Das kann kein Zufall sein
Drohungen gegen die Durom-SHG nehmen seit dem vernichtenden Urteil gegen Zimmer Biomet zu. Will der Hersteller die Patientenvertretung einschüchtern?
Drohungen gegen die Durom-SHG nehmen seit dem vernichtenden Urteil gegen Zimmer Biomet zu. Will der Hersteller die Patientenvertretung einschüchtern?
Sammelklage ist der Oberbegriff von zwei unterschiedlichen Arten von Klagen mehrerer Kläger: der Abhilfeklage und der Musterfeststellungsklage. In Deutschland ist das Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten oder auch Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten. Im VDuG sind die beiden Arten der Sammelklage geregelt. Bei der Sammelklage müssen sich mindestens 50 Betroffene zusammenfinden. Die Sammelklage, auch als Verbandsklage oder Massenklage bezeichnet, ist eine Möglichkeit für Verbraucher, sich gemeinsam gegen ein Unternehmen zu wehren, das viele Menschen auf gleiche Art geschädigt hat.
Anders als in Amerika, wo große Anwaltskanzleien Betroffene „einsammeln“ und in deren Namen Klage einreichen, können in Deutschland nur „qualifizierte Einrichtungen“ für die Betroffenen vor Gericht gehen. Die klagenden Privatpersonen oder kleine Unternehmen müssen sich hierfür beim Bundesamt für Justiz registrieren. Das Bundesamt für Justiz führt ein Verbandsklageregister, in dem qualifizierte Einrichtungen und ihre laufenden Verbandsklagen bekannt gemacht werden.
Liste qualifizierter Einrichtungen Deutschland: hier klicken
Liste qualifizierter Einrichtungen Europa: hier klicken
Die Durom-Urteile gegen Zimmer fielen bisher alle zu Gunsten der klagenden Patienten aus. Vom Landgericht Freiburg und inzwischen auchvom OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg wurde der Hersteller der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt. Außerdem muss er für alle künftigen Kosten aufkommen. Gezahlt hat die Firma Zimmer den betroffenen Patienten jedoch bis heute keinen Cent. Ungeachtet eindeutiger Urteile bestreitet die Firma immer noch die Fehlerhaftigkeit ihres Durom-Prothesemodells. Nun hat auch der BGH gegen Zimmer entschieden. Weiterlesen
Durom-Betroffene müssen nach dem BGH-Beschluss ihre Ansprüche gegen Zimmer Biomet jetzt unbedingt prüfen. Alle mit einer Durom-Hüftprothese haben die Chance, EURO 25.000.- vom Hersteller zu erhalten. Patienten, die sich bisher nicht um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese gekümmert haben, können bis August 2025 ihre Ansprüche anmelden. Die Verjährung nach dem Produkthaftungsgesetz endet drei Jahren nachdem man erfahren hat, dass das Produkt fehlerhaft ist. Der Hersteller Zimmer Biomet hat bis zum Beschluss des BGH im August 2022 behauptet, die Durom-Prothese ist nicht fehlerhaft. Betroffene konnten nicht vom Gegenteil ausgehen. Das heißt, sie haben erst im August 2022 erfahren, dass ihre Prothese fehlerhaft sein könnte. Die Verjährungsfrist beginnt deshalb im August 2022 und endet drei Jahre später im August 2025.
Auf Einladung der Durom-Selbsthilfegruppe berichtete Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dirk Liebold über den aktuellen Stand der juristischen Auseinandersetzungen wegen der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese. Im Oktober 2022 hatte der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt, in welchem Zimmer Biomet zur Zahlung von EUR 25.000.- plus Zinsen verurteilt worden war. In seinem Vortrag vor Mitgliedern der Durom-SHG und Interessierten am 11. Januar 2023 in Freiburg ging Rechtsanwalt Dr. Liebold auf Stand und die Entwicklung der Gerichtsverfahren ein und gab einen Ausblick über die weiteren Entwicklungen.
Der BGH als höchstes Gericht hat Zimmer verurteilt. Der Hersteller muss dem Kläger Schmerzensgeld bezahlen. Die Durom Prothese ist eine Fehlkonstruktion.
Am 9. August 2022 hat der Bundesgerichtshof nach über 12 Jahren das Verfahren eines Betroffenen gegen Zimmer Biomet wegen fehlerhafter Durom-Hüftprothese letztinstanzlich entschieden. Der Hersteller der Duom-Metasul-LDH-Hüftprothese wird zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, weil er die fehlerhafte Prothese ohne die nötigen Test durchzuführen, 2003 auf den Markt gebracht hatte. Allein in Freiburg litten über 1.000 Patienten nach der Implantation an den schmerzhaften Folgen des giftigen und krebserregenden Metallabriebs. Wegen Knochenkrebs, Metallosen, abgestorbenem und eitrigem Gewebe musste bei vielen deshalb in einer zweiten Operation die fehlerhafte Prothese entfernt werden. Bis heute leiden viele Betroffene unter den gesundheitlichen Folgen der Vergiftung.
Der 6. Senat des Bundesgerichtshofs hat am 9. August 2022 die Beschwerde von Zimmer Biomet zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) hatte dem Patienten Recht gegeben und die Firma zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt. Revision gegen das Urteil hatte das OLG nicht zugelassen. Dagegen hatte sich die Beschwerde der Zimmer-Anwälte vor dem Bundesgerichtshof gerichtet.
Der Kläger hatte im Loretto Krankenhaus eine fehlerhafte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese erhalten. Die Anwälte der Firma hatten seit Prozessbeginn im Jahr 2010 versucht, mit allen juristischen Tricks ein rechtskräftiges Urteil zu verhindern. Erfolglos, wie sich nun feststellen lässt. Denn mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs dürfte das Urteil des OLG nun rechtskräftig werden.
Auch das OLG Karlsruhe verurteilt Zimmer Biomet wegen Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Der Hersteller des fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodells, Zimmer, heute Zimmer Biomet, weigert sich, die Urteile der Gerichte zur Kenntnis zu nehmen. Die Firmenanwälte behaupten nach wie vor, dass die Durom-Prothese nicht fehlerhaft sei. Damit ignorieren die Firmenanwälte die Urteile, welche die Fehlerhaftigkeit der Durom-Prothese feststellen.
Durom-SHG e.V.
c/o Hanspeter Hauke
79312 Emmendingen Bachstraße 10
E-Mail: Hauke@durom-hueftprobleme.de
Mobil: +49 176 60 33 73 20
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