Wes Geld ich nehm, des Lied ich sing

Die fehlerhafte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese von Zimmer

Prof. Dr. Michael Morlock ist der Selbsthilfegruppe mehrfach durch seine seltsamen Behauptungen vor Gericht und seine Ausführungen in den Gutachten zur Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer aufgefallen. Die SHG hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie gewandt.

Initiative der Durom-SHG

Die Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V. (kurz: Durom-SHG) hat sich mit Schreiben vom 24.08.2o2o an den Präsidenten Prof. Dr. Dieter C. Wirtz und Generalsekretär Prof. Dr. Bernd Kladny der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie gewandt und auf das parteiische Verhalten von Prof. Dr. Morlock vor Gericht zu Gunsten von Zimmer Biomet hingewiesen. An Hand der protokollierten Aussagen von Prof. Morlock vor Gericht und von Zitaten aus seinen Gutachten wurden seine sachlich falschen Behauptungen und Schlussfolgerungen zur Fehlerhaftigkeit der Durom-Hüftprothese nachgewiesen.

Schreiben der Durom-SHG

Die SHG teilte der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie mit, dass sie der Meinung ist,

dass Herr Prof. Morlock es offensichtlich als seine Aufgabe ansieht, den beklagten Medizinproduktehersteller, die Firma Zimmer, von jeder Verantwortung freizusprechen.

dass er selbst vor Behauptungen nicht zurück schreckt, die eine erstaunliche Ignoranz und/oder Inkompetenz gegenüber grundlegenden wissenschaftlichen Zusammenhängen offenbaren.

Sowohl das Landgericht Freiburg als auch in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Karlsruhe haben die gutachterlichen und gerichtlichen Aussagen von Prof. Morlock in ihren Urteilsbegründungen widersprochen. In den Urteilen wird Zimmer zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt und die Durom-Hüftprothese wird als fehlerhaft bezeichnet, ein Arztfehler ausgeschlossen und es wird betont, dass die Firma Zimmer zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Durom-Prothese über Probleme mit Metallabrieb informiert war oder hätte informiert sein müssen, es jedoch unterlassen hat, notwendige und mögliche Tests durchzuführen oder Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung von Patienten zu ergreifen. Somit, so schlussfolgern die Gerichte, hätte die Durom-Prothese nicht auf den Markt gebracht und in Patienten implantiert werden dürfen.

Die Antwort von DGOOC/EPRD vom 09.09.2020 war unterschrieben von Prof. Dr. med. Dieter C. Wirtz, Präsident der DGOOC, Prof. Dr. med. Bernd Kladny, Generalsekretär der DGOOC, Prof. Dr. Carsten Perka, Sprecher des EPRD, und Dr. Andreas Hey, Geschäftsführer des EPRD. Inhaltlich nahmen sie keine Stellung zu den Vorwürfen der SHG. Dies konnten und wollten sie anscheinend nicht. Wichtig ist jedoch, dass die DGOO über die Informationen zu Prof. Morlock verfügt.

Antwort der DGOO

Das EPRD schreibt:

„Sie (die SHG) stellen Sachverhalte dar, die wir zur Kenntnis nehmen, die wir aber nicht überprüfen können. Derartige Ermittlungen liegen nicht in der Kompetenz der wissenschaftlichen Fachgesellschaft. Dies hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Bei dem von Ihnen gerügten Verhalten ist der juristische Weg einzuschlagen, der gegebenenfalls auch in Ermittlungen durch dafür vorgesehene staatliche Organe mündet.“

Der Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese bezahlt mit Linklaters eine der größten Anwaltskanzleien Europas. Bei der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erschien die „Zimmer-Mannschaft“ mit über 10 Personen: Anwälte, „Gutachter“ wie Prof. Morlock, Chirurgen, Ärzte und Führungskräfte. Im Zuschauerraum saßen weitere Personen im Auftrag von Zimmer, die den Ablauf und die Aussagen vor Gericht protokollierten.

Verfahren gegen Zimmer

Die Verfahren gegen Zimmer ziehen sich inzwischen seit mehr als 10 Jahren hin. Ein Ende ist noch nicht abzusehen, obwohl sämtliche bisherigen Urteile Zimmer zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilen. An die Patienten gezahlt hat Zimmer noch keinen Cent. Offensichtlich soll durch die systematischen Verzögerungen der Verfahren auf die „biologische Lösung“, dem Tod der Patienten, gesetzt werden. Oder aber, dass Betroffene entkräftet und entnervt aufgeben, bevor sie zu ihrem Recht und zu Gerechtigkeit gekommen sind. Die Frage muss deshalb erlaubt sein, warum der wirtschaftlich höchst potente Hersteller immense Finanzmittel im Kampf gegen die von ihm geschädigten Patienten aufwendet anstatt sie zu entschädigen und Wiedergutmachung zu leisten.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert