Umfrage der 2023 Durom-SHG zur rechtlichen Situation Betroffener nach dem BGH-Beschluss von 2022

Um Durom-Patienten gezielt dabei unterstützen zu können, ihre Ansprüche gegenüber Zimmer Biomet anzumelden, sollten alle Betroffene, also auch diejenigen, die bereits anwaltlich vertreten sind, den Fragebogen ausfüllen und an uns zurücksenden. Bitte helfen Sie uns!

Fragebogen Download

Ausgefüllte Fragbogen bis 31.07.2023 zurück an:

Jürgen Thoma
per Post: Mühlenstraße 23a, 79235 Vogtsburg-Burkheim
per Mail: thomajuergen@gmx.de

Betrifft: Urteil gegen Zimmer Biomet wegen fehlerhafter Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese

Liebes Mitglied,

Am 09. August 2022 hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese bestätigt. Damit ist Zimmer Biomet rechtskräftig zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von EUR 25.000.- plus Zinsen verurteilt.

Dieses Urteil gilt jedoch nicht als Blaupause für andere Durom-Patienten, sondern betrifft zunächst nur den klagenden Patienten, der

  • die Durom-Prothese im Loretto implantiert bekam
  • unter Osteolysen und Metalosen litt
  • erhöhte Chrom- und Kobalt nachweisen konnte
  • sich einer Re-Operation unterziehen musste
  • nach der Re-Operation keine weiteren Beschwerden hatte.

Für Betroffene treffen zwar oft einige, aber nicht alle der oben genannten Kriterien zu. Gemeinsam mit Anwälten bemüht sich die Durom-SHG gegenwärtig, die Übertragbarkeit des rechtskräftigen Urteils auf möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Damit geprüft werden kann, ob das Urteil auch auf Sie Anwendung finden kann, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte füllen Sie deshalb den beigefügten Fragebogen möglichst rasch aus und sende Sie ihn zurück an:

Jürgen Thoma
per Post: Mühlenstraße 23a, 79235 Vogtsburg-Burkheim
per Mail: thomajuergen@gmx.de

Herzliche Grüße und vielen Dank für Ihre Unterstützung

Hanspeter Hauke
Vorsitzender SHG Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.

Umfrage 2019

Bei der Patientenbefragung von 2019 war es um die Gründe für eine erfolgte Re-Operation und die aktuelle gesundheitliche Situation gegangen. Viele Betroffene hatten rückgemeldet, dass sie unter einem chronischen Schmerzsyndrom litten, das sich in unterschiedliche Weise manifestierte.

Verschiedene baugleiche Prothesenmodelle führen zu ähnlichen Symptomen

Bei der Umfrage 2019 hatten von den Befragten 39 eine Durom-Prothese, 4 eine DePuy, 3 eine McMinn und 5 andere Prothesenmodelle erhalten.  Einige davon hatten beidseitig eine Hüft-TEP erhalten. Re-operiert wurden von 44 Antwortenden 33. Gründe der Nicht-Reoperierten waren „lohnt nicht mehr“ (5x), keine Beschwerden (2x), die restlichen machten keine Angaben. Die meisten Re-Operationen fanden nach der Befragung 2009 und 2010 mit insgesamt 24 statt. In den Jahren 2016 und 2017 wurde niemand re-operiert, 2018 dann wieder zwei Betroffene. Hauptgründe für die Re-Operation waren „erhöhte Chrom-/Kobaltwerte“ (34 x), „Schmerzen“ (25x), Osteoloysen (25x) und Pfannenlockerung (7x).

Beeinträchtigung der Lebensqualität

Bei der Frage nach Beeinträchtigung der Lebensqualität gaben 25 Betroffene“ Bewegungseinschränkungen“, 23 „Schmerzen“, 18 „Müdigkeit“, 18 „Schlaflosigkeit“ an. Ergänzende Kommentare zur eingeschränkten Lebensqualität waren „stechende Schmerzen beim Treppensteigen“ und „Angst, vor dem was noch auf einen zukommt“.

Angst vor der Zukunft konkretisierte sich in „zunehmende Schmerzen“ (25), „lande im Rollstuhl“ (5), „bekomme Krebs“ (3). 22 Betroffene beurteilten ihren Gesundheitszustand als sehr schlecht, schlecht oder zufriedenstellend. Nicht alle Betroffene klagen gegen den Hersteller ihrer Prothese, da „aussichtslos“, „keine Rechtsschutzversicherung“ oder „keine Kraft“. Von den 47 Rückläufen waren 15 in der Altersgruppe 60-70, 18 in der Altersgruppe 70-80 Jahre und 9 in der Altersgruppe 80-90 Jahre.