Wer bekommt jetzt Geld von Zimmer?

Röntgenbild der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese von Zimmer Biomet

Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs, welcher das Urteil des OLG Karlsruhe bestätigt, muss der Hersteller der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese dem klagenden Patienten EUR 25.000.- plus Zinsen, insgesamt also EUR 35.000.-, bezahlen.

Viele Betroffene waren daraufhin der Meinung, dass dieses Urteil auch auf sie angewendet werden würde. Dem ist jedoch nicht so. Die Anwälte von Zimmer Biomet versuchen gegenwärtig, möglichst viele Betroffene auszugrenzen. Sollten die Anwälte bei ihrer Haltung bleiben, würden viele Betroffene leer ausgehen. Es sei denn, sie würden weitere zeitaufwändige und kraftzehrende Gerichtsverfahren in Kauf nehmen. Weiterhin ist also keinerlei Bemühen von Seiten des Hersteller der fehlerhaften Durom-Prothese erkennbar, den angerichteten Schaden bei den Patienten wieder gut machen zu wolllen. Im Gegenteil, die Anwaltskanzlei Linklaters, die Zimmer Biomet vertritt, versucht nach wie vor, den betroffenen Patienten das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Beispiel

Eine Patientin hat rechts und links eine fehlerhafte Durom-Hüftprothese implantiert bekommen. Beide Prothesen mussten revidiert werden. Auf einer Seite war das Knochenmaterial durch den Abrieb jedoch bereits so geschädigt, dass sich der Schaft nach der Re-Operation nach kurzer Zeit im Oberschenkelknochen lockerte. Die Ärzte rieten drngend zu einer dritten Operation, da diese Hüfte nicht mehr belastet werden darf. Es besteht akute Bruchgefahr des Oberschenkelknochens. Doch durch Abrieb und die Belastungen der Operationen hatte die Patientin Herzprobleme bekommen. Eine weitere Operation würde sie nicht überleben.Eine angemessene Entschädigung will Zimmer Biomet nicht zahlen. Diese und viele weitere Patienten sollen somit leer ausgehen. Oder langwierige und belastende Gerichtsverfahren auf sich nehmen, so die Drohung der Anwälte.

Gespräche mit Linklaters

Die Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG)  versucht zusammen mit der Anwaltskanzlei lübbert rechtsanwälte in Freiburg, mit den Anwälten von Linklaters ins Gespräch zu kommen. Die Anwälte Dr. Sascha Berst-Frediani und Dr. Dirk Liebold der Kanzlei lübbert haben die Durom-SHG von Anfang an unterstützt. Sie vertreten eine Vielzahl von Betroffenen. Ihnen ist es letztendlich zu verdanken, dass das positive Urteil gegen Zimmer durch alle Instanzen erstritten werden konnte.

Die Zimmer Biomet Anwälte sind inzwischen bereit, die Patienten in Gruppen zusammenzustellen. Unstrittig gestellt werden gegenwärtig die Patienten, die wie der Kläger eine Durom-Hüftprothese erhalten hatten, in Folge des Abriebs Metallosen entwickelten und nach der Re-Operation schmerz- und beschwerdefrei waren. Diese eng gefassten Voraussetzungen treffen jedoch auf nur wenige Patienten zu. Alle anderen, also die Mehrheit der Betroffenen, sollen schlechter gestellt werden.

Vorgehen der Durom-SHG

In Absprache mit der Kanzlei lübbert rechtsanwälte organisierte die Durom-SHG eine Umfrage, um die unterschiedlichen Voraussetzungen und Hintergründe der Betroffenen auf eine solide Basis zu stellen. Aus früheren Rückmeldungen wussten wir, dass sich viele Leidensgeschichten nicht in das von Linklaters vorgegebene Raster pressen lassen. Dennoch, oder wohl eher deshalb, weigert sich der Hersteller, das nach 12 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen ergangene Urteil als Blaupause zu akzeptieren. Zimmer Biomet versucht offensichtlich weiterhin, sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Kategorien

Zunächst sollte es ausschließlich für den klagenden Patienten Anwendung finden, der

  1. die Durom-Prothese im Loretto implantiert bekam
  2. unter Osteolysen und Metalosen litt
  3. erhöhte Chrom- und Kobalt nachweisen konnte
  4. Re-operiert worden war
  5. nach der Re-Operation keine Beschwerden mehr hatte.

Für einige Durom Patieten treffen die oben genannten Kriterien zu. Für die Mehrheit jedoch nicht. Deshalb bemüht sich die Durom-SHG gemeinsam mit ihren Anwälten weiterhin, die Übertragbarkeit des rechtskräftigen Urteils auf möglichst viele Betroffene zu erreichen. Wir fordern Zimmer Biomet auf, das Leid für die Betroffenen zu beenden und alle Patienten mit einer fehlerhaften Durom-Metsaul-LDH-Hüftprothese großzügig zu entschädigen.

Umfrage der Durom-SHG

Versucht wurde, die unterschiedlichen Voraussetzungen der Durom-Betroffenen, und nur um diese ging es dabei, in folgende Kategorien auf:

  1. re-operiert?
    • ja, wenn nein, warum nicht?
  2. Klage eingereicht?
    • ja, wenn nein, warum nicht?
  3. Anwaltlich vertreten Klage jeder Zeit möglich
  4. außergerichtlicher Vergleich erwünscht?

