienten das Leben so schwer wie möglich zu machen. Weiterlesen