Geringes Schmerzensgeld fördert fehlerhafte Medizinprodukte

Das in Deutschland von Gerichten Betroffenen zugesprochene Schmerzensgeld ist zu gering. Die geringen Summern veranlassen Hersteller nicht, vor Markteinführung eines Produkts mehr in die Patientensicherheit zu investieren. Die geringen Summen erhöhen somit letztendlich die Gefahr fehlerhafter Medizinprodukte.

Seit Jahren weist die Selbsthilfegruppe darauf hin, dass die Höhe der von den Gerichten in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgelder zu gering ist. Die Beträge, die Medizinproduktehersteller Patienten mit einem fehlerhaften Produkt bei einer Verurteilung bezahlen müssen, stellen keinen Anreiz dar,  eventuell erforderliche Tests vor Markteinführung durchzuführen. Vor allem klinische Tests sind teuer und zeitaufwändig. Die Verlockung ist deshalb groß, klinische Tests zusammen mit den operierenden Ärzten nach der Markteinführung an Patienten ohne deren Wissen durchzuführen.

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin hat bereits im Jahr 2016 gefordert, das Schmerzensgeld den tatsächlich erlittenen Schmerzen entsprechend festzusetzen. Es muss sich für die Hersteller „lohnen“, notwendige Tests durchzuführen bevor das Produkt in Patienten implantiert wird.

Vortrag Prof. Dr. Schwintowski

Anlass für den Hinweis ist das Urteil des LG Freiburg gegen Zimmer Biomet wegen fehlerhafter Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese  vom 15.10.2018, Das Gericht hatte dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 25.000.- zugesprochen. Eine Summe, die ein Weltkonzern wie Zimmer aus der Portokasse bezahlt.

Tenor des Urteils erfreulich

So erfreulich das Urteil und die Urteilsbegründung für die Betroffenen grundsätzlich sind, wird die Höhe des zugemessenen Schmerzensgeldes keine abschreckende Wirkung bei Herstellern von Medizinprodukten entfalten. Bekommt der Patient EUR 25.000.- zugesprochen deckt dies oft nicht einmal seine Auslagen für Anwalt, Gericht, Gutachten, Einkommensnachteile, oder Kosten für Unterstützung bei der Haushaltsführung, wenn Gehen und Stehen nur noch mit großen Einschränkungen möglich ist.

Fehlender Druck auf Hersteller

Solange es sich für Firmen wie Zimmer Biomet rechnet, Implantate ohne Wissen der Patienten in vito und nicht vor Markteinführung zu testen, besteht für sie kein Anlass, mehr in die Erhöhung der Patientensicherheit zu investieren. Das Landgericht Freiburg hatte in seiner Urteilsbegründung festgehalten, dass Zimmer auf notwendige und mögliche Tests vor Markteinführung der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese verzichtet hatte, obwohl diese möglich und angezeigt gewesen wären. Die Prothese hätte nach Auffassung des Gerichts nicht auf den Markt gebracht werden dürfen, da den Verantwortlichen bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass Metallabrieb entsteht, der potenziell gesundheitsschädlich ist. Die Sicherheit des Produkts, die von einem Hochrisikoprodukt wie einer Hüftprothese erwartet werden muss, war nicht gegeben.

Die niedrigen Summen, die von den Gerichten in Schmerzensgeldverfahren den Betroffenen zugesprochen werden, tragen auf diese Weise letztendlich zur weiteren Gefährdung der Patienten durch Medizinprodukte bei und leisten keinen Beitrag für mehr Patientenschutz.

Durom-SHG fordert höheres Schmerzensgeld

Wir als Selbsthilfegruppe sind der Auffassung, dass die in Deutschland zugesprochenen Summen zu gering sind und weder Hersteller veranlassen, vor Markteinführung eines Produktes größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen noch Betroffene angemessen für die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen entschädigen. Das System der Listen wie der Haks-Liste beruht im wesentlichen auf der Sammlung der von Gerichten zugesprochenen Summen bei Unfällen. Die Gerichte wiederum berufen sich bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes auf die in diesen Listen aufgeführten Beträge. So ist zu erklären, dass sich die Summen in den letzten Jahrzehnten nicht wesentlich erhöht haben.

Mehr Patientensicherheit muss sich für die Hersteller rechnen

Ein weiterer Aspekt darf hier nicht außer Acht gelassen werden. Die Schmerzen und Schäden, die Betroffenen durch fehlerhafte Medizinprodukte zugefügt werden, sind keine Unfälle. Sie sind das Ergebnis rücksichtsloser Manager, die vor allem den wirtschaftlichen ihres Unternehmens im Blick haben. Wenn sich dieses Ziel mit dem Ziel der Patientensicherheit vereinbaren lässt, funktioniert das System und die Patienten erhalten ein sicheres Produkt, welches zur Verbesserung seiner Lebensqualität beiträgt. Wenn jedoch langwierige und kostenintensive klinische Tests, die von Ethikkommission und öffentlicher Meinung akzeptiert, für die Freiwillige gesucht und bezahlt werden müssen, besteht die Gefahr, dass die Kosten-Nutzen Rechnung des Herstellers gegen die Patientensicherheit ausfällt.

Die SHG würde es sehr begrüßen, wenn Umfang und Funktion von Schmerzensgeld im Sinne von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski grundlegend überdacht und diskutiert werden würde. Gerne leisten wir hierzu auch weiterhin einen Beitrag.

Hanspeter Hauke
Vorsitzender SHG Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.

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