Großes Medieninteresse bei der Urteilsverkündung des OLG gegen Zimmer


Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe, Zivilsenate Freiburg, 14. Zivilsenat verurteilte den Medizinproduktehersteller Zimmer Biomet wegen seines fehlerhaften Durom-Hüftprothesenmodells zu Schadensersatz und Schmerzensgeld (Az. 14 U 171/18). Das OLG bestätigte somit das Urteil der Vorinstanz (LG Freiburg, 15.10.2018, Az. 1 O 240/10) voll umfänglich.



Das OLG stellte fest, dass der erhöhte Metallabrieb durch die Fehlerhaftigkeit der Prothese verursacht wurde und somit ursächlich für die gesundheitlichen Beschwerden des Klägers sind. Eine Schuldhaftigkeit des operierenden Arztes verneinte auch das OLG .

Großes Gedränge herrschte im Sitzungssaal des OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg bei der Urteilsverkündung in Sachen Patient gegen Zimmer. Doch nicht nur zahlreiche Medienvertreter waren erschienen, sondern auch viele Betroffene. Selbst aus Belgien war eine Patientin, die eine fehlerhafte Durom-Hüftprothese implantiert bekommen hatte, angereist.

Das große Interesse kam nicht von ungefähr: denn das Urteil des OLG hatte richtungsweisende Bedeutung.

Der Betroffene hatte auf Schmerzensgeld sowie Schadensersatz geklagt. Ihm war im Lorettokrankenhaus wegen schwerer Coxarthrose das Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell der beklagten Firma Zimmer, heute Zimmer Biomet, implantiert worden. Dieses implantierte Modell bestand aus einer Hüftpfanne Marke Durom, Größe 58 mm, einem Prothesenkopf der Marke Metasul, Durchmesser 52 mm, Größe S, einem Konusadapter oder Adapterhülse der Größe S und einem Prothesenschaft der Größe 12,5 mit einem Konusschaft von 14 mm.

Der Kläger klagte gegen den Hersteller, weil nach seiner Überzeugung die Prothese fehlerhaft ist, da es in der Konussteckverbindung zu Metallabrieb gekommen sei, der über den zulässigen Grenzwerten liege, extrem aggressiv und gesundheitsschädigend sei. Bei ihm habe dies zu Osteolysen, Bursitis und einem unzureichenden Einwachsen der Pfanne geführt.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe, Zivilsenate Freiburg, 14. Zivilsenat folgte den Ausführungen des Klägers in allen Punkten. Es kam in seinem Urteil zu folgendem Ergebnis:

„1. Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 15.10.2018, AZ 1 O 240/10, werden zurückgewiesen.
2. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (…)
4. Die Revision wird nicht zugelassen.“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der erhöhte Metallabrieb ursächlich für die gesundheitlichen Beschwerden des Klägers ist, da von einer funktionierende Hüftprothese mit Recht erwartet werden könne,

„…dass sie keine Abriebpartikel oder Metallionen in solchen Mengen in den Körper ausscheidet, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.“

Auf insgesamt 56 Seiten begründet das OLG ausführlich die Fehlerhaftigkeit des Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodells der Firma Zimmer und widerspricht in allen Punkten der Argumentation der Anwälte von Zimmer, die jedoch immer noch behaupten, die Durom-Prothese sei nicht fehlerhaft.

Bei Interesse kann das vollständige Urteil angefordert werden bei: hauke@durom-hueftprobleme.de 

Kommentar:

Wer nun jedoch dachte, dass Zimmer das Urteil akzeptieren und den Kläger entschädigen würde, sah sich getäuscht. Wie gegen alle bisherigen Entscheidungen der Gerichte legten die Zimmer-Anwälte auch Widerspruch gegen die Entscheidung des OLG ein. Sie klagen nun gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH). Der Patient wartet nach mehr als 10 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung somit weiter auf Gerechtigkeitund die ihm zustehende Entschädigung für den zugefügten Schaden und die Schmerzen. In allen Urteilen kamen die Gerichte, die Kammern des Landgericht und Oberlandesgericht, zu dem Ergebnis, dass die Durom-Hüftprothese der Firma Zimmer fehlerhaft ist, notwendige und mögliche Tests vor Markteinführung nicht durchgeführt wurden, die Durom-Prothese nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen und die Fehlerhaftigkeit der Prothese die bei den Patienten festgestellten Gesundheitsschädigungen verursacht hat.

Diese Tatsachen leugnet Zimmer nach wie vor mit unglaublicher Sturheit und Rücksichtslosigkeit. Ein ähnlich unverantwortliches Ausblenden von Tatsachen kann die Welt zur Zeit in Amerika beobachten, wo Trump entgegen aller Tatsachen steif und fest behauptet, die Wahl gewonnen zu haben.