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EUR 25.000 von Zimmer Biomet erhalten

Wollen Patienten Ansprüche gegen den Hersteller eines fehlerhaften Medizinprodukts anmelden, müssen sie die gesetzlichen Verjährungsfristen beachten. Sind sie abgelaufen, verfallen alle Ansprüche.

Im Produkthaftungsgesetz steht in § 12 unter Verjährung:

(1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Patienten, die im Loretto Krankenhaus in Freiburg zwischen 2003 und 2008 eine Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer implantiert bekommen haben, erhielten von der Klinik am 09.08.2009 eine Aufforderung zur Nachuntersuchung.  Eine Aufforderung zur Nachuntersuchung ist jedoch nach Auffassung der Durom-SHG kein Beleg, dass die Prothese fehlerhaft ist oder sein könnte. Sie beeinhaltet eine medizinische Sicherheitsüberprüfung, die eine Vielzahl von Gründen haben kann. Mit der Aufforderung des Loretto Krankenhaus zur Nachuntersuchung  beginnt die im Produkthaftungsgesetz genannt Frist von drei Jahren also noch nicht. Demnach ist im Jahr 2023 auch noch  keine Verjährung eingetreten.

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Ansprüche gegen Zimmer jetzt anmelden!

Durom-Betroffene müssen nach dem BGH-Beschluss ihre Ansprüche gegen Zimmer Biomet jetzt unbedingt prüfen. Alle mit einer Durom-Hüftprothese haben die Chance, EURO 25.000.- vom Hersteller zu erhalten. Patienten, die sich bisher nicht um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese gekümmert haben, können bis August 2025 ihre Ansprüche anmelden. Die Verjährung nach dem Produkthaftungsgesetz endet drei Jahren nachdem man erfahren hat, dass das Produkt fehlerhaft ist. Der Hersteller Zimmer Biomet hat bis zum Beschluss des BGH im August 2022 behauptet, die Durom-Prothese ist nicht fehlerhaft. Betroffene konnten nicht vom Gegenteil ausgehen. Das heißt, sie haben erst im August 2022 erfahren, dass ihre Prothese fehlerhaft sein könnte. Die Verjährungsfrist beginnt deshalb im August 2022 und endet drei Jahre später im August 2025.

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Verjährung von Forderungen

zum 31.12. eines jeden Jahres läuft die Verjährungsfrist für all die Patienten aus, die noch keine Klage vor einem Landgericht erhoben haben. Die Frist wird gehemmt, wenn mit dem Medizinproduktehersteller und dem Krankenhaus, in welchem die Operation durchgeführt wurde, eine Verlängerung der Verjährungsverzichts- bzw. eine Einredeverzichtserklärung vereinbart wurde. Beide müssen schriftlich vorliegen und von beiden Seiten bestätigt werden.

Sind Patienten anwaltlich vertreten, wird ihr Anwalt normalerweise von sich aus aktiv. Aber sicher ist sicher: meldet er sich in dieser Angelegenheit nicht bis Mitte Oktober 2013 sollte er wegen der Verfristung direkt angesprochen werden.

Patienten, die nicht anwaltlich vertreten werden, müssen selbst aktiv werden und entsprechende Schreiben an das Loretto Krankenhaus und an die Firma Zimmer bzw. an deren Anwälte richten. Mitglieder der Selbsthilfegruppe können von der Durom-Selbsthilfegruppe ein Standardschreiben erhalten, das sie nur noch unterschreiben und abschicken müssen. Mitglieder, die ein solches Schreiben wünschen, können es anfordern bei: Hauke@durom-hueftprobleme.de

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Verjährung in Deutschland

Verjährung von Ansprüchen gibt es im Zivilrecht ebenso wie im öffentlichen Recht. Im Zivilrecht bedeutet der Ablauf der Verjährungsfrist, dass gegen den Verursacher des Schadens keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.

Verjährungsfristen

Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in welchem der Schaden entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der „Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste“ (Quelle). Sie endet nach § 195 BGB  3 Jahre nachdem man vom Schaden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.

In den bisherigen Verfahren gegen Zimmer wegen der fehlerhaften Durom-Prothese wird in den Urteilsbegründungen immer wieder betont, dass dem Hersteller die Fehlerhaftigkeit der Prothese und die davon ausgehende Gefahr für Patienten bekannt waren oder hätte bekannt sein müssen. Das Gericht bemängelt, dass notwendige und mögliche Tests vor Markteinführung unterlassen wurden. Bisher nicht geprüft wurde, ob Patienten deshalb auch Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller haben wegen der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit (§ 197 BGB).

Hemmung der Verjährung

Die Verjährungsfrist kann ausgesetzt werden durch

Vereinbarungen über die Verjährungsfrist (Verkürzung oder Verlängerung der gesetzlichen Fristen) sind grundsätzlich zulässig.

Verhandlung gegen Zimmer in Freiburg

am Freitag, 18.Januar 2013  um 10.15 Uhr fand am Landgericht Freiburg ein Gütetermin eines „Betroffenen gegen Zimmer“ statt. Es war  der erste Gerichtstermin eines Betroffenen ohne Revisions-Operation. Dass das Verfahren nun ruht und die „Verjährungsfrist“ bis 31.12.2014 verlängert wurde, lässt dem Betroffenen die Möglichkeit, bei zunehmenden Gesundheitsproblemen seine Ansprüche gegenüber der Firma Zimmer bis Ende 2014 geltend zu machen. Weiterlesen

Der klagende Patient

Hohe Hürden vor Gericht

Die Entscheidung von betroffenen Patientinnen und Patienten, bei einem fehlerhaften Medizinprodukt wie der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer gerichtlich gegen den Hersteller vorzugehen, ist nicht einfach. Zum einen leidet der Patient unter den gesundheitlichen Folgen, die durch das fehlerhafte Produkt verursacht wurden. Zum anderen ist seine Position vor Gericht stark benachteiligt gegenüber dem Hersteller. Er muss gegen einen (Welt-)konzern antreten, der über erhebliche finanzielle Ressourcen und nahezu unbegrenzte Manpower verfügt.

Beweislastumkehr gefordert

In Deutschland muss der Patient dem Hersteller die Fehlerhaftigkeit des Produkts beweisen. Er muss das Gericht davon überzeugen,

a) dass das implantierte Medizinprodukt fehlerhaft ist;

b) dass die gesundheitlichen Folgen durch die Fehlerhaftigkeit des Produkts verursacht wurden;

c) dass ein kausaler Zusammenhang besteht zwischen gesundheitlichen Schäden und Medizinprodukt besteht.

Beweisführung erschwert

Dabei hat der klagende Patient kaum Rechte, an die für den Nachweis der Fehlerhaftigkeit des Medizinproduktes erforderlichen Unterlagen zu kommen. Der Hersteller verweigert in der Regel selbst die Herausgabe der bei der Benannten Stelle zur Erlangung des CE-Kennzeichens eingereichten Unterlagen, von den Konstruktions-, Test- und sonstigen Unterlagen ganz zu schweigen. Unabhängige Gutachter, die zur Untersuchung der Hüftprothese herangezogen werden können, sind in Deutschlad rar gesät. Bei der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese von Zimmer soll der Hersteller alle in Deutschland tätigen Gutachter zu einem mehrtägigen Symposium in die Zentrale eingeladen haben, um mögliche Ursache für das gehäuft aufgetretene Versagen des Prothesenmodells zu diskutieren. Einen von diesen mussten Kläger gegen Zimmer dann in ihrem Verfahren beauftragen, da das Landgericht keine Gutachter aus dem angelsächsischen Raum zuließ mit der Begründung, dies würde durch erforderliche Übersetzungen den Prozess unnötig verzögern. Nach mehr als 10 Jahren hat das Landgericht Freiburg die ersten Urteile vorgelegt. Eine mögliche Verzögerung durch englisch-sprachige Gutachter hätte wohl nicht entscheidend zur überlangen Verfahrensdauer beigetragen. Und ein Ende der Verfahren ist nicht in Sicht, da die Beklagte, die Firma Zimmer, den Instanzenweg offensichtlich exzessiv auszuschöpfen gedenkt.

Keine Sammelklagen in Deutschland

Jeder Patient ist selbst für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen zuständig. Sammelklagen sind in Deutschland nicht möglich. Die als Verein organisierte Selbsthilfegruppe kann keine Rechtsberatung leisten. Erfahrungen können jedoch zwischen Vereinsmitgliedern und Verein ausgetauscht werden.

Weiterführende Informationen:
Gesetze

Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz (pdf)) aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Verjährungsfristen

Produkthaftungsgesetz
§ 12 Verjährung
(1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an….mehr

Geprüft werden sollte auf jeden Fall, wann beim einzelnen die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Im Gesetz heißt es, dass die Verjährung drei Jahre zum Ende des Jahres, in welchem man von der Fehlhaftigkeit des Produkts Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können. Die Frage ist, ob es zur Feststellung der Fehlerhaftigkeit des Medizinprodukts ausreicht, dass das Krankenhaus alle betroffene Patienten zu einer Nachuntersuchung auffordert. Man könnte argumentieren, dass die Fehlerhaftigkeit erst dann feststeht, wenn der Hersteller die Fehlerhaftigkeit eingeräumt oder sie gerichtlich mit rechtskräftigem Urteil festgestellt wurde.

Bürgerliches Gesetzbuch
BGB § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre….mehr

Skript zur Patienteninformationsveranstaltung von den RA Berst und Liebold

In den Jahren 2004 bis 2008 wurden im Loretto-Krankenhaus in Freiburg über 800 Patienten mit einer sogenannten….mehr

Information RA Dr. Burkhardt

Am 07.12.2009 fand im Loretto-Krankenhaus Freiburg eine Informationsveranstaltung unter reger Beteiligung….mehr

Tipp:

Wir empfehlen, Rat bei einem Fachanwalt für Medizinrecht einzuholen. Eine Liste der Fachanwälte für Medizinrecht ist bei den jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammern erhältlich.

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