Die Rückmeldungen zeigten, dass Patienten vor dem Gang zum Anwalt zurück geschreckt waren, weil sie entweder die zu erwartenden Kosten nicht aufbringen konnten oder nicht die Kraft und/oder Nerven hatten, zusätzlich zu ihren gesundheitlichen Problemen auch noch den Stress einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Weltkonzern durchzustehen. Einige hatten auch Angst, sich mit dem als übermächtig empfundenen Hersteller anzulegen.

Manche hatten einen Anwalt beauftragt, mit der Klage aus finanziellen Überlegungen zu warten, aber durch Fristverlängerungen die Chance auf ein Gerichtsverfahren zu gegebener Zeit aufrecht erhalten.

Andere hatten einen Anwalt beauftragt, Klage einzureichen. Die Gerichte hatten jedoch alle Verfahren bis zum Beschluss des BGH ruhend gestellt. Diese Verfahren könnten nun, hoffentlich beschleunigt, fortgesetzt werden.

Bestrafung der Zurückhaltenden?

Es ist nicht einsehbar, weshalb Patienten, die nicht gleich Klage eingereicht hatten, schlechter gestellt werden sollten. Denn nicht nur haben sie durch ihre Zurückhaltung Zimmer Biomet Kosten gespart, sondern auch die Gerichte entlastet. Warum versucht Zimmer Biomet nun, diese Gruppe von Patienten schlechter zu stellen und somit zu bestrafen?

Medizinische Situationen

Die medizinische Situation der Durom-Patienten stellte sich ebenso unterschiedlich dar. Es gab Patienten, die

  • Schmerzen haben, unter Osteolysen und Metalosen leiden, erhöhte Chrom- und Kobaltwerte nachweisen können, aber beispielsweise wegen Herzproblemen nicht mehr re-operiert werden können.
  • unter Schmerzen leiden, Osteolysen oder Metalosen nachweisen können, aber keine erhöhten Blutwerte haben.
  • erhöhte Blutwerte nachweisen können, aber weder unter Osteolysen noch unter Metalose leiden.
  • unter Osteolysen und Metalosen leiden, erhöhte Chrom- und Kobaltwerte nachweisen können, sich aber nicht re-operieren lassen, weil sie gegenwärtig schmerzfrei sind.
  • verschiedene Kombinationen der oben genannten Symptome haben, aber nicht re-operiert sind
  • verschiedene Kombinationen der oben genannten Symptome haben und re-operiert sind
  • Patienten, die weder unter Schmerzen leiden, bei denen keine Osteolysen und/oder Metaloisen nachweisbar sind, und die deshalb bisher keine Blutwerte messen ließen.
  • etc., etc., etc., …
Forderung der Durom-SHG: alle Patienten entschädigen

Die Durom-SHG ist der Auffssung, dass es eine gerichtlich festgestellt Tatsache ist, dass die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer Biomet fehlerhaft ist, nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen und dass der Hersteller notwendige und mögliche Tests vor Markteinführung der Prothese nicht durchgeführt hat, obwohl er wusste oder hätte wissen müssen, dass vom Durom-Prothesenmodell eine Gefährdung der Patienten zu befürchten ist. Der Hersteller hat es darüberhinaus unterlassen, vor Markteinführung entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Gefährdungpotenzials der Prothese zu ergreifen. Deshalb sind nach Auffassung der Durom-SHG alle Patienten mit einer Durom-Prothese mit mindestens EUR 25.000.-  zu entschädigen, bei gravierenden Einzelfällen entsprechend mehr.

2 Kommentare
  1. Marlies Sxxx
    Marlies Sxxx sagte:

    Auch ich hatte eine Hüft-TEP im März 2021 und immer Schmerzen das ich beim laufen eingeschränkt war. Alle Bildgebende Untersuchungen wurden in den zwei Jahren gemacht,aber immer OB. Im Mai dieses Jahr wurde bei mir eine Knie-TEP OP gemacht in der Hoffnung die Schmerzen würden aufhören, aber es wurde immer schlimmer. In der anschließenden Reha haben sie versucht das Bein zu mobilisieren und zum Schluss wurde ich mit dem Rollstuhl überall hin gefahren. Der Arzt in der Reha war auch ratlos und hat mir 4 Tage nach meinem Rehaaufenthalt einen Termin in Dinslaken gemacht,da haben sie ein Röntgenbild gemacht und gleich gesagt : das Hüftgelenk ist locker. Es wurden Umfangreiche Laboruntersuchungen gemacht und 2 Woche später haben sie das Hüftgelenk ausgetauscht. Nach einer erneuten Reha bin ich schmerzfrei.

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  2. Michael Nxxx
    Michael Nxxx sagte:

    Was soll man da noch sagen . Schuld ist der Gesetzgeber der so einem Gebahren nicht einen Riegel vorschiebt . Menschenrechte werden mit den Füßen getreten und die Betroffenen noch verhönt. Es wäre für zimmer doch ein leichtes uns zu entschädigen. Ich habe Zweifel das der cio weiß was hier abgeht . Der könnte alleine mit seinem Verdiest alle Betroffenen entschädigen . Vieleicht sollte man den mal persönlich ansprechen .

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