Falsche Gutachten gegen Patienten

Falsche Gutachten richten erheblichen Schaden an. Denn Gerichte verlassen sich oft ungeprüft auf die Aussagen von Gutachtern oder Sachverständigen. Doch Gutachter oder Sachverständiger kann sich im Prinzip jeder nennen, der Begriff ist nicht geschützt. Er erweckt jedoch fälschlicherweise den Eindruck, dass sich in einem Gutachten auch ein sachverständiger Experte äußert. Um Scharlatanen im Gutachterwesen das Handwerk zu legen, sollten deshalb nur staatlich geprüfte Sachverständige vor Gericht zugelassen werden. Denn staatlich anerkannte Sachverständige müssen mehrjährige Berufserfahrung und fachbezogene Tätigkeit in dem Bereich nachweisen, für den sie als Sachverständige zugelassen werden wollen. Doch nicht immer achten die Gerichte auf die Qualität der beauftragten Gutachter.

Gutachter oder Sachverständiger?

Gerichte und Behörden beauftragen in der Regel „Sachverständige“, da der Begriff  Sachverständiger in Gesetztestexten üblich ist. Privatpersonen beauftragen in der Regel einen „Gutachter“ , zum Beispiel für die Feststellung eines Schadens am Fahrzeug nach einem Unfall. Doch in der Praxis werden die Begriffe oft unscharf verwendet und sind nicht geschützt. D.h. jeder kann sich Sachverständiger oder Gutachter nennen. Geschützt ist allerdings die Berufsbezeichnung des öffentlich bestellten Sachverständigen.

In Österreich unterscheidet man zwischen:

  • Gerichtlich beeidigte und zertifizierte Sachverständige
  • Ziviltechniker
  • Amtssachverständige
  • Freie Sachverständige
Wenig Leistung – viel Honorar

In der WISO-Sendung wird berichtet, dass Gutachter sich oft nicht nur unverhältnismäßig viel Zeit mit der Erstellung ihres Gutachtens lassen, sondern oft auch auf wenigen Seiten nur nichtssagende Allgemeinplätze anbieten. Für Betroffene, die von den Aussagen des Gutachtens zur Durchsetzung ihrer Ansprüche abhängig sind, eine untragbare Situation, die das Verfahren für  Betroffene oft durch die Notwendigkeit weiterer Gutachten unnötig verteuert.

Zweifelhafte Auftragsvergabe durch die Gerichte

Die Sendung „WISO“ vom 2. August 2021 (Video verfügbar bis 01.08.2023) deckte auf, dass ein Frankfurter Oberstaatsanwalt mehr als zehn Jahre lang Gutachten an Firmen eines alten Schulfreundes vergeben hat. Dabei kassierte er kräftig mit. Zu seinen Hauptaufgaben gehörte die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen.

Falsche und schlampige Gutachten zum Schaden von Patienten

Vor diesem Hintergrund wundern Urteile von Land- und Oberlandesgerichten gegen Patienten nicht mehr. Einmal wird die Klage gegen den Hersteller zurück gewiesen, weil das Krankenhaus die ausgebaute fehlerhafte Hüftprothese verschlampt hat. Der Gutachter behauptet, für das Versagen der Prothese sei der Patient verantwortlich. Da die Prothese fehlte, wies das Gericht die Klage ab. Ein anderes Mal wird die Klage abgewiesen, weil ein Gutachter aussagt, die klagende Patientin habe sich vorher über die Prothese informiert und sei deshalb als „sachkundige Patienten“ einzustufen.  Das Gericht folgt der „Argumentation“ des Gutachters und begründet seine Klagabweisung damit, dass die Patienten in ihrem Sachvortrag vor Gericht die Fehlerhaftigkeit der Prothese nicht sachlich fundiert genug vorgetragen habe.

Befangenheit von Sachverständigen wird von Gerichten oft verneint

Bei den Prozessen wegen fehlerhafter Hüftprothesen gegen den Hersteller akzeptierte das Landgericht nur Gutachter aus Deutschland. Selbst bei für den gesunden Menschenverstand offensichtlich befangenen Sachverständigen verneinten die Gerichte die Befangenheit. Geprüft wird eine mögliche Befangenheit von den Gerichten nicht und genommen wird jeder, auch unabhängig von seinen Qualifikationen.

Selbst die Sachverständige, die nach Bekanntwerden der hohen Versagensrate der Durom-Prothese zu einem „Symposium“ in die Firmenräumen des Herstellers nach Winterthur eingeladen worden waren, um möglichen Ursachen der Probleme auf die Spur zu kommen, galten den Gerichten als nicht befangen. Nicht überraschend kam man unter Führung der Geschäftsleitung zum Ergebnis, dass der Fehler beim Operateur und nicht beim Hersteller und der Prothese liegen könne. Diesen Pool an „vor-informierten“ Sachverständigen sahen die Gerichte dann als ausreichend an. Mögliche Sachverständige aus Großbritannien lehnten die Gerichte ab. Begründung: durch die Übersetzung der englisch-sprachigen Gutachten entstünden unnötige Verzögerungen bei den Verfahren. Rückblickend auf inzwischen über 12 Jahre Verfahrensdauer klingt die damalige Begründung heute wie blanker Hohn. Zwar wurde der Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese in einer Vielzahl von langwierigen Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, aber die Anwälte des Herstellers nutzen alle Tricks zur Verhinderung eines rechtskräftigen Urteils. 

Quelle: Gutachterfalle – die Macht der Experten – ZDFmediathek

2 Kommentare
  1. Miriam Dxxx
    Miriam Dxxx sagte:

    Ich habe nach einer Herz OP den Rentenantrag. Das war vor 10 Jahren. SG, LSG, BSG alle Instanzen durch und immer noch keine Entscheidung. Mit Hartz IV abgespeist. Sämtliche Reha Anträge abgelehnt. Schwerbehinderung angelehnt, Pflegegrad mit 0,00 bewertet. 10 Jahre Hölle und kein Ende. LG Miriam D.

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