Ansprüche gegen Zimmer jetzt anmelden!

Durom-Betroffene müssen nach dem BGH-Beschluss ihre Ansprüche gegen Zimmer Biomet jetzt unbedingt prüfen. Alle mit einer Durom-Hüftprothese haben die Chance, EURO 25.000.- vom Hersteller zu erhalten. Patienten, die sich bisher nicht um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese gekümmert haben, können bis August 2025 ihre Ansprüche anmelden. Die Verjährung nach dem Produkthaftungsgesetz endet drei Jahren nachdem man erfahren hat, dass das Produkt fehlerhaft ist. Der Hersteller Zimmer Biomet hat bis zum Beschluss des BGH im August 2022 behauptet, die Durom-Prothese ist nicht fehlerhaft. Betroffene konnten nicht vom Gegenteil ausgehen. Das heißt, sie haben erst im August 2022 erfahren, dass ihre Prothese fehlerhaft sein könnte. Die Verjährungsfrist beginnt deshalb im August 2022 und endet drei Jahre später im August 2025.

§ 12 Produkthaftungsgesetz

Im Produkthaftungsgesetz steht in § 12 „Verjährung„:

(1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Bis zum Beschluss des BGH vom 09. August 2022 haben Durom-Patienten den Behauptungen der Firma Zimmer, das Modell sei nicht fehlerhaft, geglaubt. Sie gingen deshalb davon aus, dass ihre gesundheitlichen Probleme nicht von der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese herrühren konnten. Die Aufforderung des Loretto Krankenhaus im August 2009, zu einer Nachuntersuchung zu kommen, ändert nach Auffassung der Durom-SHG daran nichts. Somit haben Betroffene erst mit dem BGH-Beschluss, der das Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 08.06.202 bestätigte, davon Kenntnis erlangt, dass die Durom-Prothese fehlerhaft ist.

§ 1 Produkthaftungsgesetz

In § 1 Produkthaftungsgesetz steht:

(1) 1 Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Unstrittig dürfte inzwischen sein, dass durch die fehlerhafte Durom-Prothese vielen Patienten ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Viele mussten re-operiert werden, viele haben auch Jahre nach der Re-Operation noch Schmerzen, unter denen sie wohl lebenslang leiden werden. Doch auch wenn man nach der Re-OP schmerz- und beschwerdefrei ist, bestehen Ansprüche. Dies sagt das nun rechtskräftig gewordene Urteil des OLG Karlsruhe.

Jetzt 25.000.- EURO Schmerzensgeld bekommen

Wer eine Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer Biomet implantiert bekommen hat, sollte umgehend einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen und sich beraten lassen. Doch Achtung: nicht alle Anwälte sind mit den Hintergründen des Verfahrens gegen Zimmer vertraut. Oft schrecken sie vor einer Auseinandersetzung mit dem Hersteller zurück. Dann auf das OLG-Urteil und den BGH-Beschluss verweisen. Oder sie am besten gleich zum ersten Termin als Ausdruck mitbringen und dem Anwalt vorlegen.

Das OLG-Urteil

Mit dem Beschluss des BGH vom 09. August 2022 ist das Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 08.06.2020 gegen der Hersteller der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese rechtskräftig. Das OLG hatte festgestellt, dass der Hersteller

… wusste, dass gesundheitsschädlicher Metallabrieb entsteht;
… die vom Metallabrieb ausgehenden Risiken kannte;
… keine Maßnahmen ergriffen hat, um die Gefahren für die Patienten zu minimieren;
… es unterlassen hat, Operateure und Patienten auf die Gefahren hinzuweisen;
… das Produkt nicht hätte auf den Markt bringen dürfen.

Der Hersteller Zimmer Biomet wurde deshalb zur Zahlung von EUR 25.000.- Schmerzensgeld verurteilt. Der erste Patient hat sein Geld inzwischen erhalten.

 

 

2 Kommentare
  1. Sen
    Sen sagte:

    Hallo
    mein Vater hatte auch eine Zimmer Biomed Hüfte von 2005
    Er war sehr gesund und Hatte keinerlei Probleme.
    Bis zur Operation.Danach hat sich seine ganzes Leben geändert.
    Er Verstarb 2012 und hatte Parkinson,Alzheimer,Thrombose usw….. alles was er nie bekommen hätte.
    Kann ich Anspruch erheben?
    Danke und herzliche Grüsse
    Sen

    Antworten
    • H. Hauke
      H. Hauke sagte:

      Hallo,

      die Ansprüche gegen Zimmer Biomet wegen der fehlehaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese sind vererbbar. Insofern können Ansprüche von den Erben geltend gemacht werden. Wir sollten telefonieren (0176 60337320).

      Antworten

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