Ist das Zufall?
In letzter Zeit haben sich Drohungen und Angriffe gegen die Arbeit der Durom-Selbsthilfegruppe gehäuft. Zuerst erfolgte eine Cyber-Attacke, die alle relevanten Daten vernichtete, dann wurde ein Antrag auf Auflösung des Vereins gestellt und jüngst kam nun eine Abmahnung mit Androhung eines Zwangsgeldes wegen eines Beitrags auf www.durom-hueftprobleme.de dazu. Ist diese Häufung von Angriffen gegen die Durom-SHG Zufall?
1. Cyber-Angriff
Der Durom-Rechner wird gehackt. Alle Daten der Durom-SHG werden gelöscht. Sämtliche Informationen, zusammengetragen und gesammelt über 15 Jahre lang, verschwinden. Dazu zählen die Urteile gegen Zimmer, anwaltliche Schreiben, wissenschaftliche Erkenntnisse und Gutachten zur Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese, Sitzungsprotokolle, Dokumentationen von Vorträgen, u.v.m. Zum Glück wurden regelmäßig Sicherungskopien erstellt. Der Schaden bleibt deshalb überschaubar. Doch wer tut so etwas?
2. Auflösungsantrag
Ein Rechtsanwalt im Ruhestand und Mitglied der Durom-SHG, der mit seiner Durom-Prothese keine Probleme hat, beantragt die Auflösung des Vereins. Nach dem Urteil des BGH zu Gunsten der Patienten sei der Vereinszweck erfüllt. Sich um Unterstützung bei politischen Parteien, Verbänden und Organisationen zu bemühen, Kontakte zu Entscheidungsträgern herzustellen oder Kritik am Hersteller zu äußern seien nicht Aufgaben des Vereins. Der Verein müsse deshalb aufgelöst werden.
Der Antragsteller irrt: In der Satzung steht als „Vereinszweck“ unter § 2 (2):
Zweck des Vereins ist die Förderung des Gesundheitswesens und die Unterstützung von Patienten mit gesundheitlichen Problemen…
Lt. Satzung des Vereins Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V. gehören also die Information der Öffentlichkeit, Kontakte zu Entscheidungsträgern und die Beschreibung von Missständen zu den Zielen der Durom-SHG. Diese und noch viel mehr Aufgaben zählen nach allgemeinem Verständnis zur „Förderung des Gesundheitswesens und … Unterstützung von Patienten“.
So diente der Termin beim Staatssekretär im Bundesjustizministerium dazu, auf die schwierige Situation der Betroffenen vor Gericht hinzuweisen und Verbesserungen für Patienten anzumahnen. In Gesprächen mit dem Bundeverband der AOK in Berlin wurden Möglichkeiten eruiert, Unterstützung der Krankenkassen zu erhalten. Die Durom-SHG hatte erwartet, dass die Kassen Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen gegen den Hersteller hätten, da sie die Folgekosten zu tragen haben.
Der Antrag auf Auflösung des Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenvereins e.V. wurde weiter wie folgt begründet:
Ebenso wenig entspricht es dem Satzungszweck, Entscheidungen der Gerichte im Zusammenhang mit der Festsetzung von Schmerzensgeldzahlungen anzuprangern oder das Einkommen der Vorstände der Firma Zimmer in Relation zu den Schmerzensgeldzahlungen zu setzen.
Die Durom-SHG ist und war der Auffassung, dass Missstände, die dazu geführt haben, dass die fehlerhafte Durom-Prothese auf den Markt gebracht werden konnte, benannt werden. In der Urteilsbegründung der Gerichte steht, dass der Hersteller vorgeschriebene Test nicht durchgeführt hat, von der Fehlerhaftigkeit der Prothese wusste, die vorhandenen Mängel jedoch vor Markteinführung nicht beseitigt hat. Zimmer Biomet hätte die Durom-Prothese also gar nicht auf den Markt bringen dürfen. Trotz der eindeutigen Feststellungen des Gerichts wurden den Patienten nur EUR 25.000.- Schmerzensgeld zugesprochen. Eine lächerliche Summe angesichts der Einkommen der Zimmer-Vorstände, die jährlich über 16 Millionen US-Dollar verdienen.
Die Durom-SHG ließ den Antrag auf Auflösung des Vereins anwaltlich überprüfen. Dabei wurde festgestellt, dass die vorgebrachten Argumente für eine Auflösung des Vereins nicht greifen. Nach Auffassung der Juristen entbehrt der Antrag jeder Grundlage. Von den Mitgliedern wurde der Antrag auf Auflösung bei der einberufenen Mitgliederverwsammlung mit großer Mehrheit abgelehnt.
Bleibt die Frage, warum ein Mitglied und ehemaliger Kassenprüfer des Vereins sich die Mühe macht, einen Auflösungsantrag zu stellen. Warum hat er nicht einfach seinen Austritt aus dem Verein erklärt?
3. Androhung von Zwangsgeldern
Kurze Zeit nach Ablehnung der Auflösung des Vereins erhält die Durom-SHG eine Abmahnung. Die Justitiarin und Compliance-Beauftragte des Knappschaftsklinikums in Püttlingen verlangt die Entfernung eines Beitrags auf www.durom-hueftprobleme.de. Sie schreibt:
Der Beitrag ist rechtswidrig und stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Ich fordere Sie daher auf, den Beitrag bzw. die betroffenen Textpassagen unverzüglich zu löschen bzw. zu berichtigen. Sollten Sie der Aufforderung nicht unverzüglich nachkommen, sind wir gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie als Verantwortlichen einzuleiten.
Die Drohungen steigern sich:
… hiermit fordere ich Sie letztmalig auf, den Pressebericht bis zum 19.07.2024 zu berichtigen. Der Bericht sollte sachlich und objektiv sein. Dies ist bei Ihrem Bericht nicht der Fall. Bei der Einstellung des Verfahrens handelt es sich um eine Tatsache, die dem Beweis zugänglich ist. Mit Verstreichen der Frist werden wir rechtliche Schritte gegen Sie einleiten!
Auch der Antrag des Mitglieds auf Auflösung der Durom-SHG wurde damit begründet, dass es dem Verein nicht zustehen würde, Missstände anzuprangern und kritische Beiträge auf seiner Homepage zu veröffentlichen.
4. Soll die Durom-SHG mundtot gemacht werden?
Wird versucht, die Durom-SHG mit unsinnigen Auflösungsanträgen, Abmahnungen und Drohungen mundtot zu machen? Fast scheint es so. Doch „Honi soit qui mal y pense“ (Ein Schurke, wer Böses dabei denkt). Dass die Forderung, den Beitrag aus der Homepage des Vereins zu entfernen, von den Anwälten der Durom-SHG erfolgreich abgewehrt wurde, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.
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